Dann möchte ich mal meinen Beitrag leisten.
Fahre nun seid 15 Jahren Pick-up, allerdings bis jetzt nur die aus Übersee also USA.
Zu Anfang wurde hier in Deutschland alles als LKW anerkannt, was eine Ladefläche hatte so konnte man zum Beispiel einen Chevrolet Tahoe die Rücksitzbank rausnehmen kloppte einen Holztrennwand rein die mind 60% der Ladefläche vom Fahrgastraum abtrennte und schon hatte man den klassischen SUV zum LKW umgerüstet und die hatten noch nicht einmal LKW in den Papieren stehen.
Da diese vorgehen aber ausuferte über die Jahre, wie Zb VW Passats usw umgebaut wurden um die viel teurere Dieselsteuer zb zu sparen wurde dem schnell ein Riegel vorgeschoben.
Vor 10 Jahren wurde dann schon auf das Verhältnis geachtet wieviel Sitzplätze so ein Fahrzeug hat. Hatte es mehr als 3 wurde man schon hellhörig und durfte zum Teil schon das Fahrzeug vorführen, die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit wurde zum Teil auch berücksichtigt. Mir bekannt sind Veränderungen bis hin zur Verblechung oder Abdunkelung der Scheiben und vom Verschweißen von Gurtverschraubungen.
Das war zb für mich der Grund mir immer einen Single Kabine zu holen da es dort never Probleme geben kann, weil dort immer die Ladefläche größer ist und ganz klar zu erkennen ist das es eher einem Nutzfahrzeug zuzuordnen ist als wie ein Doppelkabine.
Seid den nun im 2014 der Zoll die Besteuerung übernommen hat wird groß reine gemacht und alles auf einen einheitlichen Standart gebracht, was vorher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wurde. Was ist Festzuhalten:
Ein in den Fahrzeugpapieren benannter LKW ist noch lange kein LKW nach dem Deutschen Steuerrecht.
Wie wird gemessen.
Fahrgastzelle:
Türen zu! "Lichte Weite" von Innenverkleidung Fahrerseite (nicht Fensterschlitz!) zu Innenverkleidung Beifahreseite.
Das 2 Maß wird vom Gaspedal unter den Sitzen durch bis zur Rückwand gemessen. Daraus resultiert sich die Fläche des Fahrgastraums.
Vermessung Ladefläche:
Ladefläche GEÖFFNET von hinten bis zur Kante der Ladeklappe gemessen und dann auf Höhe der Ladeflächenkannte die Breite gemessen. So ergibt sich die Flächenmessung der Ladefläche.
Des Weiteren wird die eingetragene Höchstgeschwindigkeit sowie die Sitzplätze berücksichtigt.
Dann noch ein paar Info zur LKw Besteuerung. Das Gerücht das ich mit einer LKW Zulassung am Wochenende keinen Anhänger ziehen darf ist nicht richtig. Ich darf am Wochenende Freizeitanhänger ziehen in dem Falle Wohnwagen oder Bootsanhänger.
Hoffe konnte etwas helfen beim Thema LKW Steuer.