Nochmal kurz Thema Sonn- und Feiertagsfahrverbot in D mit Hänger: Die WELT ist zwar nicht die STVO, aber:
"Und schließlich fallen auch Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter kleinen Lkw gezogen werden, nicht unter das Verbot."