Bei Kauf wurde der Tüv neu gemacht, seht Euch mal doe Bremswerte der 2 Achse an.
Ist doch Beifahrerseite hinten übelst schlecht, und das ist da wo die Achse undicht ist und den Belag verölt. Müsste das nicht reichen um nachzuweisen das der Mangel schon bei Kauf bestanden hat und somit ist es ganz klar Gewährleistungsanspruch gegen den Händler?