Rückruf 16.09.2024 Softwareupdate Bj 2012

  • Rein Technisch gesehen, kann das AGR-Ventil und der DPF komplett raus Programmiert werden( DPF muss dann aber geleert werden). Zusätzlich könnte man eine Stage 1-Leistungssteigerung Programmieren/Aufspielen lassen. Diese Veränderungen werden bei der normalen TÜV-Untersuchung nicht gefunden/Erkannt. (Euro5)

    Aber: Diese Veränderungen verstoßen (Teilweise) gegen das Gesetz. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs würde erlöschen.

  • Hallo Amaroker,

    Mein Amarok ist als N1G zugelassen, gilt rechtlich als Lkw. Bisher habe ich die Rückrufaktion des Herstellers und des KBAs ignoriert. Vor ein paar Wochen kam die finale Meldung mit Androhung der Stilllegung.

    Im Kopf des anschreibens wird: PKW, Hersteller: VW Verkaufsbezeichnung: Amarok
    angegeben.

    Weiß jemand ob LKW von der rückrufaktion ausgenommen sind?

    Gruß Hartmut

    Könnten wir nicht einfach alle Warnhinweise entfernen und den Dingen ihren natürlichen Lauf lassen?

  • Hallo Amaroker,

    Mein Amarok ist als N1G zugelassen, gilt rechtlich als Lkw. Bisher habe ich die Rückrufaktion des Herstellers und des KBAs ignoriert. Vor ein paar Wochen kam die finale Meldung mit Androhung der Stilllegung.

    Im Kopf des anschreibens wird: PKW, Hersteller: VW Verkaufsbezeichnung: Amarok
    angegeben.

    Weiß jemand ob LKW von der rückrufaktion ausgenommen sind?

    Gruß Hartmut

    Nein, sind nicht ausgenommen, alle Amarok sind ab Werk N1, also Lkw

    "Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"