War kurz vor Frankfurt main. Anhänger war mit mobil pkw hebebühne geladen (sport Anwendung ).
Angehalten wurden auch "LKW" mit Pferde und Wohnanhänger bin noch mit der Bußgeldstelle in Verhandlungen.
Unterschied zwischen Privat und Gewerblich sieht das Fahrverbot nicht vor. Es wird aktuell zu jeder fahrt eine separate Ausnahmegenehmigung benötigt. Hab mich genau und recht lange mit allen Behörden beschäftigt.
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Hi,
das erscheint mir auch etwas arg seltsam hoch. die 570€ gelten für den Halter des Fahrzeuges wenn die Fahrt angeordnet wurde. http://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/
Es hätten eigentlich nir 120€ sein müssen. Was mich aber interessieren würde sind die Urteile zu dem Thema...
VG
Eva
Gibt eine neuere Version:
Als halter selbst gefahren, zugelassen oder angeordnet
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Ergebnisse wird es ca 06.2017 geben. Sobald entschieden, werde ich über den Ausgang berichten.
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Noch zur info genaues Bußgeld sind mit allen Gebühren 602 euro