Hallo, ich bin Tim und bin neu hier im Forum.
Meine Frage ist es Möglich bei einem Amarok Arbeitsscheinwerfer nachzurüsten ohne einen Überrollbügel?
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß Tim
Hallo, ich bin Tim und bin neu hier im Forum.
Meine Frage ist es Möglich bei einem Amarok Arbeitsscheinwerfer nachzurüsten ohne einen Überrollbügel?
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß Tim
Hi Tim,
willkommen im Forum :like:
Ich habe bei mir eine Lightbar an der Dachplattform vorne dran und auf der Motorhaube 2 Suchscheinwerfer für den Bereich außerhalb der normalen Scheinwerfer.
Angesteuert werden die Lampen über schalter die "fast" original aussehen oberhalb vom Radio.
Auf den Fotos müsste man das ganze ganz gut erkennen können
Vielen Dank für deine schnelle Antwort Naikolas ![]()
Hast du eventuell ein Bild wo man die Halterung der Scheinwerfer am Dach sieht?
LG Tim
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Hi Tim,
willkommen im Forum :like:
Ich habe bei mir eine Lightbar an der Dachplattform vorne dran und auf der Motorhaube 2 Suchscheinwerfer für den Bereich außerhalb der normalen Scheinwerfer.
Angesteuert werden die Lampen über schalter die "fast" original aussehen oberhalb vom Radio.
Auf den Fotos müsste man das ganze ganz gut erkennen können
Moin!
Die Suchscheinwerfer sehen interessant aus!
Wie sind die befestigt? Werden die nur reingeklickt / festgeklemmt?
LG
Uwe
Sowohl die Lightbar, als auch die Suchscheinwerfer sind beides billige China-Dinger.
Bei der Lightbar war ein Halter dabei, dann habe ich an der Dachplattform Löcher gebohrt,
die Halter befestigt und dann die Lightbar drangemacht.
Im Moment habe ich die Lightbar nichtmehr dran, weil ich noch was umbauen wollte.
Grundsätzlich gehe ich mit einem Riffelschlauch zwischen Kabine und Ladefläche/Hardtop
nach oben, habe da eine Verteilerdose auf der Dachplattform und von da aus zu den einzelnen
Lichtern wie Lightbar, Umfeldbeleuchtung, etc..
Das Kabel läuft dann unter dem Auto ebenfalls in einem Schlauch bis in den Motorraum
und da dann zu meiner selbstgebauten Relais-Box.
Für die Suchscheinwerfer habe ich spezielle Halter benutzt.
Waren jetzt nicht genau die aber sowas in der Art. Da haste n Gummischutz für den Lack auf der
Haube und unten wird das einfach gequetscht. Hält bis jetzt schon über eine Jahr bombenfest.
Die Kabel habe ich einfach unter die Motorhaube gezogen und an den Scharnieren befestigt,
damit sie sich mitbewegen wenn man die Haube aufmacht.
Hier mal eine kleine Einkaufsliste:
Dachplattform: https://www.ebay.de/itm/112975558599
Lightbar: https://www.ebay.de/itm/293640687920
Suchscheinwerfer: https://www.ebay.de/itm/233602032028
Umfeldbeleuchtung: https://www.ebay.de/itm/164129497166
Motorhaubenhalterung: https://www.ebay.de/itm/373400223696
Riffelschlauch: https://www.ebay.de/itm/333583723330
Abzweigdose: https://www.ebay.de/itm/333692286433
Relaisbox: https://www.ebay.de/itm/402687624113
Innenraumschalter: https://www.ebay.de/itm/193756641939
Alles produkt- und herstellerunabhängig, nur ähnlich zu dem Was ich aktuell verbaut habe.
Vielen Vielen Dank für deine Einkaufsliste Naikolas! ![]()
Das muss alles durch den TÜV oder? ![]()
Kein Thema!
Nein tatsächlich muss das alles nicht durch den TÜV,
das fällt nämlich alles unter die sogenannte Kategorie "Arbeitsscheinwerfer".
Lies dir mal den §52 StVZO durch. In Kurzform steht da:
Du darfst an deinem Auto alles an weißen Zusatzscheinwerfern anbringen was du möchtest,
solange du sie im Straßenverkehr nicht einschaltest.
Dazu gehört natürlich, dass du einen eigenen Knopf dafür hast, etc.,
aber das ergibt sich durch die Aussage ja von selbst.
Der TÜV kann dazu nichts sagen, außer: Viel Spaß damit! ![]()
naja, so ganz richtig ist deine Aussage nicht
ZitatNein tatsächlich muss das alles nicht durch den TÜV,
das fällt nämlich alles unter die sogenannte Kategorie "Arbeitsscheinwerfer".
Lies dir mal den §52 StVZO durch. In Kurzform steht da:
Du darfst an deinem Auto alles an weißen Zusatzscheinwerfern anbringen was du möchtest,
solange du sie im Straßenverkehr nicht einschaltest.
vor allem wenn du es beim TÜV so sagst wie oben, dann kannst deine Lamperl auf der Haube gleich wieder abbauen
weil SUCHSCHEINWERFER sind keine Arbeitsscheinwerfer und unterliegen genauen Vorgaben
zb nur einzuschalten mit den hinteren Leuchten und Kennzeichenleuchten und maximal 35W Lampe
und der rechtliche Text lautet ansonsten so
ZitatMehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden
und deine gelben Lampen im Grill sind auch keine Arbeitsleuchten und somit verboten, weil Pannenhilfsfahrzeug ist deiner auch nicht
Ja es sind keine "Suchscheinwerfer" sondern Arbeitsscheinwerfer, sorry Glonni ![]()
Die gelben Lampen im Grill sind weder verboten, noch erlaubt, egal ob ADAC, RTW, POL, etc..
Das sind sogenannte Frontblitzer.
Es gibt in der StVZO nur einen Paragraphen für blaues, gerichtetes Blitzlicht (Front- / Heckblitzer).
Die rechtlichen Grundlagen für die gelben wurden damals schlichtweg vergessen,
aber wenn die Gelbblitzer (vorne und hinten) für einen vernünftigen Zweck benutzt werden
und man damit nicht Hilfssheriff spielt werden diese i.d.R. tolieriert.
Meistens wird das so gehandhabt:
Bei allen Fahrzeugen, die eine Zulassung für eine festinstallierte Rundumkennleuchte (RKL) haben,
werden die Gelbblitzer einfach so hingenommen, bei anderen Fahrzeugen ist das immer eine
Ermessensentscheidung. Und solange du die Zusatzbeleuchtung gewissenhaft benutzt
(Absicherung vom Unfall, Warnung vor Gefahren) sind diese auch nach §53a StVZO zugelassen,
um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
In meinem Falle (First Responder / Katastrophenschutz) benutze ich die Blitzer nur in Verbindung
mit einer mobilen RKL mit Magnetfuß für's Dach.
Bis jetzt hat sich die Polizei immer nur bedankt und nicht gefragt,
ob die Diskobeleuchtung auch zugelassen sei.
Gerade jetzt bei dem Schneechaos in Norddeutschland hatte ich die RKL zusätzlich mit Kabelbindern befestigt,
dazu hinten ein Magnetschild "Katastrophenschutz" und die Pol hatte sogar meine Nummer, falls nochmal jemand
rausgezogen werden muss, den die Pol nicht schafft.
In diesem Einzelfall, wie bei mir, wird sicher niemand die Gelbblitzer vorne und hinten je beanstanden,
aber das ist und bleibt immer eine Einzelentscheidung, da es dazu keinen Paragraphen gibt.
Servus Feldwegfahrer, wie hast du die Frontblitzer verkabelt ? Welcher schalter und wie/wo komme ich in die mittelkonsole damit ? Ich hab noch null Ahnung vom Amarok
Mit freundlichen Grüßen Gik