Hallo zusammen,
hätte gerne eine echte Roo-bar, wie z.B. von ARB über Hurter-Offroad angeboten. Angeblich sollen die Richtlinien so verschärft werden, dass es Ausnahmen, externe Winden vorne etc. nicht mehr geben wird. Weiß da jemand was genaues?
Hallo zusammen,
hätte gerne eine echte Roo-bar, wie z.B. von ARB über Hurter-Offroad angeboten. Angeblich sollen die Richtlinien so verschärft werden, dass es Ausnahmen, externe Winden vorne etc. nicht mehr geben wird. Weiß da jemand was genaues?
Frag doch den Hurter, wenn er's verbaut, weiss er wohl am Besten Bescheid.
Mit LKW Zulassung kannst Du sie als Geräteträger eventuell eintragen lassen.
Auch als PKW (da N1G und M1G über Z.G. 2,5 Tonnen gleiche Richtlinen haben und vom TÜV gleich bewertet werden
"Der Hurter" kanns wohl verbauen, die Entscheidung über Fußgängerschutz trifft er nicht. Vielleicht gibt's Leute im Forum, die aus Politik oder TÜV- Richtlinien schon mehr wissen. Mir geht's nur darum, wann ich das Ding mit der Stoßstange anpacken soll. Nicht, dass es plötzlich nicht mehr geht. Und schließlich ist es ja auch eine Frage der Finanzen.
Das Thema ist erledigt.
Das Ding ist dran und eingetragen (hurter-offroad).
Bei Neuzulassungen wohl schwieriger, jedoch Alternativen möglich.
:becks:
Das wars
Hallo korama01,
besten Dank für die Info.
Das heißt dann für mich, dass ich beruhigt einen mit Gewinde kaufen kann, wenn es sich um einen Gebrauchten handelt und es bei ihm schon eingetragen ist?
Habe derzeit einen bei mobile.de im Blick und war auch eher abgeschreckt, da ich mir bei dieser Thematik auch nicht so sicher bin.
Der Verkäufer konnte mir da auch keine verbindliche Aussage zu geben. Er meinte, als er ihn sich damals gekauft hatte, war es noch problemlos möglich.
Besten Dank und viele Grüße