Servus,
nach längerer Recherche (das Handschuhfach ist groß), dem Blick auf die Rechnung (Abnahme habe ich sogar inkl. TÜV-Gutachten bezahlt) und Telefonat mit Taubenreuther muss ich mich korrigieren.
Habe den Eintragungsbericht/Abnahmebericht für den Nachweis gemäß §19 Abs. 4 StVZO gefunden. Mit dem muss ich nun meine Fahrzeugpapiere berichtigen lassen, wenn ich das nächste Mal was ändern muss.
Das Gutachten wurde mir seinerzeit gar nicht mitgegeben, da ich die Eintragungsgrundlage in Form der TÜV-Abnahme ja gleich dabei hatte. Habe mir das mal zuschicken lassen. Steht für mein (Vorgänger-)Modell genauso drin, dass die BtrbErl erlischt.
Davon ab ist es aufgrund der Montage auch keine Ladung, da es fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und man nicht mit handfest angedrehten Flügelmuttern n´hantiert sondern mit vielen Maschinenschrauben, die den Einsatz von Werkzeug erfordern.