Beiträge von Lutz

    Hallo,


    ich habe Post vom KBA erhalten. Ankündigung der Untersagung des weiteren Betriebs auf öffentlichen Strassen, wenn nicht der Nachweis der Nachrüstung zum 28.08.2017 vorliegt.


    Haben denn wirklich Alle brav nachrüsten lassen?
    Hat keiner Angst vor den Nachteilen, welche sich zwangsweise ergeben.
    Hat jemand von VW zusätzliche Garantie bekommen?


    Gruss
    Lutz

    Hallo,


    ich dachte bislang, das das Ausflocken von niedrigen Temperaturen kommt
    und die Dieselpest von Mikroorganismen.


    Den alten Kraftstoff durch einen Vorfilter geben und dann in einen min. 40 jahre alten Diesel-
    motor mit verfeuern. Am besten mit einer Reihenpumpe, denn die nutzt das Motoröl als Schmier-
    mittel und nicht den Kraftstoff.


    Gruss
    Lutz

    VW AMAROK Automatik (Wandlergetriebe) ist beim Rückwärtsfahren der größte scheiß das Getriebe uberhitzt und macht einfach nichts mehr.


    Das Getriebe überhitzt nicht, daß ist der Wandler (die High Tech Kupplung).


    Die Frage ist, was hätte die normale Kupplung unter der Belastung gemacht.


    Gruss
    Lutz

    hallo,


    ist doch logisch, daß die DSG schreiben.


    Man stelle sich vor, da stände 8 Gang Automatik mit Wandler und Überbrückungskupplung,


    und die Verkaeufer muessten die Unterschiede zum DSG Getriebe erläutern.


    Dann will wohlmöglich noch einer wissen wie das Torsendifferential funktioniert.


    Wollen die meisten doch garnicht wissen, die Frage ist doch nur ob mit Kupplungspedal
    oder ohne.


    Wir wollen doch auch nicht wissen, ob die Laufbahnen nitriert sind, und ob die Ventile Rotocaps aufweisen,
    oder? :hahaha: :becks:


    Gruss
    Lutz

    Hallo,


    eines wurde in der Diskussion vergessen: Die elektronische Diff Sperre.
    Ich gehe mal davon aus, das diese beim V6 Automatik an Bord ist.


    Die mechanische Sperre macht doch nur dann Sinn, wenn im Gelände das
    Auto stark verschränkt oder man sehr langsam unterwegs ist.


    Wenn es nur darum geht, auf Sand und Schotter bergauf zu fahren,
    hilft die mech Sperre nicht groß weiter.


    Wenn die Belastung auf den beiden Hinterrädern und der Untergrund gleich ist,
    hilft die Sperre nicht.


    Und bei zügigere Fahrweise arbeitet die elektronische ganz gut.


    Gruss
    Lutz

    @ Wölfel,


    wenn du 2 x auf dem Prüfstand warst, hast du die Leistungsdiagramme?
    Die wären doch recht interessant.


    Ansonsten: wie hoch ist der Ladedruck? Kein Ladedruck keine Leistung.
    Luftmassenmesser nicht in Ordnung?


    Alternativ: Nicht genug Druck auf dem Common Rail.


    Weiter: Zahnriemen einen Zahn versetzt.


    Eine solche abweichende Leistung lässt einen Fehler vermuten, keinesfalls nur eine
    Serienstreuung.


    Gruss
    Lutz

    Noch was vergessen:


    der Wandler arbeitet nur beim Anfahren und wird ab einer gewissen Drehzahl mit einer Kupplung überbrückt.



    und nochmals zum Thema Zugkraft: Gesamtübersetzung Amarok: 19,75
    Volles Drehmoment 400 Nm bei 1500 1 /min.
    Wirksamer Radius am Rad: 0,37m
    Wirkungsgrad 0,8 Reibbeiwert 0,8 auf der Strasse, Fahrzeuggewicht 2,2 to.


    max Zugkraft Antrieb: 400Nm x 19,75 x 0,8 / 0,37m = 17000 N
    max. Zugkraftübertragung: 2,2 to x 1000 x 9,81 m/ s² x 0,8 = 17200 N


    Somit ist unter normalen Umständen die Zugkraft des Handschalters auch die Grenze der Zugkraft bei normaler Bereifung
    und normalen Bedingungen.


    Beim Einkuppeln mit 400 Nm entsteht aber auch eine entsprechende Hitze an er Kupplung. (Sollte man nicht mehrmals hintereinander testen).


    Der Automat kann solche Anfahrvorgänge aufhgrund des Wandlers wesentlich besser erledigen als die meisten Fahrer.


    Für Extrembedingungen im Gelände brauchst du die Untersetzung.


    Gruss
    Lutz

    wenn es sich nicht geändert hat, ist das primäre Kriterium für die Anhängelast die Anfahrfähigkeit in der Steigung.


    Somit konnte man die Anhängelast auflasten, wenn gleichzeitig das Befahren von grossen Steigungen untersagt wurde.


    Aus der Erinnerung: Reduzierung der zul. Steigungen auf 8 %.


    Aufgrund des Drehmomentwandlers beim Automatikgetriebe ist das Anfahrmoment größer als beim Schalter ohne Untersetzung.
    Dies bedingt die höhere Anhängelast.


    Gruss
    Lutz

    Hallo,


    man unterscheidet zwischen Turbokupplung und Drehmomentwandler.


    Das was Cruciox beschreibt, ist das Verhalten einer Turbokupplung.


    Chilebulli beschreibt richtig einen Wandler, so wie er bei den aktuellen Automatik getrieben verbaut ist.


    Im Unterschied zur Turbokupplung wird beim Anfahren das Drehmoment auf über das doppelte
    angehoben. Ergibt dann auch entsprechend eine grössere Vortriebskraft.


    Beiden Systemem gemeinsam ist die Tatsache, daß man diese nur zeitlich begrenzt nutzen kann,
    da ansonsten des Öl aufgekocht wird.


    Gruss
    Lutz


    Mein Versuch: PS bzw. neu: kW ist die Leistung.


    Das Drehmoment wird in Nm gemessen. Die Leistung errechnet sich aus Drehzahl und Drehmoment.


    P = M x n /9550. nehmen wir mal die Werte: 400 Nm x 3000 1/min /9550 = 125 kW Umrechnung in PS = 125 kW x 1,36 = 170 PS


    Das Drehmoment wird an der Kurbelwelle gemessen. Je nach Norm treibt der Motor dabei nicht alle Nebenaggregate an. Man misst das Drehmoment bei
    verschiedenen Drehzahlen und erhaelt so das Leistungsdiagramm.


    Gehen wir von einer konstanten Leistung aus, so verhalten sich Drehzahl und Drehmoment gegensinnig. Halbe Drehzahl bedeutet doppeltes Drehmoment.
    Ein viertel der Drehzahl bedeutet das viefache Drehmoment. Mit dem Schaltgetriebe bestimmst du das Verhältnis zwischen Drehzahl und Drehmoment.
    Je kleiner der Gang, umso kleiner die Drehzahl und umso höher das Drehmoment.


    Im Achsgetriebe wird die Drehzahl nochmals reduziert und das Drehmoment erhöht.


    Für die weitere Berechnung ist die Gesamtuntersetzung aus Getriebe und Achsgetriebe wichtig.


    Nehmen wir als Gesamtuntersetzung mal den Faktor 10.


    Drehmoment 400 Nm x 10 = 4000 Nm Drehzahl: 3000 1/min / 10 = 300 1 /min.


    Wir rechnen weiter: Raddurchmesser 0,8m somit der Radius 0,4 m.


    Jetzt können wir die Zugkraft ermitteln: 4000 Nm / 0,4 m = 10000N
    Die Geschwindigkeit ist: 300 1/min x 0,4m x 2 x pi / 60 = 12,6 m/s x 3600s/1000 = 45 km/h


    Leistung ist auch Kraft x Geschwindigkeit: 12,6 m/s * 10000N = 126000 W = 126 kW


    Der Unterschied von 1 kW sind Rundungsfehler.
    Diese Betrachtung ist theor. in der Praxis muss man die Verluste durch Reibung etc. berücksichtigen


    Gruss
    Lutz

    Hallo,


    Ein tolles Statement von VW.
    Wenn dem so sein sollte, dann brauche ich das Update ja auch nicht. :jump:


    Dann kann VW die Aktion doch komplett abblasen. :eek:



    Ich stelle mir oft die Frage, was für einen schlechten Shit unsere Manager da morgens rauchen.


    Ein schönes WE

    Hallo Chocho,


    kenne den Effekt vom Traktor:


    nach Grundwäsche lange nicht bewegt, und dann war die Kupplungsscheibe angeklebt, angebacken bzw angerostet.
    Somit trennte diese nicht mehr. Eine kleine Gewaltaktion hat diese wieder gelöst. Lief dann wieder ohne Probleme.


    Gruss
    Lutz

    Was das bringen soll: eine eindeutige Unterscheidung Nutzfahrzeug - PKW.
    setzt man solch eine Grenze bei z.B: 50 kw/to ergäbe das bei z. B: 2,8 to zGG
    bis 140 kW = Nutzfahrzeug, darüber hinaus = PkW.


    Bei LKW mit z.B: 18 to zGG wäre dann bei 900 kW die Grenze, also 1200 PS.


    Das sollte reichen.


    Und man hätte auch den seinerzeitigen Wunsch erfüllt, daß die X5 und ML keine
    Nutzfahrzeuge sind.


    Gruss
    Lutz

    Der TÜV hat folgende Kriterien als Entscheidungs-Kriterien zu Grunde gelegt, nach denen ein Wohnmobil als solches zugelassen werden kann:


    Es muss eine Sitzgelegenheit mit einem Tisch vorhanden sein. Dieser Tisch darf klapp- oder auch abnehmbar sein.
    Es müssen Schlafplätze eingebaut sein. Schlafplätze gelten auch dann als Schlafplätze, wenn es sich um Sitzplätze handelt, die, zum Bett umgebaut, eine Mindestliegefläche von 1,8 Metern x 0,7 Metern ergeben.
    Es müssen im Camper Schränke oder zumindest Stauraum vorhanden sein. Ein Verstauen der Kleidung und des Proviantes muss während der Fahrt gewährleistet sein. Übliche Staufächer wie das Handschuhfach in Pkw oder Lkw gelten nicht als ausreichender Stauraum.
    Im Wohnmobil muss eine Küche verbaut sein. In dieser müssen sich sowohl ein fest eingebauter Kocher als auch die Einrichtung für Frisch- und Abwasser befinden. Ein Kocher gilt nicht als fest eingebaut, wenn er mit Flügelmuttern befestigt ist. Ist ein Kocher nicht fest eingebaut, muss sich im Wohnbereich ein entsprechend sicherer Raum befinden, in dem der Kocher benutzt werden kann.
    Ist die Mindestausstattung für die Zulassung als Wohnmobil nicht erfüllt, da nur ein Teilumbau stattgefunden hat, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart PKW oder LKW erhalten. Bei Fahrzeugen, die über eine herausnehmbare Wohneinrichtung verfügen, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart ebenfalls erhalten. Fahrzeuge mit Wechselaufbauten hingegen sind nur bei LKW und Anhänger möglich.


    Entweder war früher die Gesetzgebung anders, oder jemand hat nicht aufgepasst.


    Gruss
    Lutz

    nobu:


    wenn du die verschraubte Variante wählst, dann gehört die Kabine quasi zum Fahrzeug. Entsprechend werden die Abmessungen und die Gewichte mit der Kabine bestimmt.
    Der Aufbau beinhaltet die Dinge, welche das Fahrzeug zum Wohnmobil machen.


    Wenn du also ohne Aufbau fährst, ändert sich die Fahrzeugart, die Abmessungen und Gewichte stimmen nicht mehr.


    Fahren ohne Zulassung ist meine Diagnose für diesen Fall. Sollte das Womo steuertechnisch günstiger sein, käme evtl noch Steuerhinterziehung hinzu.


    Wenn es fest verschraubt ist, dann muss es zusammen bleiben.


    Gruss
    Lutz

    Die rechtlichen Grundlagen sind gegeben, keine Frage.
    Dennoch spricht der Staat mal wieder mit gespaltener Zunge.
    Auch ein Staat sollte sich festlegen können, welche Fahrzeugbauweise denn nun vorliegt.


    Wie konnte es zu dieser Stuation kommen?


    Die SUV's X5 und ML kamen auf den Markt. Auch diese waren Nutzfahrzeuge und unterlagen
    einem niedrigen Steuersatz.


    Das konnte aus Sicht der seinerzeitigen Regierung (2004) nicht sein. Somit wurde für
    diese Fahrzeuge das Besteuerungsgesetz geändert, und zwar derart, daß auch die Doppelkabinenpickups
    und viele Wohnmobile betroffen waren. Eine Besitzstandswahrung gabe es ebenso nicht.


    Wäre man seinerzeit etwas intelligenter vorgegangen, so hätte man eine Leistungsgewichtgrenze festsetzen
    können, um Nutzfahrzeuge eindeutig von PKW unterscheiden zu können.


    Gruss
    Lutz

    wurde wohl am 01.04.2016 verfaßt.


    oder nach :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks: :becks:


    Gruss
    Lutz