Hallo,
ich habe dazu nichts konkretes gefunden:
Der KFZ-Sachverständige meiner Wahl (KÜS) meinte heute bei meiner telefonischen Anfrage, ob er eine "Umschlüsselung von LKW auf Pickup" vornehmen kann, dass das in Hessen nur der TÜV dürfe.
Der Glonntaler hat einen Beitrag über den Fall des Monopols beim §21 gepostet. Betrifft das denn nicht auch die Umschlüsselung?
Könnt ihr mir mal erhellen?
Gruß Hartmut
Könnten wir nicht einfach alle Warnhinweise entfernen und den Dingen ihren natürlichen Lauf lassen?