Darf ich mit geöffneter Heckklappe durch die Gegend fahren?

  • Grundsätzlich ist es erlaubt mit geöffneter Heckklappe zu fahren solange das Kennzeichen sichtbar und die Beleuchtung nicht eingeschränkt ist. Wenn die Ladung allerdings mehr als 1 m herausragt, musst du sie kennzeichnen und nachts beleuchten.

  • Moin,

    sehe genauso, du darfst.

    Wenn

    die rückwärtige Beleuchtung sichtbar bleibt,

    dein Kenzeichen sichtbar bleibt oder ein "drittes" Kennzeichen angebracht ist,

    die Ladung ausreichend gesichert ist, genaugenommen muss sie es ja nach allen Seiten gesichert sein.

    ab einen Meter Überlänge rote Tafel, 30cm x 30cm, max 150cm über Fahrbahn, bei Dämmerung, schlechter Sicht, rotes Licht und Rückstrahler.

    Und beim rückwerts einparken an die runtergeklappte Ladefläche, Überlänge denken, sonnst ...... .