Beiträge von Vex Pec

    Bekommt man eigentlich noch TÜV, wenn man nach dem 23M5-Update mit Tuning überarbeitet?

    Ich meine, da kommen ja doch wieder NOx-Werte aus der Abgasanlage, die unzulässig sind.

    Bei mir dasselbe...bei VW FIn geprüft "

    Lieber Volkswagen Kunde, wir bestätigen Ihnen, dass das Fahrzeug mit der von Ihnen eingegebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) WV1ZZZ2HZFH00xxxx nicht von der Software betroffen ist, die Stickoxidwerte (NOx) im Prüfstandlauf (NEFZ) optimiert. Mit freundlichen Grüßen Volkswagen AG"


    werde die jetzt mal anschreiben

    Das KBA interessiert sich nur für Briefe. Es ist ein Amt. Die denken wie ein Amt. Das KBA weiß, dass VW dich mit einem Brief erfolgreich informiert hat.
    Das ist alles, was ein KBA braucht, um dich zu belasten.

    Herr Levels vom KBA sagt, dass die VW-Webseite mit FIN-Check nicht relevant ist, weil sie bekanntermaßen veraltet ist.
    Kannste also auf und nieder hüpfen.

    Einzige Chance: VW meldet deine FIN beim KBA als nicht betroffen ab. Machen die nicht. Pustekuchen.

    Unter uns gesagt prinzipell stehen die Chancen eher schlecht da überhaupt was zu bewirken, aber gut das verschiedene Anschreiben an KBA und VW gehen von verschieden Leuten. So einfach mit: "Du musst aber weil wir das wollen." lässt man sich ungern abspeißen.

    Bin gespannt was dabei raus kommt oder ob jemand eine "quasi" sinnvolle Begründung bekommt warum das 23M5 Update unausweichlich ist.


    Grüße, Johannes

    Das ist relativ einfach:


    Die DUH klagte, und das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein gab der DUH Recht: Nämlich, dass Thermofenster nicht existieren dürfen. Das OVG verpflichtete nun das KBA, VW zu zwingen, die Thermofenster in allen fälschlich zugelassenen Fahrzeugen zu verbannen. VW macht das indem sie allen betroffenen Briefe schreiben - man soll 23M5 aufspielen. Macht man es nicht, petzt VW an das KBA. Das KBA droht dann die Stilllegung an und zwingt den Kunden zum Update - wahlweise Abmeldung.

    Das KBA weiß nicht viel über die betroffenen Fahrzeuge und glaubt nun alles, was VW behauptet - denn nur VW hat die Fahrzeugdetails. Das KBA ist hier also nur der dumme Handlanger mit Petzenfunktion - quasi das Inkasso-Unternehmen und die Zulassungstelle ist dann die Schufa.

    Nimmt man das Urteil vom OVG, dann ist sogar auch das 23M5 unzulässig, weil: es enthält ein Thermofenster. Die sind ja verboten in EU.

    Da es keine Lösung laut VW gerade gibt, ist die logische Konsequenz: Die DUH klagt erneut, weil das KBA und VW nur halbe Sachen machen, sie gewinnt erneut und alle Fahrzeuge (aktuell 7 Mio Stück plus 189 weitere Modelle) müssen stillgelegt werden, weil sie ohne Thermofenster nicht (nutzbringend) existieren können.

    Jetzt kann man sich fragen, ob eine Revolution beginnt - ein Land ohne Fahrzeuge?
    Nein, eine Reformation - de facto Zwangsenteignung und Umstellen auf Zwangselektro für quasi alle. Wer gewinnt? Die Kfz-Hersteller. Volk sauer. Wirtschaft gerettet. Volk glücklich.

    ich würde die drohen lassen


    wenn von der Zulassung dann das schreiben kommt, würde ich darauf hinweisen das es nur für Fahrzeuge bis 2013 gilt und dein Auto ja nachweislich viel Später gebaut wurde

    Dann würden bereits erste Gebüren fällig sein und die Außerbetriebsetzung wäre angeordnet.

    Hatte auch das Schreiben vom KBA heute im Briefkasten. Darauf hin dann auch eine eMail geschickt mit dem pdf vom KBA zu dem 23M5 das dort steht für Fahrzeuge 2010-2013 und meiner von G=2016 ist. Bin mal gespannt was oder ob was darauf kommt. Aber spätestens vor dem 29.05. muss ich dann doch anrufen falls nix kommt. Hab keine Lust in irgendwelche Gebühren von der Zulassungsbehörde zu laufen...

    Man darf gespannt sein. :/


    Grüße, Johannes

    Das KBA, Herr Levels, sagte mir heute am Telefon, dass die Listen des KBA nur aus FINs bestehen. Das KBA glaubt pauschal, was VW denen an betroffenen FINs zusendet. Das KBA prüft nicht, ob hinter der FIN das passende Baujahr steckt. Angeblich können die das sogar nicht mal prüfen. Dies könne nur der Hersteller. Was der sagt, ist "Gesetz".
    Schlimmer noch: Das KBA hat auf seiner Seite Listen rausgegeben über betroffene Fahrzeuge/-typen/-Baujahre. Das KBA sagt, dass die Listen nur grobe Listen sind. Die genauen Listen sind beim vertrauenswürdigen Hersteller zu erfahren.


    Zusatzinfo KBA: Auf der VW-Seite, wo man angeblich prüfen konnte, ob der eigene Amarok betroffen ist vom Dieselskandal, da konnten wir Amaroker NOCH NIE sehen, dass wir betroffen sind. Lag laut Herrn Levels daran, dass die VW-Rechercheseite für einen anderen, anfänglich kleinen Kreis an Betroffenen eröffnet wurde. UND: VW hat die Seite veralten lassen, nicht gepflegt. Damit war und ist sie für die Recherche wertlos.

    Das sind m. E. alles taktische Manöver zur langfristigen Schadensersatzverschleppung. Suggestion, Desinformation, Manipulation und Salami-Taktik.
    Das müsste man aber aufarbeiten und übersteuern können.

    kein Mensch will die FIN ändern, und wenn du deinen nach Juli gekauft hast, bzw er da gebaut wurde ist es ein 2015er Modell, auch wenn ihn schon in 14 gekauft hast, das ist schon 1000 mal erklärt worden

    Dann danke, für die erneute Aufklärung.

    Das heißt, ich habe ein 2014 gekauftes 2015er Modell, welches die Betroffenheit eines 2013er Thermofensters hat.

    Okay.
    Es gibt das Gerücht, dass das 23M5 Update erneut ein unzulässiges Thermofenster enthält.
    Fragen:

    1. Ist verwaltungsrechtlich zulässig, dass man ein unzulässiges Thermofenster mit einem anderen unzulässigen Thermofenster beheben muss?
    2. Kommt jemand an das Gutachten ran, welches 23M5 als Thermofenster identifiziert?

    Ich verfasste gerade folgende E-Mail an das KBA - denn die Vermittlung im KBA stellt niemanden durch, wegen "überlaufen".



    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am 03.04.26 einen Brief erhalten, welcher sich auf ein Softwareupdate meines VW Amaroks beziehen möchte und eine Stilllegung zum 29.05.2026 ankündigt.


    Da ich von VW bereits mehrere unlautere Aktionen, wie versuchtes Unterschieben von Softwareveränderungen und schriftliche Suggestionen auch unter Verwendung ihres KBA-Logos erlebt habe, zweifle ich an der Echtheit dieses Schreibens.


    Gründe:

    Meine FIN ist seit Aufdeckung des Thermofenster-Problems bis heute weder bei der VW-Herstellerhomepage als vom Diesel-Thermofenster-Sachverhalt betroffen vermerkt.

    Noch ist meine FIN auf der KBA-Homepage in der Rückrufrecherche mit Stickoxid-Problemen vermerkt; und auch ist sie nicht in der von Ihnen zur Verfügung gestellten Übersichtsliste (.pdf) enthalten (Weder per Baujahr, per Code noch per kW-Leistungsangabe). (https://www.kba.de/DE/Themen/M…atik/uebersicht1_pdf.html, Stand: 04.03.2026)

    Auf Ihrer KBA-Homepage ist der Rückruf-Code 23M5, welcher von VW behauptet wurde, weder allgemein gelistet noch meiner FIN zugeordnet. (https://www.kba-online.de/rrdb/buerger/#/ergebnisliste, Stand: 04.03.2026)

    Mit Hilfe Ihrer Suchfunktion lässt sich keine Information zu Rückrufcode 23M5 verifizieren.

    Zudem weist Ihr Schreiben weder eine Unterschrift aus noch namentlich einen anordnenden Beamten, keinen Sachbearbeiter und keinen persönlichen Ansprechpartner.

    Des Weiteren ist auf dem Schreiben eine Nummer vermerkt, welche ein Aktenzeichen zwar suggerieren mag, jedoch als solches nicht benannt oder ausgewiesen ist.


    Des Weiteren steht bislang und noch immer die medial öffentlich kommunizierte Erkenntnis an, dass die von VW angebotenen Software-Updates erneut ein unzulässiges Thermofenster enthalten und damit weiterhin unzulässig sind.


    Das Schreiben weist damit eine beachtliche Anzahl an Indizien auf, die berechtigte Zweifel an der Echtheit zulassen und die auch wegen verbrauchten Vertrauensvorschusses auf diese Weise nicht auszuräumen sind.


    Ihre Telefonanschlüsse werden durch die Vermittlung laut Herrn Heiling, nicht bedient, da "zu überlaufen" (Stand 04.03.2026, 12:56 Uhr).


    Demnach steht Volkswagen im Verdacht, weitere Fahrzeuge - so auch meines - in der Software manipulieren zu wollen, bevor eine Betroffenheit jener Fahrzeuge offiziell bekannt wird. Damit würden zum einen Beweise vernichtet werden und zum anderen VW unberechtigt schadlos gehalten werden, da die Möglichkeit auf Nachweisbarkeit im Zivilprozess nicht mehr gegeben ist.

    Meine Daten:

    Halter: ************
    FIN: WV1ZZZ2HZFH0xxxxx
    Typ: Volkswagen
    Modell: Amarok
    Baujahr: 2014 (Modelljahr laut 10. Stelle der FIN (F = 2015!))
    Leistung: 103 kW


    Sie werden hiermit aufgefordert, die Zweifel Punkt für Punkt sachgerecht auszuräumen um einem legitimen Anspruch zu vermitteln oder andernfalls mitzuteilen, dass das Schreiben vom 16.02.2026! an mich aus tatsächlichen Gründen ohne Belang ist, sodass ich in die Lage versetzt werden rechtliche Schritte zu unterlegen.


    Es steht zudem im Raum, dass unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine finanzielle Besserstellung (Vergleich Betrug gem. § 263 StGB) erreicht werden soll, was das KBA als Zeuge oder Tatwerkzeug oder gar behelfend einbeziehen würde.


    Die E-Mail hab ich abgebrochen, weil...: s. u.
    _____________


    So, nun habe ich mit einem kleinen Trick, doch jemanden ans Telefon bekommen.


    Diesem Herrn Levels vom Auskunftsdienst der Marktüberwachung des KBA habe ich am 04.03.2026, 13:56 Uhr die obigen Vorhalte gemacht. Er sagt dazu Folgendes:

    Das KBA gibt die Stilllegungs-Schreiben mit Stichdatum 29.05.2026 heraus. Das ist Tatsache.
    Das KBA handelt auf Grund der Betroffenheitsmeldungen von VW. D.h.: VW meldet alle FINs die angeblich betroffen sind.
    Gibt man auf der KBA-Seite seine FIN oder den Rückrufcode ein, bekommt man allenfalls

    VW

    Modelle:
    AMAROK

    Produktionszeitraum:
    12.01.2010 - 23.09.2013

    Auf die Anmerkung hin, dass das Baujahr 2014 somit nicht eingeschlossen ist und DENNOCH ein Stilllegungsschreiben versand wurde, sagte Herr Levels, dass diese Übersicht nur eine grobe Übersicht sei. Die genauen Listen der betroffenen FINs hat nur der Hersteller, VW. Das KBA arbeitet hier demnach lediglich auf Zuruf vom VW-Konzern - von dem wir mittlerweile wissen, wie "korrekt", "vertrauenswürdig" und "wahr" die Aussagen sind - § 263 StGB lässt grüßen.
    Abschließend gab Herr Levels an, dass alle weiteren Modalitäten mit dem Hersteller zu kommunizieren sind. Das hieße, dass VW dazu bewegt werden muss, entweder
    - zu erklären, dass mein Fahrzeug von einem unzulässigen Thermofenster betroffen ist, oder

    - die Produktionszeiträume von 2014 fälschlicherweise dem KBA gemeldet wurden.

    Mit diesem Schreiben ginge man im ersten Falle in den Zivilprozess, da nun erst die Erkenntnis kam, dass 23M5 auch Thermofenster in Bj. 2014 betrifft.
    Oder man ginge mit dem Schreiben im letzteren Falle zum KBA, damit das KBA den Stilllegungsbrief zurücknimmt, weil es fälschlich ausgestellt wurde.



    An die Kämpfer unter euch:

    Was sind eure Gedanken dazu?

    F ist Modelljahr 2015.
    Ist die FIN denn nicht aber so festgelegt und überall im Fahrzeug eingestanzt?

    Soll heißen, bei mir ist die FIN auch ....F.... Ich hab aber Baujahr 2014 und Kaufjahr 2014 - theoretisch albern, weil das Modell erst im Jahr danach auf den Markt kam :D

    So. Aber was bringt es, zu verlangen, dass all die FIN-Stanzungen geändert werden und eine neue FIN eingetragen wird?

    Ich hab nur gesagt das ein Steuergerät nicht kaputt geht weil die Sicherung evtl zu hoch ausgelegt ist...mehr nicht.

    Da ich nicht weiß welche Querschnitte in deinem Auto verbaut sind kann ich dazu auch nicht mehr sagen...

    Ich meine da eigentlich die Querschnitte im und zum Steuergerät. Einzig dafür ist (sind) doch diese eine (eigentlich zwei) Sicherung(en) doch schließlich da.

    Das geht nicht gleich kaputt nur weil die Sicherung zu groß ist... Im Fehlerfall könnte sie zu spät oder garnicht durchbrennen.

    Meinst du nicht, dass ein Schutz mit einem Defizit von 300% eigentlich gar kein Schutz mehr ist, sondern Poker?

    Ich finde das ja nicht so richtig einleuchtend in moderner Elektronik - also da, wo an allen Ecken und Enden (z.B. Kabelquerschnitte) gespart wird.



    Hat sonst noch jemand eine weniger Pi-Mal-Daumen-Erklärung? Ich würde mich freuen.

    Ich habe einen Wolf von 2014
    VW sagt, dass für die Anhängerkupplung der Nachrüstsatz 2H5055202A vorgesehen ist.

    2H5055202A verlangt laut Beschreibung, dass an die Sicherungssteckplätze 60 und 61 je 5A-Sicherungen gesteckt werden sollen.


    Das ist zwar verwunderlich, da 60 und 61 eigentlich die Baujahre VOR 2014 betreffen, doch ab 2013 sind es dann immerhin die Steckplätze 10 und 11.

    60&61 und 10&11 sind bezeichnet für den Betrieb des Anhängersteuergeräts. Das stimmt also überein.

    Allerdings: ...10 und 11 sind ab Werk mit 20A-Sicherungen ausgestattet.

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass wenn ich das 2H5055202A-Anhängersteuergerät mit den ab Werk gesetzten 20A betreibe, es kaputtgeht?

    Wie habt ihr das gelöst? Wo ist der Fehler?

    Hat jemand eine Ahnung, wo beim Amarok 2014 das Steuergerät für die Anhängerelektrik ab Werk verbaut wird?
    Die guten VW-Fachleute wissen nicht, ob ich im Verkaufsstatus "für AHK vorbereitet" bereits ein solches Steuergerät drin hab oder nicht :(
    Danach würde sich entscheiden, welche Elektrik besorgt wird.


    Das VW-Zentrum sagte damals, Nachrüstung AHK koste gesamt 300 € samt Einbau. Aktuelle kostet es 200+ % ohne Einbau.

    auch die alten Tatra Straßenbahnen die bei euch fuhren hatten schon nen Schutzbügel, hier gut zu sehen


    und die neuen sowieso

    Letzteres ist kein Schutzbügel. Der wurde abgeschafft.

    Und hier mal ne erläuternde Skizze - worauf auch immer du hinauswolltest. Personen werden von dieser Fahrzeuggeometrie eingekeilt, niedergepresst und dabei gerollt wie eine Fliege mit der flachen Hand auf dem Tisch, ob du willst oder nicht. Ich spreche aus Erfahrung.

    Und vor dem dann nachfolgenden Rad gibt es ebenfalls keine Fang- oder Ableitvorrichtung. Mit entsprechender Folge für Personen.


    Sei's drum, es ging um den Amarok + Umbauten mit ebensolcher Geometrie in Sachen Fußgängerschutz - und die Art, wie z.T. unsinnig Behörden über Sicherheit nachdenken.

    Dateien

    • Dingens.png

      (157,66 kB, 10 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    So, Problem gelöst. Die Schrauben gingen nicht rein, weil die integrierten Gewinde der Stoßstange mit Schraubensicherungszeugs verklebt waren. Das war nicht mal mit der Kamera zu sehen. Erst beim Nachschneiden der Gewinde wurde das Zeug sichtbar. Das ging so schwer raus als hätte ich ein völlig neues Gewinde geschnitten.

    so ein Schmarrn, Straßenbahnen sind nicht Keilförmig und haben schon seit Urzeiten einen Überfahrschutz in Form eines Bügels der Personen vor sich herschiebt und gleichzeitig ne Notbremsung auslöst


    hier an mindestens 7 Modellen erkennbar, und selbst an diesem über 120 Jahre altem Oldie gut zu sehen, die hatten sogar noch ein Gitter, da bist dann reingefallen wie in eine Hängematte

    Du meinst die Straßenbahnen, die du kennst. Aber ich rede von jenen, die du nicht kennst. Von Schmarrn ist da keine Rede - egal wie sehr du das so siehst. Dein "Schmarrn" fährt in Leipzig spazieren. Uraltes Wissen ist eben immer noch alt. Und modern heißt in modernen Zeiten nicht unbedingt besser. Selbst die Römer waren z.T. weiter entwickelt - im Mittelalter war's dann vergessen.
     [Blockierte Grafik: https://www.bimmelbus-leipzig.de/Bahnen/NGT12/NGT12_2.jpg]

    "Schmarrn"

    In Sachsen (L) bin ich viel städtische Kurven damit gefahren und hab oft knackig bremsen müssen. Keine Probleme.

    Auch sonst im Urlaub in Schweden oder Alpenbereich bis Mittelmeer gab's keine Probleme, weder offroad noch onroad.

    Seit ich aber in Sachsen-Anhalt rumfahren muss, schmieren die Reifen wies sau.
    Konnte am Alter liegen.
    Reifen hab ich getauscht. Schmieren immer noch heftig.

    Woran auch immer es liegt. Anderer Straßenbelag, mehr Siff auf den Fahrbahnen dort, weil nur Bruchbuden unterwegs... keine Ahnung.

    Im jüngsten Test haben die Ganzjahres-AT schlechter abgeschnitten mit 20 m längerem Bremsweg. Wo auch immer die 20 m herkommen.

    Woanders las ich über den ADAC-Test: "Ein Modell verlängerte den Bremsweg bei 80 km/h sogar auf fast 49 Meter" - nicht erwähnt war, wie lang der Bremsweg mit anderen Reifen war - 'sau clever'!

    Der Bremsweg verringert sich mit der Sitzhöhe 8o

    Ich muss auch mal meinen Senf dazugeben:

    Folgende Erfahrung: Eine Straßenbahn überfährt eine Person. Die Person wird unter der Straßenbahn eingeklemmt, weil sie unter die keilförmig aufsteigende Front geriet. Die Straßenbahn läuft also auf die Person auf.

    Ein etwaiges Hindernis unter dieser immer enger werdenden Front hätte die Person eher vor sich her geschoben. Zu einem Einklemmen mit dem Fahrzeuggewicht da drauf wäre es eher nicht gekommen.

    Des Weiteren geht es beim Fußgängerschutz um die Kollision Person vs. Fahrzeugfront. Hierbei ist in erster Linie wichtig, dass keine hervorstehenden Teile den Körper ins insbesondere und üblicherweise das Becken und Oberschenkel punktuell eindrücken.
    In zweiter Verlaufsstufe beugt sich der Körper über die Motorhaube und peitscht mit dem Kopf auf die Motorhaubenfläche. Die soll/muss also federn. Das aber nur am Rande mal erwähnt.


    Nun ist der Amarok hoch.
    Ein Fußgänger wird also gegen die Front prallen und eher nicht oben drüber rollen, sondern in nahezu horizontaler Flugbahn wieder abprallen und das im Sinne des Impulserhaltungssatzes minus elastischer Verformungsenergie.
    Kinder hingegen würden an der Schulter oder dem Kopf angestoßen werden und zwar mit der vordersten Fahrzeugfläche/-kante. Das Kind würde danach nicht am Fahrzeug entlanggleiten als wäre es Flüssigkeit, sondern eine Drehung machen. Es wird also regelrecht umgeschubst.
    Danach! gerät es mit der Restgeschwindigkeit plus Impulsübertragungseffekt unter das Fahrzeug.
    Der keilförmige Amarokunterbau wird es also wie eine Wäschemangel einsaugen.

    ES SEI DENN, es gäbe dort Dinge, an denen man als Betroffener hängenbleiben könnte.

    Fazit: Theoretisch steigern die Ösen die Überlebenschance. Sind sie rund abgedeckt, können sie nicht so gut "mitnehmen".

    Behörden sind lustig, langsam, alt, generalisierend.

    So, nun hab ich alles beisammen. Aber keine große Freude.

    Die vier teuren, original dazügehörigen Schrauben passen nicht in die originalen Gewindelöcher. Die lassen sich nur ca 1 cm (Länge: 6 cm) weit eindrehen und werden dann so straff, dass irgendwas kaputtgehen muss.
    Hat jemand damit ähnliche Erfahrung?


    Wenn man sich die Schraube dann mal anschaut, erkennt man Glanz an den vorderen Gewindeflanken.

    Nach meiner Vorstellung bedeutete das, dass das Gewinde der Schraube (gesichert: 1,5) steiler ist als das des Gewindelochs.


    Würde eine M12 x 1,25 DEHNSchraube sich da anpassen können?


    Ich frage, weil eine M12 x 1,25 nur zum Testen einfach mal richtig teuer ist.

    [A] Da gehören Dehnschrauben hin laut VW, nach lösen zu ersetzen, gibt's natürlich bei VW.


    [B] Hast du bei origalen Stoßdämpfern auch eine Anleitung dabei?


    [C] Verstehe nicht worüber du dich aufregst.

    A) Danke *)

    B) Die waren eingebaut im Auto - Zum Auto gab's ne deutsche Anleitung beiliegend - ganz nach Vorschrift. Die neuen Stoßdämpfer hatten ebenfalls eine Anleitung - ganz nach Vorschrift.
    C) Schade.

    *) Der Hersteller, VW, sagt - so sagt der Verkäufer des Ersatz Original Teilemarkt - dass da Rippschrauben hingehören. Wer ist da weiser? Freut sich der TÜV über Pi-Mal-Daumen? Oder was sagt der Verkehrsunfalldienst dazu?
    PS.: C) ...ich weiß gar nicht, worüber ich mir Sorgen mache... hmmmmm, mal überlegen ....denkedenke