MoinTdD,
2 Anmerkungen:
Punkt 2: um 1dB zu laut betrifft nur die ersten Amaroks, inzw. "ohne techn. Änderung" N1G --> M1G
Gemäß Auszug aus beiligenden Unterlagen zum Gutachten (sollte mindestens für MJ2014/15 sein):
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Es liegt in Gutachten des TÜV AUSTRIA mit Gutachten Nr. 13-TAAP-0349/E2/TÖP vor.
Die Einhaltung der Richtlinie 70/157/EWG i.d.F. 2007/34/EG, Anhang l wird dort bestätigt.
Der Fahrgeräuschwert erfüllt ab Werk mit < 76dB(A) die Anforderung für M1G-Fahrzeuge.
Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz Grenzwert 74 dB(A). Jedoch werden für Fahrzeuge,
- die mit einem Dieselmotor mit Direkteinspritzung ausgerüstet sind, die Grenzwerte um 1 dB(A) erhöht
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2t, die für den Einsatz abseits der Straße konstruiert sind, die Grenzwerte um 1 dB(A) erhöht, wenn ihr
Motor eine Leistung von weniger als 150 kW hat, oder um 2 dB(A), wenn ihr Motor eine Leistung von mind. 150 kW hat;
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Punkt 6: Rockslider - Laut TÜV-Sachverständigen sind diese unter dem Fahrzeug montiert und stehen nicht über die Karosse raus, bedürfen von daher keiner Eintragung (gilt hier vermutlich nur für die Kastenform von René --> die Rohrform geht weiter raus). Mit gleicher Begründung Ebenfalls keine Eintragung für Motor und Getriebeschutzplatte, unter dem Auto interessiert es nicht.