Beiträge von Pickupdriver

    Er hat sich auf 700km etwas mehr als 1/2 Liter Öl gebraucht heute Nachgeschaut.


    Werde den Händler morgen Anrufen und darauf hinweisen das bei dem Termin der Nachbesserung dabei geschaut wird. Werde es schriftlich fixieren und von Ihm Quittieren lassen.
    Werde Euch auf dem laufenden halten.

    Es ist ein 120kw Motor.
    Also von der Fahrweise her bin ich eher der ruhigere Fahrer und bin Langstrecken Fahrer. Durchschnitt auf der Autobahn 120-130km/h.
    Fahre ein Fahrzeug behutsam auf Betriebstemperatur. Finde es auch was viel was er an Öl nimmt.
    Morgen werde ich mit dem Wagen 700 km ins Algäu rollen und den Ölstand im Auge behalten und nächste Woche Sonntag die gleiche Strecke zurück. Öl habe ich vorsichtshalber mit eingepackt.
    Die Frage ist nur welchen rechtlichen Rechte habe ich ,hat er ein Recht auf Nachbesserung?
    Habe direkt nach dem Kauf die Ladeabdeckung gegen ein Hardtop getauscht wäre das ein Grund die Rückgabe zu verhindern. Hat schon mal einer Erfahrung damit gemacht?

    So mal ne Frage in die Runde.
    Habe vor 2 Wochen den Dicken beim Freundlichen abgeholt, das Fahrzeug hatte bei Kauf 75443 km auf der Uhr und ist 4 Jahre alt, laut VW Händler wurde eine Durchsicht gemacht wäre selbstverständlich bei Auslieferung war die Aussage.
    Nun nach 1343 km gefahrenen KM ging die Öllampe an. Ölstab raus und Ölstand war an min. Also 1 Liter Öl rein und alles wieder gut. Öllampe und auch Meßtab zeigt genau Max an .
    Nun 800 km später habe ich heute mal den Ölstab gezogen und siehe da es fehlen schon wider ein 1/2 Liter Öl.
    Finde das was viel was denkt ihr so ?
    Der Wagen geht in 2 Wochen nochmal zum Händler da eine Nachbesserung gemacht werden muss am Innenraum.
    Sollte man das schriftlich festhalten mit dem Ölverbrauch und vom Händler prüfen lassen??
    Denke wegen Garantie oder?
    Also meine Amis laufen auf 8-10tsd km mit max einen 1/2 Liter Öl was ich auch ok finde aber das beim Amarok ist mir echt was viel.

    So habe nun seid 1 Wochen meinen Amarok vor der Tür stehen.
    Es ist ein Hardtop verbaut aber leider finde ich kein Typenschild oder ähnliches was auf einen Hersteller hinweist. Papierlage dazu habe ich leider auch nicht. Das Problem ist aber das ich keine Schlüssel für das Schloss habe und somit nicht abschließen kann. Ich würde gern ein Original Schloss vom Hersteller wieder verbauen aber wie gesagt wer ist der Hersteller??
    Des weitern würde ich gern wissen welche Dachlast solch ein Hardtop hat wegen Montage eines Dachträgers.
    Wer von euch Spezis kann mit mit seinem Fachwissen zur Seite stehen ??
    Hier mal ein paar Bilder :
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    Dann möchte ich mal meinen Beitrag leisten.
    Fahre nun seid 15 Jahren Pick-up, allerdings bis jetzt nur die aus Übersee also USA.
    Zu Anfang wurde hier in Deutschland alles als LKW anerkannt, was eine Ladefläche hatte so konnte man zum Beispiel einen Chevrolet Tahoe die Rücksitzbank rausnehmen kloppte einen Holztrennwand rein die mind 60% der Ladefläche vom Fahrgastraum abtrennte und schon hatte man den klassischen SUV zum LKW umgerüstet und die hatten noch nicht einmal LKW in den Papieren stehen.
    Da diese vorgehen aber ausuferte über die Jahre, wie Zb VW Passats usw umgebaut wurden um die viel teurere Dieselsteuer zb zu sparen wurde dem schnell ein Riegel vorgeschoben.
    Vor 10 Jahren wurde dann schon auf das Verhältnis geachtet wieviel Sitzplätze so ein Fahrzeug hat. Hatte es mehr als 3 wurde man schon hellhörig und durfte zum Teil schon das Fahrzeug vorführen, die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit wurde zum Teil auch berücksichtigt. Mir bekannt sind Veränderungen bis hin zur Verblechung oder Abdunkelung der Scheiben und vom Verschweißen von Gurtverschraubungen.
    Das war zb für mich der Grund mir immer einen Single Kabine zu holen da es dort never Probleme geben kann, weil dort immer die Ladefläche größer ist und ganz klar zu erkennen ist das es eher einem Nutzfahrzeug zuzuordnen ist als wie ein Doppelkabine.
    Seid den nun im 2014 der Zoll die Besteuerung übernommen hat wird groß reine gemacht und alles auf einen einheitlichen Standart gebracht, was vorher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wurde. Was ist Festzuhalten:
    Ein in den Fahrzeugpapieren benannter LKW ist noch lange kein LKW nach dem Deutschen Steuerrecht.
    Wie wird gemessen.
    Fahrgastzelle:
    Türen zu! "Lichte Weite" von Innenverkleidung Fahrerseite (nicht Fensterschlitz!) zu Innenverkleidung Beifahreseite.
    Das 2 Maß wird vom Gaspedal unter den Sitzen durch bis zur Rückwand gemessen. Daraus resultiert sich die Fläche des Fahrgastraums.


    Vermessung Ladefläche:
    Ladefläche GEÖFFNET von hinten bis zur Kante der Ladeklappe gemessen und dann auf Höhe der Ladeflächenkannte die Breite gemessen. So ergibt sich die Flächenmessung der Ladefläche.


    Des Weiteren wird die eingetragene Höchstgeschwindigkeit sowie die Sitzplätze berücksichtigt.


    Dann noch ein paar Info zur LKw Besteuerung. Das Gerücht das ich mit einer LKW Zulassung am Wochenende keinen Anhänger ziehen darf ist nicht richtig. Ich darf am Wochenende Freizeitanhänger ziehen in dem Falle Wohnwagen oder Bootsanhänger.
    Hoffe konnte etwas helfen beim Thema LKW Steuer.