Hallo,
ich bin noch relativ neu hier und stelle meine Frage mal hier, da die Reifengröße genau passt.
Ich besitze einen Amarok von Bj.2015 der auf Delta4x4 Klassik B 9x18 Felgen ET22 mit 265/60 R18 BF Goodrich AT2 Bereifung steht. Natürlich mit der notwendigen Kotflügelverbreiterung. So ist alles eingetragen.
Ich spiele nun mit dem Gedanken, ein OME Fahrwerk zu verbauen und in dem Zuge die Reifengröße nochmal zu ändern.
So wie ich das verstanden haben kommen diese Fahrwerke mit einer Höherlegung von ca. 3-4cm daher, was laut dem Delta Teilegutachten für die Felgen bei 4cm Höherlegung für Reifengröße 275/65 R18 reichen würde. Hierfür muss allerdings laut Gutachten "durch Begrenzen des Lenkeinschlages" eine "ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination unter Berücksichtigung der maximalen Betriebsbreite [...] hergestellt werden". Ebenfalls ist der Nachweis der Einhaltung der Toleranzen für Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler zu erbringen - also Tachoangleichung.
Kann mir jemand sagen, ob die Lenkeinschlagsbegrenzung zwingend sein muss, oder ob das auch Auslegungssache bei TÜV-Püfer sein kann? Oder ist das so knapp, dass es schrabbelt? :ouw:
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Rad/Reifenkombination mit mittlerer Höherlegung und mittlerer Verbreiterung?
Ich gehe mal davon aus, dass ich mit dem geänderten Fahrwerk und der Höherlegung, die dann ja auch nicht die im Teilegutachten exakt beschriebene von Delta4x4 ist, sowieso zur Einzelabnahme müsste - korrekt?
Beste Grüße!