Beiträge von Zaragoza

    Hallo Max, alles kann ich leider nicht beantworten, aber ich probiere es mal.
    1. Kompletträder
    Ja, die 285/70 R17 sind technisch per Einzelabnahme umsetzbar. Du bleibst unter den Grenzwerten bzgl. Bremse und Abgas.
    Das Tacho wird neu überprüft (entweder der Sachverständige ist nett und macht eine Testfahrt oder er fordert eine offizielle Tachoüberprüfung) und wird quasi fast 0 Abweichung haben. Das ist zwar rechtlich i.O aber es kann passieren, dass der ein oder andere Sachverständige Schweißperlen bekommt. Du solltest Dir Felgen mit ausreichender Traglast suchen. Hier ist aber das Stichwort Traglast bei welchem Abrollumfang. Durch den erhöhten Abrollumfang braucht die Felge mehr Traglast.
    Die Serien ET liegt bei +55. Also kannst Du diese zwischen +25 und +55 wählen. Sobald Du mit der ET raus gehst, brauchst Du natürlich eine zusätzliche Radabdeckung (Gummilippe oder Ähnliches).
    2. J-Brace
    Die Frage lässt sich wohl erst so in einem Jahr beantworten.
    Es ist derzeit eine Haftungsfrage bzw. Garantiefrage - also wenn ein Schaden an der Ladefläche tatsächlich passiert.
    Es gibt natürlich schon Anbieter, die deutlich preiswertere Lösungen anstatt des originalen J-Brace anbieten.
    Vielleicht ist das ja eine Alternative.

    3. Die 12V Dose bietet sich doch an?

    4. Kenne den Kit nicht, aber wenn Du einen hast, brauchst ja nur das Lock/Unlock Signal.
    Das ist sowohl im Innenraum zu finden, wie auch in der Heckklappe und im Kabelstrang rechts unter der Ladefläche.

    LG

    Hallo Rokoko,
    Die Montage entspricht im Kern der Montageanleitung des normalen Mountain Top Deckel.
    Ich bin mir nicht ganz sicher ob der Vorbesitzer, hier schonmal was gegenüber der Serie geändert hat.
    Aber die eigentliche MountainTop Anleitung hilft sicherlich weiter:
    Montageanleitung-Abdeckung-MountainTop-Volkswagen-Amarok

    Aber gehen wir mal durch:
    Die langen schwarzen Winkel (ca. 30cm lang) entsprechen der ANleitung und kommen an die seitliche Pritschenkante und werden bis vor an die Kante zur Bugseite geschoben. Mit diesem Schritt fängst Du die Montage an.
    also genau wie in der Anleitung.

    Im Original werden sie dort mit Aluklammern befestigt. Bei Dir wurden Löcher in die Innenkante der Pritschenkante gebohrt. Zusätzlich hat man hier wohl noch die schmalen L-Winkel (ca. 8x8x2cm) mit dazu in die Ecken geschraubt und mit der Pritschenkante der Bugwand verbunden. Dies ist aber beim originalen MountainTop nicht so.

    Diese langen schwarzen Winkel sind nun die Aufnahme für die Scharnierplatte (die ist nicht auf Deinen Fotos, aber hast Du vermutlich mit dazu bekommen oder hängt noch am Deckel). Also jetzt die Scharnierplatte entsprechend Anleitung an den Winkeln verschrauben, dann Deckel einhängen, dann Gasdruckfedern einhängen und mit dem Splint sichern und Deckel langsam runter klappen.

    Dann hast Du noch die hinteren Aufnahmen für die Schließriegel.
    Die Position kannst Du erst fest machen, wenn der Deckel drauf ist und die Gasdruckfedern eingehangen sind. Da wo dann die Schlossfallen des Deckels sind, müssen die Schließbolzen positioniert sein. Die werden im Original auch verklammert, was an der Stelle natürlich schöner ist, da Sie sich so noch verschieben lassen. Beim Bohren hast Du natürlich nur einen Versuch :)

    Im Prinzip entsprechen die Bauteile, die Du hast der obigen Anleitung, bis auf die kleinen L-Winkel und die kleinen schwarzen Plättchen.
    Die kleinen Plättchen waren vermutlich teilweise hinter der Pritschenkante, um diese besser zu stabilisieren.

    Die einzelnen Teile kann man natürlich nachbestellen.
    https://www.ullsteinconcepts.c…lkswagen-amarok-2010.aspx
    Da gibts auch die Klammern, falls Du lieber nicht bohren möchtest.


    Hoffe Du kommst zurecht.
    LG
    Zaragoza

    Hallo.
    das erklärt natürlich, dass meine Nachricht wohl völlig missverstanden wurde ;).
    Ich und NoTracks hatten vor 2 Tagen einen kurzen Austausch über "Private Nachrichten" zu der Situation der ONZ GmbH.
    In der PN hatte ich von Mensch zu Mensch mein tiefes Bedauern zu der wirtschaftlichen Situation der ONZ GmbH ausgesprochen und dass das ganze sehr schade ist und dass ich mir wünsche, dass es noch eine Lösung für diese Firma gibt.
    Gleichzeitig hab ich Ihm mitgeteilt den "vorsichtigen Hinweis zu Google" in meinem Beitrag zu löschen und habe den Absatz dann auch zeitgleich gelöscht. Ob er selbst Zitat und Comment in seinem Post löscht lag dann natürlich in seiner Entscheidung, welche er dann augenscheinlich auch für sich getroffen hat.


    LG

    Hallo NoTracks,
    danke für die Antwort. Aber alles in allem ist wohl leider eher der Wunsch Vater des Gedanken als die Realität.
    Ich hab den langen Beitrag auch nicht für Dich und natürlich auch nicht gegen Dich geschrieben, sondern um die Aussagen für andere Leser zu korrigieren.
    Es geht nicht darum, dass ich Dir persönlich über den Mund fahren möchte.
    Im Wesentlichen steht in meinem letztem Beitrag alles was man dazu wissen muss drin mit den entsprechenden Verweisen zu den Rechtsgrundlagen.



    Nice try.


    Das Problem ist dass alle Anbauteile, die sich mit Bordmitteln entfernen lassen, als Ladung gelten. Und da ändern auch seitenlange Postings nichts dran. Ganz besonders dann nicht wenn sie unseriös und von fehlender Sachkenntnis geprägt sind.


    Das wäre schon toll, ist aber leider nicht so - :D :D eine solche Regel gibts leider nicht. Das würde vieles in Sachen Anbauteile viel einfacher machen.


    Hier zum Nachlesen:
    744 2.1
    Äußere Fahrzeugteile im Sinne dieses Merkblattes sind Einrichtungen, die entweder äußere Teile
    des Fahrzeugs ersetzen (Austauschteile) oder zusätzlich außen am Fahrzeug befestigt werden
    (Aufsetzteile) mit dem Ziel, das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs zu verändern und/oder
    dessen Aerodynamik zu beeinflussen.
    2.3
    Keine äußeren Fahrzeugteile im Sinne des Merkblattes sind Frontschutzsysteme gemäß
    VO (EG) 78/2009, seriengleiche Ersatzteile, zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen, Windabweiser
    an Schiebedächern und Seitenscheiben sowie Schmutzfänger an Radabdeckungen, Sonnenblenden, Folien und ähnliche Einrichtungen.
    Bereits in der Fahrzeugtypgenehmigung berücksichtigte äußere Fahrzeugteile sind ebenfalls nicht
    Gegenstand dieses Merkblattes.


    Da steht leider nichts davon. dass es keine äußeren Anbauteile sind, wenn ich es mit Bordwerkzeug demontieren kann.



    Das Merkblatt VdTÜV 744 basiert (und ist deren nationale Umsetzung) auf der ECE R26


    Dann bräuchte es ja keine 744 wenn das selbe drin steht.
    Die 744 fasst alle Normen zusammen, die das Thema äußere Anbauteile betreffen - insgesamt 12 an der Zahl und darunter auch die R26



    Weder Ford noch VW noch irgendein anderer Hersteller tragen Laderaumabdeckungen in die Fahrzeugpapiere ein. Hardtops werden nicht eingetragen.


    Hier sind die Bauteile entweder wie oft beim Überrollbügel in der Fahrzeughomologation enthalten oder haben eine Genehmigung in Form einer ABE und sind entsprechend gekennzeichnet.
    Beispiele:
    Das original Ford Hardtop hat die ABE Nummer 31080
    Original Deckel Amarok KBA 90693
    Original Rollo Ford KBA 91318



    LG

    Wenn ich dann das hier noch lese "Das Hardtop wird inklusive ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ausgeliefert. Eine Eintragung beim TÜV ist daher nicht notwendig." kommen mir schon massive Zweifel. Denn jeder Vollpfosten aus der Automotive-Branche weiss, dass ein HT weder eingetragen werden muss noch ein GA oder eine ABE braucht. Zumal in der Beschreibung ausdrücklich die Klammerbefestigung (Montage/Demontage mit Bordmitteln) erwähnt wird.


    Das Produkt passt zum Vertreiber ...


    Hallo,
    entschuldigt, dass ich diese Aussage gern richtig stellen möchte und auch so nicht im Forum stehen lassen möchte, da die Leser des Forums auf der Suche nach Antworten sicherlich korrekte Fakten und nicht Gerüchte wissen möchten.
    Soweit man eine solche Aussage bezüglich der Bewertung einer Laderaumabdeckung als Ladung macht dann bestenfalls so:
    Von einigen Sachverständigen kann ein Hardtop oder eine Abdeckung unter bestimmten Umständen auch als Ladung statt als äußeres Fahrzeuganbauteil interpretiert werden, um so einem Nachweis und Prüfung in Form einer ABE oder Ähnlichen Prüfnachweisen zu umgehen.
    In der Praxis sind die Meinungen über das Thema unter den Sachverständigen dennoch sehr geteilt und es kommt durchaus häufig vor, dass Sachverständige diese Interpretation einer Ladung nicht teilen und in der Konsequenz entsprechende Genehmigungen einfordern.


    Leider muss ich zur näheren Erklärung dieser Thematik etwas ausholen:
    Bei der Betrachtung, ob ein Anbauteil als äußeres Anbauteil zu bewerten ist oder nicht, ist das Merkblatt VD-TÜV 744 ausschlaggebend. Gerade hier steht aber nichts von einer derartigen Ausnahme und hiernach handelt es sich in erster Linie ganz deutlich um genehmigungsrelevante äußere Fahrzeuganbauteile. Hier wird z.B. auch ein Kofferraumdeckel explizit als genehmigungsrelevantes äußeres Anbauteil aufgeführt.


    Es stellt sich lediglich die Frage ob man hiervon abweichend den Laderaumdeckel oder das Hardtop eventuell auch als Ladung interpretieren könnte, um somit das Thema "Genehmigung" zu umgehen.
    Eine echte gesetzliche Grundlage für die Argumentation "eine Abdeckung und Hardtop sei Ladung" wird man so erstmal nicht finden und auch keine Definition zum Begriff "Ladung", welcher direkt aus diesem Rechtszusammenhang kommt. Man muss sie sich also schon zurecht argumentieren oder interpretieren.
    Aus anderen themenfremden Normen lassen sich zumindest mal die Definitionen zu "Ladung" zweckentfremden, um hierdurch das Thema "Ladung" besser argumentieren zu können.
    z.B. 2014/47/EU (eigentliches Thema der Richtlinie ist "Unterwegskontrolle")
    ‘cargo’ means all goods that would normally be placed in or on the part of the vehicle designed to carry a load and
    that are not permanently fixed to the vehicle, including objects within load carriers such as crates, swap bodies or
    containers on vehicles;


    oder die deutsche Version:
    „Ladung“ alle Güter, die normalerweise in oder auf dem für die Lastaufnahme ausgelegten Teil des Fahrzeugs platziert
    werden und nicht dauerhaft am Fahrzeug befestigt sind, einschließlich Gegenständen in Lastträgern wie Transportkisten, Wechselaufbauten oder Containern auf Fahrzeugen,


    Auch von Gerichten wurde der Begriff versucht zu definieren:
    Als Ladung i.S.d. § 22 StVO gilt demnach jedes für den Transport aufgenommenes Gut. Das bedeutet konkret: Jeder Gegenstand, der nicht zur Fahrzeugausrüstung gehört oder für den typischen Einsatzzweck des Fahrzeuges erforderlich ist, ist vom Fahrzeugführer als Ladung anzusehen. Dies umfasst auch Tiere und kleine Gegenstände wie Schlüssel, Handtaschen oder Smartphones.


    Demnach muss man als allererstes die Behauptung aufstellen, dass das Hardtop gar keine Fahrzeugausrüstung ist sondern ein Gegenstand, welcher sich auf dem Fahrzeug befindet um transportiert zu werden.
    Bereits dieser Punkt wird dem ein oder anderem Prüfer aufstoßen.
    Folgt man dennoch dieser Interpretation der "Ladung" wäre zu prüfen ob auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind:
    Hierzu gehört:
    „Ladung“ alle Güter, die normalerweise in oder auf dem für die Lastaufnahme ausgelegten Teil des Fahrzeugs platziert.....
    Bei kritischer Betrachtung ist es aber bei einem Pickup nicht vorgesehen die Ladung über die Ladefläche zu legen, sondern eben in die Ladefläche zu legen oder zu stellen. Hierdurch käme die Verwirrung bzgl. Genehmigung aber auch erst gar nicht zustande, da es dann ohnehin kein äußeres Anbauteil sein könnte.
    ...und nicht dauerhaft am Fahrzeug befestigt sind.... Dieser Punkt wird von den meisten Sachverständigen als "werkzeuglos" interpretiert aber auch die großzügigere Interpretation "mittels Bordwerkzeug" hab ich seltener schon gehört. Allerdings wäre leider auch im üblichen Bordwerkzeug zumeist kein 12er oder 13er Schlüssel, so dass auch diese Argumentation schwierig ist. Man müsste also Flügelmuttern auf den Klammern verwenden, damit dieser Punkt sauber dargestellt werden kann.
    Ebenso muss dann auch die Verkabelung werkzeuglos zu trennen sein.
    Nachdem die Argumentation soweit steht, könnte aber noch eine ganz kleine dumme Frage auftauchen:
    Warum sind nun eigentlich die zusätzlichen festen Ausstattungsteile dieses Hardtops wie z.B. der Scheiben und Bremsleuchte als genehmigungsrelevante Fahrzeugteile geprüft und mittels E-Zeichen für diese Funktion als Fahrzeugteil gekennzeichnet worden, wenn das Gesamtprodukt "Hardtop" laut der "Ladungs"-Argumentation gar kein Fahrzeuganbauteil sein soll sondern eine zufällig dort befindliche Ladung? Ladung soll doch eben gerade nicht genehmigungsrelevant sein - darum gehts ja im Kernpunkt der Argumentation.
    Dies wird gern als Widerspruch verstanden, was man leider kaum widerlegen kann.


    Alles in Allem ist das mit der Ladung schon eine sehr schwammige Geschichte und sollte ein HU Prüfer dies hinterfragen ,ist es mangels Argumenten eher unnötig diese Diskussion zu führen.
    Bei Weitem ist es leider nicht so, dass die Meinung mit der "Ladung" durch jeden Sachverständigen geteilt wird. Richtig ist, dass oft großzügig darüber hinweg gesehen wird. Es wird für einen Fahrzeughalter aber kaum möglich sein, sich rechtssicher hierauf zu berufen, wenn der Prüfer bei der nächsten HU oder Pickerl mal weniger großzügig ist.


    Seriöse Anbieter, erstellen im Regelfall für Ihre Laderaumabdeckungen, Hardtops und Überrollbügel entsprechende Gutachten oder ABE's, auch wenn dahinter ein größerer Aufwand steht. Ich würde deshalb keinesfalls sagen, dass alle diese namhaften Anbieter und Hersteller Vollpfosten sind und sich nicht mit den gesetzlichen Regelungen auskennen. Vielmehr kennen sie sich eben sehr gut aus und deshalb unternehmen sie diesen Aufwand um Ihre Kunden im Zweifelsfall nicht dumm dastehen zulassen.
    Natürlich ist es verständlich, dass der einhergehende Gesamtaufwand und die verbundenen regelmäßigen finanziellen Belastungen bezüglich solcher Genehmigungsverfahren und Unternehmenszertifizierungen für kleinere Unternehmen und Händler leider kaum umsetzbar sind und die Produkte deshalb ohne Genehmigungen veräußern.




    LG

    Hi Fabian,


    ich schließe mich den Vorrednern an und würde auch eher zum Alurollo raten.
    Die Plane ist eher was Provisorisches. Wenn man die Abdeckung ohnehin nur gelegentlich nutzt ist das natürlich völlig in Ordnung. Aber als Dauerlösung eher schwierig und umständlich.
    Letztlich ist es eben nur ein Venylleder, was dann Regen, Sonne, Schnee, Eis und 180km/h aushalten muss. Manche Anbieter von solchen Planen empfehlen deshalb auch eine max. Geschwindigkeit von 120 km/h.


    Der Faltdeckel ist vom Handling ähnlich umständlich.
    Bei beiden Varianten ist grad die Kombination mit dem Bügel dann auch eher eine provisorische Lösung um eben irgendwie diese Kombination zu ermöglichen.
    Der Deckel lässt sich dann in der Kombination mit dem Bügel aber nicht richtig aufklappen und das Rollo nicht richtig aufrollen.


    Deshalb würde ich tatsächlich eher zu einem Alurollo raten. Da ist der Wunsch nach einem Überrollbügel am besten gelöst.


    Wenn Du schon den originalen VW-Bügel hast, kannst Du entweder das amerikanische Roll'N'Lock nehmen, welches schon genannt wurde, oder das dänische Mountain Top Roll.
    Das wäre für die originale Stylingbar dann aber ein spezielles Mountain Top Roll nur für diese Stylingbar:
    Rollo für werksmäßige stylingbar


    Wenn Du den Bügel noch nicht hast, ist die Mountain Top Lösung, die du schon gepostet hast, sicherlich optimal. Der Bügel, der von Mountain Top nur für deren Rollos gemacht wurde ist dann natürlich super schön auf dem Rollo integriert.


    Grüße
    Zaragoza

    Hier habe entsprechndes im Angebot, welche viele hier ausm Forum schon fahren. Die Spacer haben auf der VA 30mm und hinten 35mm. (MEHR GEHT NICHT!). An der Achse macht es im Schnitt 50mm höher (am Rad). Die 40er Spacer von Michaelis kann ich nicht empfehlen, da hier im fahrbetrieb die Dämpfer an den oberen Deckeln anschlagen. Ich habe hier bei einigen Kunden schon umbauen müssen. (green Wolf, glaube)...aber prinzipell geht es.
    Einen erhöhten Verschleiß? ...ist ein Gerücht! (hält sich hartnäckig)....hier ausm Forum hat noch KEINER ein defekt aufgrund der Höherlegung. Meine habe ich schon Jahre verbaut, und unter härtesten Bedingungen getestet. Alles super!
    TÜV gibt es, kein Problem.....zu den Kosten....unter 400...frag einfach bei mir an.


    Hallo Rene,
    könntest Du hier nochmal genauer schreiben ob es sich bei den erwähnten "Nacharbeiten" um Michaelis Fahrwerke handelte oder ob es sich um Deine eigenen Einbauten handelte.
    Der Satz "Ich habe hier bei einigen Kunden schon umbauen müssen" ist etwas missverständlich. Und meinst Du hier die Vorderachse oder die Hinterachse.


    Vielen Dank

    Hatte auch vor längerem mal über was ähnliches nachgedacht. Hatte mir dabei den Spindelantrieb bei nem Multivan Highline angesehen. Der hatte sowas auch drin. Aber als ich dann die Preise gesehen habe ist mir eine kleine Träne runter gelaufen :eek: und hab's abgehakt.


    EDK - super :thumbsup:

    Das originale VW Rollo vom Canyon wird von Mountain Top hergestellt.
    Für die normale Varianten (also Trendline etc.) gibt es das auch aber dann natürlich mit anderen Führungsschienen an der Seite und ist dann nicht schwarz sondern silber/schwarz.
    Hier der Link zu den Teilen: Mountain Top Roll Amarok
    Toll ist, dass man da noch Querträger rauf bauen kann. Die Kombination von Querträger plus Abdeckung, die man während der Nutzung der Träger trotzdem Öffnen kann ist super. Das heisst Fahrräder oben drauf und trotzdem voll nutzbare Laderaumabdeckung. Leider gibt es derzeit keine Montagekits für die originalen Styling Bars. Es gibt dafür alternativ einen passenden Überrollbügel.
    Ansonsten wie schon in den anderen Beiträgen genannt das Roll'N'Lock. Das ist dann bereits für die Montage der VW StylingBar vorbereitet und Du musst nur den passenden Montagekit mit bestellen. Natürlich sind beide Rollotypen abschließbar. Das Roll'N'Lock schließt zusätzlich auch immer die Fahrzeugklappe mit ab. Beim Mountain Top Roll kann man sich das aussuchen. Es gibt eine Variante, die nur sich selbst verriegelt und nicht die Fahrzeugheckklappe und es gibt eine Variante, die gleichzeitig auch die Fahrzeugklappe verriegelt. Bei erster Variante entfallen dann Bohrungen an der Fahrzeugklappe. Was dann in der Praxis die bessere Lösung ist muss man natürlich selbst entscheiden. Erste Variante heisst immer 2 mal abschließen (Rollo plus Klappe) und dafür muss das Rollo aber nicht entriegelt werden um die Klappe zu öffnen.