Dem Arbeitgeber ist dies insofern recht, da er den Wagen entweder abschreibt oder aber das Leasing als Aufwendung in seiner GuV verbuchen kann.
Dem Gegenüber steht ein zufriedenerer Arbeitnehmer, der im autoverliebten Deutschland einen schicken Dienstwagen (mit nicht unerheblicher Aussstattung) fahren kann. Den geldwerten Vorteil, der daraus dem Arbeitnehmer entsteht, muss der Arbeitnehmer versteuern, empfindet den Dienstwagen aber auch als materielle Gehaltserhöhung. Eine echte Gehaltserhöhung, die dem Arbeitnehmer den Kauf dieses Fahrzeugs ermöglicht, wäre für den Arbeitgeber kaum zu finanzieren, denn er müsste ja nicht nur den Nettowarenwert, sondern auch alle Anschaffungs- und Betriebsnebenkosten mitfinanzieren, ohne dass es dies äquivalent steuerlich absetzen könnte.
Es liegt also nicht unbedingt am Arbeitgeber, sondern am Arbeitnehmer, ob er sich den Dienstwagen leisten kann, da er die 1% Pauschalversteuerung mit allen Vorzügen (Tankkarte, Wartung, Steuer, Versicherung) gegen sein Fahrverhalten und den tatsächlich anfallenden monatlichen Kosten rechnen muss. Außerdem sind Dienstwagen meistens repräsentativ und nicht gerade in der familienfreundlichen unteren Mittelklasse angesiedelt.