Guten Tag Johannes [...],
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit Volkswagen Nutzfahrzeuge. Bitte entschuldigen Sie
die lange Bearbeitungszeit.
Es steht außer Frage, dass wir Ihnen weiterhelfen möchten. Dies ist uns jedoch in der von
Ihnen gewünschten Form nicht direkt möglich.
Die aktuelle Rechtsprechung verändert bzw. verschärft die ursprünglich genehmigten
Temperaturgrenzen, so dass die Fahrzeuge auf einen diesen neuen Anforderungen
entsprechenden Stand gebracht werden müssen. Aufgrund technischen Fortschritts ist es
heute möglich, diese neuen Anforderungen zu erfüllen.
Das Software-Update wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt und den technischen Diensten
unabhängig überprüft und freigegeben. Es wird sich weder auf Kraftstoffverbrauch, C02
Emissionswerte, Motorleistung, maximales Drehmoment und Geräuschemissionen noch auf die
Dauerhaltbarkeit des Motors oder des Abgasnachbehandlungssystems negativ auswirken.
Die Fahrzeuge werden mit einer neuen Motor-Steuerungssoftware versehen, bei der die
Temperatursteuerung der Abgasrückführung auf den aktuellen Stand der Technik angepasst
wird.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine
Betriebsuntersagung gem. §5 FZV durch das zuständige Straßenverkehrsamt (Kfz.
Zulassungsstelle) durchgeführt werden kann.
Die Kosten des Software-Updates werden von Volkswagen übernommen. Darüber hinaus
erfolgt kein finanzieller Ausgleich. Dazu zählen auch Fahrtkosten und eine Entschädigung des
Zeitaufwands.
Die Rückrufaktion 23M5 steht nicht im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Wir können
Ihnen bestätigen, dass das Fahrzeug mit der oben genannten Fahrgestellnummer nicht von der
Software betroffen ist, welche die Stickoxidwerte (NO_x) im Prüfstandlauf (NEFZ) optimiert.
Dies können Sie unabhängig auf der Internetseite Wichtige Infos zur Volkswagen Diesel-
Thematik überprüfen.
Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.