Eintragung rückgängig machen

  • Servus,


    bevor ich im Oktober nach Spanien aufbrach, ging ich einem Verdacht nach und habe die Spur neu einstellen lassen. War auch nötig.

    Daher habe ich mir gedacht: Wäre langfristig bestimmt besser, wenn ich das Gewicht an den Achsen reduziere und wieder zurück auf die Serienbereifung wechsle.


    Nun die Frage an euch: Weiß jemand, was ich dafür brauche? Reicht es, mit einer im Fahrzeugschein oder im COC aufgeführten Serienkombination zum TÜV zu fahren und das Fahrzeug vorzuführen? So leicht wirds ja wohl kaum sein, oder?

    Ich habe ja außerdem das Ironman Fahrwerk verbaut, das musste seinerzeit in Kombination mit den 285/60/18ern vorgeführt und eingetragen werden.

    Für die Serienbereifung ist das Fahrwerk eintragungsfrei.


    Mir ist wichtig, dass ich wieder alle Reifendimensionen fahren darf, also auch die im COC beschriebenen.


    Freue mich über alle Tipps von euch!

  • Wenn es eine mit Tachoangleichung war, dann muss alles andere wieder neu gemacht werden. Ja.

    Steht bei mir so aber auch drin:
    Zitat: "15.1 U 15.2: 285/60R18 111T A.9J18H2,ET25mm; [...]
    Geschwindigkeitsmesser angepaßt, entfall aller anderen Rad Reifenkombinationen [...]"

  • Okay, das steht bei mir nicht drin.

    Tatsächlich: "15.1 U. 15.2: AUCH GENEHM. (Reifengröße)" und "Zu 20: Mit Fahrwerkshöherlegung Herst.: Ironman (...) i.Verb. m mit 285/60R18 (...)".


    Ich dachte immer, es wäre automatisch der Fall, dass durch so eine Eintragung (insbesondere der letzte Teil zu 20) alle anderen Größen hinfällig werden würden. Es war aber auch keine Tachoangleichung notwendig.


    Das wär ja toll, wenn ich da drum rum kommen würde.


    Trotzdem, für den Fall, dass es jemand anderes wissen muss: Was braucht man alles für so eine "Rückabwicklung"? Alles an Gutachten und Papieren für sämtliche VW-Felgen in den jeweiligen Größen (das wäre ja Wahnsinn)? Oder würde die Vorlage des COC reichen?

  • Das ja witzig, selbe Reifen und bei dir dann nur "auch Genehm." Also wie gemein, also ja kannst auch weiterhin die "Normale" Bereifung drauf stecken. Scheint wohl Prüfer abhängig zu sein was eingetragen/gemacht wird. :evil::saint: Das Ironman Fahrwerk ist bei mir ja auch drin.

    Bei mir muss ich dann wieder neu eintragen lassen, die Werksseitige Nummer wurde ja sogar im Breif geändert.



    Grüße, Johannes

  • Danke euch für eure Antworten. Dann kann ich ja dem nächsten Reifenkauf ganz entspannt entgegenblicken.


    Für Dich tuts mir natürlich Leid, Johannes, Dein Prüfer hattes es wohl besonders "gut" gemeint. Im Brief habe ich keine Änderung.

    Und ich dachte immer, ich hätte nur leidlich Erfolg beim TÜV gehabt. :huh: