Versicherung

  • Ich hab BE mit 185€ Steuer und bin von AXA zur huk24 wegen erheblicher Erhöhung der Beiträge gewechselt. Als Lieferwagen mit Vollkasko 445€ SF20.

    Schwarzer Humor ist so wie Essen. Hat halt nicht jeder.
    Aber einer lacht immer!


  • Der Amarok wird als PKW versteuert wenn du nix änderst. Das sollte auch auf deinem Steuerbescheid stehen. Darum auch die 418 Euro. Lkw Steuern wären um die 180.
    Umschreibung der Aufbauart von BA auf BE ist in der Regel möglich. Schau mal unter rechtliches hier im Forum.
    Gruß Heiko


    Yo, stimmt.
    Das Kleingedruckte ...
    Gemäß §18 Abs.12 KFZ-StG. abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung als PKW besteuert.


    Also umschreiben ...


    Was n Hassle ....
    M.

  • Hai,


    das mit dem Umversichern hat die HUK bei mir auch probiert.
    Ich habe argumentiert, dass die HUK ja mit dem Abschluss der Versicherung die Versicheurng als PKW akzeptiert hat.
    Dann haben die's so gelassen.


    Sicherheitshalber habe ich mir von der HUK schriftlich bestätigen lassen, dass denen die Situation bekannt ist und Versicherungsschutz besteht...


    Viele Grüsse
    Frank

  • Grüße! War auch bei der AXA, da aber im November 17 eine Beitragserhöhung kam von 109 Euro Monatlich, dann auf 112 Euro Monatlich im Jahr 2018, habe ich angefangen zu Telefonieren. Bin jetzt bei der HUK Coburg gelandet und spare im Gegensatz zur AXA 600 Euro im Jahr, und das bei den selben Konditionen.
    (SF10, 25Tsd Kilometer im Jahr, alle Fahrer ab 25 sind Versichert, TK150 und VK300)
    Ein Nachteil gibt es, da es ein LKW ist, gibt es bei der HUK kein Schutzbrief, und man müsste bei einem Unfall die Kosten für das Abschleppen selber tragen.

  • Moin, ein bischen Geschichte zur PKW/LKW Zulassung. Früher konnte man seinen PKW umschlüsseln auf LKW wenn folgende Bedingungen erfüllt waren: Rückbank ausbauen, Gurtschlösser entfernen, Gurtbefestigungspunkte verschweißen. Dann ist umgeschlüsselt worden. Das haben viele gemacht, gerade als es losging mit den Schadstoffklassen. Der Gesetzgeber hat diesem Treiben dann ein Ende gemacht, er hat das Volumen bei geschlossenen Fahrzeugen vorgegeben, bei offenen Fahrzeugen musste die gemessenen Strecke vom Gaspedal bis Heckscheibe kleiner sein als die Länge der Ladefläche. Dann war es ein LKW. Die Leute die eine Dopelkabine kauften hatten das Pech als PKW besteuert zu werden weil das Verhältnis Ladeflächenlänge/Strecke Gaspedal Heckscheibe nicht passte. Handwerker die das Fahrzeug gewerblich nutzten waren ausgenommen. Deswegen hatte ich mich 2001 für einen VW Caddy 14D entschieden, da war die Zulassung als LKW unbestritten. Seit 2011 gibt es eine EU Verordnung die das Thema regelt, sie gilt auch in D, somit auch für den Zoll und weitere Organisationen!
    Der VW Armarok ist nach diser Richtlinie als N1G klassifiziert. N = Beförderung von Gütern, 1 = bis 3,5t Gesamtgewicht, G = Geländefahrzeug. die Richtlinie nennt Bedingungen die eingehalten werden müssen. Das ist wichtig bei Umbauten! z.B.: Sitze müssen von der Ladefläche getrennt sein, Ladeflächenlänge 30% vom Radstand beim SC (3,09 x 0,3 = 1,24m, 2,20m beim SC), beim DC 40% vom Radstand (3,09 x 0,4 = 0,93, 1,55m beim DC).
    Bei geschlossenen Aufbauten muss die Öffnungshöhe eine mindesthöhe von 80cm aufweisen und eine Mindestfläche von 12800 Quadratcentimeter aufweisen. Wie breit muss die Ladeklappe sein, wenn die Höhe 80cm ist. Schönes Ding, Schule ruft :powertothepeople: . Hier gilt es schon einmal aufzupassen.
    Für das G wie Geländefahrzeug gilt: Antrieb von 2 Achsen möglich, eine mit Diffsperre, mindest Steigung von 25% möglich, Überhangswinkel vorne 25 Grad, hinten 20 Grad, Rampenwinkel 20 Grad, Bodenfreiheit unter Achsen 18cm, zwischen den Achsen 20cm.
    Der Amarok wird mit der Aufbauart BA ausgeliefert, somit ist das Fahrzeug für die Behörden ein Fahrzeug, dass auschließlich zur Beförderung von Gütern konstruiert ist. Egal, ob SC oder DC, der Amarok ist LKW, nie und nimmer PKW! DAs Verhältnis Ladeflächenlänge/ Strecke Gaspedal bis Heckscheibe spielt keine Rolle (mehr). Das Fahrzeug kann auf BE umgeschlüsselt werden wenn die Fahrgastzelle von der Ladefläche getrennt ist und die Höchstmasse von 3,5t nicht überschritten wird. Das trifft auf den Armarok unbestritten zu. Wenn ihr es wollt, dann kann der Armarok auf BE umgeschlüsselt werden, die Behörde muss dieses tun, weil euer Fahrzeug der EU Richtlinie entspricht. Welchen profit habt ihr davon: Besteuerung nach zul Gesamtgewicht, wahrscheinlich auch das Problem gelöst mit dem Anhänger Sonntags. Versicherung ist von euch zu suchen und auszuhandeln. Ich habe meinen Armarok mit Wohnkabine bei der HUK Versichert. Als Lieferwagen, geklärt habe ich mit dem Sachbearbeiter ob meine Wohnkabine auch mit versichert wird. Haben sie, meine Prozente laufen weiter. Heißt in Zahlen: Steuer: 185,00 Euro, Versicherung: 634,00 Euro (Vollkasko mit 1000,00 Euro selbstbet, SF15 Haftpflicht und Vollkasko, Lieferwagen bis 3,5t Gesamtmasse, 20000km, parkt auf Grundstück).


    Caddytischer.

  • Gut beschrieben, das sollte hier aber schon bekannt sein. Auf BE haben schon einige umgeschlüsselt. Ich auch!
    Unter rechtliches steht da schon einiges zum Thema.
    Gruß Heiko

    "Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"

  • Ja, danke für die sehr gute Beschreibung. Nur eine ANMERKUNG:
    Sonntag mit Hänger hat sich eh erledigt soweit private Nutzung! Zur Zeit trifft auf alle WoWa-Besitzer nur noch das Samstagsfahrverbot vom 01.07. - 31.08. zu.

  • Hui


    Da ich schon 25 Jahre R&V versichert bin habe ich soeben ein Vorschlag erhalten - 768,23 € Jährlich - Vollkasko - 500 SB - Teilkasko 150


    Angebot erhalten von HUK Coburg - 498, 98 € -


    Also ich habe jeweils FZ Schein als Kopie zugemailt wegen den genauen Angaben -


    Ist doch klar wohin die Reise geht ...

  • Hallo Leute,


    ich lasse meinen neuen Amarok V6 jetz am 18.06 zu und habe im Januar mal ein Angebot von meiner Versicherung bekommen. Da ich leider überhaupt keine Vergleichsmöglichkeite habe, stelle ich mal das Angebot hier rein. Über Antworten würde ich mich freuen... zu teuer, oder gut.. etc. Macht die Differenzabdeckung und Fahrerschutzversicherung Sinn?? Ich lasse den Dicken auch gleich als Pickup zu.


    MfG
    Dirk

  • Ich habe es Anfang des Jahres ebenfalls verglichen. Selbst meine Versicherung des Vertrauens kam nicht annähernd ran. Geh aber lieber zur HUK direkt, da du dann ein Ansprechpartner hast. Bei der HUK24 geht alles nur per Mail.

  • Moin, hab nochmal mit der R&V Rücksprache gehalten... die haben mir jetzt ein ebenfals gutes Angebot gemacht, welches ich auch nehmen werden... Da hab ich dann einen Ansprechpartner im Fall eines Falles.
    Geht doch, Mund auf oder Geldbeutel auf.


    Gruss
    Dirk

  • Wer ist denn noch bei der AXA?


    Ich bin bei AXA / DBV und mein Versicherungsmensch hat den Amarok jetzt als LKW versichert, findet aber ebenfalls einen deutlich günstigeren PKW Tarif für den Amarok. Diesen kann er aber wegen der Schlüsselnummer nicht verwenden.


    Ändert sich auch der Typschlüssel bei der Umschreibung von BA -> BE?

  • Keine Ahnung... Es ist jedenfalls ein LKW und wird auch so versichert. Ich war bei der AXA (Lkw) und bin jetzt bei der Mecklenburgischen (Lkw).
    Wenn man vergleicht muss es nicht immer teurer sein als bei PKW.
    Gruß Heiko

    "Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"

  • Ob LKW oder nicht sieht eh jeder so wie er es gerne hätte. Ich hab das mit meinem Polo 6NF hinter mir. Ich hätte vor's Verwaltungsgericht ziehen müßen... Kostet aber nur Zeit, nerven und Geld...


    Deshalb: Was für ein Amarok "PKW" ist in der AXA / DBV Datenbank geführt?