Dotz Modular erlaubt bei 132er Highline?

  • Hallo Zusammen,


    Kann ich auf meinem 132kW Highline die Dotz Modular fahren ohne diese eintragen zu lassen?
    Hintergrund ist folgender: In der ABE steht in der Rubrik "2HS2 Radhausverbreiterung ab Werk" der Kommentar "76U) Die Verwendung dieser Radgröße (Anmerkung: 245/70 R16) ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind."
    Nun habe ich ab Werk die 18 Zöller als Sonderausstattung drauf, laut CoC dürfte ich aber auch 16 Zoll Räder drauf packen.


    Was bedeutet das denn nun bei mir, bzw. hat das schon Jemand gemacht und kann bestätigen, dass die Felge auch geometrisch passt?


    Danke!

  • Hallo Zeitgeist,


    ich kenne das Gutachten der Dotz Modular nicht im Wortlaut, aber ich habe auch einen 132kw Highline (BJ 2014), der ebenfalls vom Werk mit den 18Zoll Durban ausgestattet war. Ich fahre jetzt 16 Zoll Borbet CWE - überhaupt kein Problem bei der Eintragung.
    Aus meiner Sicht wiederspricht das CoC Papier bereits dem Satz "serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind". Ich denke man will damit nur verhindern, dass jemand versucht auf ein Fahrzeug welches mit einer 17Zoll Bremsanlage ausgerüstet ist, diese Felgen zu montieren. 17 Zoll Bremsanlagen wären mir beim AMAROK aber neu....


    Viele Grüße
    Chris

  • Hallo Zeitgeist


    Ich hab zwar nur die 163 PS Ausführung als Trennlinie allerdings auch vom Werk her mit 17 Zöllen und Radhausverbreiterungen ausgestattet. Ich fahre die Dotz Modular mit 2 verschieden großen Sätzen Reifen einmal mit den 245/70 16 (Größe steht in der ABE der Felgen) und als zweiten Satz 235/85 16. Diese Größe wurde vom Tüv mit den Dotz Modular problemlos zusätzlich eingetragen.


    Gruß Sauerländer


  • serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind."
    Nun habe ich ab Werk die 18 Zöller als Sonderausstattung drauf, laut CoC dürfte ich aber auch 16 Zoll Räder drauf packen.


    Die Antwort hast du selbst schon mitgeliefert!


    Die Auflage besteht aus 2 Bedingungen:
    - serienmäßig und
    - mindestens 17"


    Dein Fahrzeug hat in der COC-Bescheinigung aber stehen:
    - mindestens 16"


    Es geht hier um mindestens und nicht um tatsächlich verbaut!
    Daher ist alles gut!