Bergeöse nachgerüstet - nun Ärger mit Werkstatt und Behörde

  • Hallo werte Amaroker,


    ich hoffe auf euer Schwarmwissen bezüglich Eintragung/Nichteintragung/Nichteintragungsfähigkeit von Bergeösen in Österreich.
    Ich habe bei meinem Rock im Sommer nun die Rival Bergeösen nachgerüstet, welche ich schon seit 2 Jahre zu Hause liegen hatte.


    Jetzt hatte ich wieder Pickerltermin (in Deutschland die HU) und die Werkstatt hat mir widerwillig eine Verlängerung gewährt, weil die Bergeösen nicht im den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

    Die anderen Umbauten sind eingetragen aber leider wurden damals die Ösen nicht rechtzeitig geliefert.


    Damals hat der KFZ Sachverständige gesagt, dass es kein Problem sei, weil die Ösen ja unten liegen und damit wie der Unterfahrschutz zu betrachten ist, der ja auch nicht eingetragen werden muss.
    Nachdem die Werkstatt eine offiziellen Stellungnahme der Behörde haben will, habe ich nun bei der zuständige, behördlichen KFZ Prüfstelle diesbezüglich angefragt und folgende Antwort erhalten:
    "...

    Aus technischer Sicht, sind die Abschleppvorrichtungen vorne links und rechts bei nicht gebrauch zu entfernen. Begründet wird dies, dass der §33 Abs. 6 KFG 1967 zum greifen käme.

    „Veränderungen am Fahrzeug, welche die Eigenschaften negativ verändern, ist unzulässig!“

    Von technischer Seite würde dies eine höhere Verletzungsgefahr bei einen Unfall zur Folge haben, als bei einen gleichen Fahrzeug ohne diese Abschleppvorrichtungen.

    ...".


    Das ist alles, sonst nichts ... keine Info was man jetzt machen kann oder ob ich die Ösen demontieren muss, wie von der Werkstatt gefordert.

    Für mich ist die Stellungnahme reiner Blödsinn, weil die Bergöse einen anderen Zweck hat als eine normale Abschleppvorrichtung.
    Außerdem gibt es auch heute noch Autos, bei denen die Ösen freiliegend sind. Schaut euch den Ineos oder den Ranger an. Allerdings ist das dort Serie.

    Auch das mit der Verletzungsgefahr finde ich als nicht zutreffend, weil die Ösen ja über die Fahrzeugkante nicht vorragen.


    Daher die Frage an euch, wie könnte man argumentieren bzw. gibt es auch in Ö Amaroker, die Erfahrungen gemacht haben und mir sagen können, wie man vorgehen könnte.

    Oder es gibt einen Sachverständigen oder Anwalt, der mir hier argumentativ weiterhelfen kann. Danke im Voraus.

    Mit Grüßen aus der Steiermark

    chocho

  • Hallo

    Auch das mit der Verletzungsgefahr finde ich als nicht zutreffend,

    ach wirklich? dann lass dich mal überfahren und dann schaust mal was schlimmer ist, wenn in der Mitte wo es glatt ist durch rutscht, oder seitlich wenn mit einem Auge an der Öse hängen bleibst


    gibt es auch heute noch Autos, bei denen die Ösen freiliegend sind

    gibt auch heute noch Autos ohne Kopfstützen und Gurte, also auch ein sinnloses Argument


    da eure Gesetze noch blöder sind als bei uns, mußt halt mal nachlesen, oder eintragen lassen


    ein Anwalt wird die da kaum helfen


    Gruß aus Bayern

  • Natürlich gibt es auch heute noch Autos ohne Kopfstützen und Gurte.

  • Natürlich gibt es auch heute noch Autos ohne Kopfstützen und Gurte.

    ... und? Nix anderes hat Mani geschrieben. 😒


    Ich kenns nur so, dass die Bergeösen aus den oben genannten Gründen bei Nichtgebrauch entfernt werden müssen. Alles andere halte ich für fahrlässig.

    Dass es beim Grenadier anders gemacht wird... nun... woran könnte das nur wieder liegen? ;)


    Also solang Du keinen Goldesel im Keller hast, wird das so leicht nichts.

  • Geht es vielleicht mit einer Abdeckung? Das liest man ab und zu auch bei Windenträgern im Gutachten und einige Gelände-LKW haben auch Gummiabdeckungen über ihren vorderen Bergeösen

    My Job? Making sure stupid people stay in the gene pool.

  • Kurzes Update von meiner Seite:
    Die Behörde hat meine technischen Argumentation, dass es sich bei Bergeösen nicht um eine Abschleppvorrichtung handelt, akzeptiert und
    Abdeckungen für die Reduktion des Verletzungsrisikos zugestimmt. Die Abdeckungen wurden schraubbar ausgeführt (jeweils 2 Schalen pro Öse).
    Es hat dann etwas gedauert, aber diese Woche war die Abnahme durch die KFZ Prüfstelle.
    Die Bergeösen werden eingetragen mit der Auflage, dass sie diese Abdeckungen tragen müssen.

  • Ich muss auch mal meinen Senf dazugeben:

    Folgende Erfahrung: Eine Straßenbahn überfährt eine Person. Die Person wird unter der Straßenbahn eingeklemmt, weil sie unter die keilförmig aufsteigende Front geriet. Die Straßenbahn läuft also auf die Person auf.

    Ein etwaiges Hindernis unter dieser immer enger werdenden Front hätte die Person eher vor sich her geschoben. Zu einem Einklemmen mit dem Fahrzeuggewicht da drauf wäre es eher nicht gekommen.

    Des Weiteren geht es beim Fußgängerschutz um die Kollision Person vs. Fahrzeugfront. Hierbei ist in erster Linie wichtig, dass keine hervorstehenden Teile den Körper ins insbesondere und üblicherweise das Becken und Oberschenkel punktuell eindrücken.
    In zweiter Verlaufsstufe beugt sich der Körper über die Motorhaube und peitscht mit dem Kopf auf die Motorhaubenfläche. Die soll/muss also federn. Das aber nur am Rande mal erwähnt.


    Nun ist der Amarok hoch.
    Ein Fußgänger wird also gegen die Front prallen und eher nicht oben drüber rollen, sondern in nahezu horizontaler Flugbahn wieder abprallen und das im Sinne des Impulserhaltungssatzes minus elastischer Verformungsenergie.
    Kinder hingegen würden an der Schulter oder dem Kopf angestoßen werden und zwar mit der vordersten Fahrzeugfläche/-kante. Das Kind würde danach nicht am Fahrzeug entlanggleiten als wäre es Flüssigkeit, sondern eine Drehung machen. Es wird also regelrecht umgeschubst.
    Danach! gerät es mit der Restgeschwindigkeit plus Impulsübertragungseffekt unter das Fahrzeug.
    Der keilförmige Amarokunterbau wird es also wie eine Wäschemangel einsaugen.

    ES SEI DENN, es gäbe dort Dinge, an denen man als Betroffener hängenbleiben könnte.

    Fazit: Theoretisch steigern die Ösen die Überlebenschance. Sind sie rund abgedeckt, können sie nicht so gut "mitnehmen".

    Behörden sind lustig, langsam, alt, generalisierend.

  • Nun ist es aber auch so, das der Amarok ein Lkw ist und die ganzen Fussgängerschutzsachen nicht soweit gehen wie bei einem Pkw.

    Was bei einem Lkw (MAN TGX, Scania, Actros,etc.,....) bei einer möglichen Front von rd 8 m2 ja auch sinnfrei wäre (ein "Fussgängerschutzbügel" zb ist da besonders sinnbefreit).

    Bei einem Lkw wie dem Amarok ist es aber auch häufig der Fall das diverse Anbauten wie ein Schneeräumschild verbaut werden. Aber auch Seilwinden.

    Im angesprochenen Fall sehe ich einfach nur die Willkür der Behörde, bei der jeder Prüfer sich als Kaiser fühlt. Die Erfahrungen aus der Tuningszene sitzen mir da noch in den Knochen und mit denen könnte ich Bände füllen.

    Ich hätte da den Weg genommen und die Sachen vorher beim TÜV abnehmen lassen und dann zur Behörde um die Sachen eintragen zu lassen. Das räumt einige Steine im voraus aus dem Weg. Das hat sich bewährt.

    2011-2014 Amarok 2l-163 PS / 2014-2017 Amarok 2l-190 PS / 2017-2020 3l V6-224 PS / 2020-2024 Amarok 3l V6-258 PS / 2025-2030 Amarok 3l V6-240 PS

    Tiguan Allspace - Crafter - T6.1 - T6.1+ - Steyr Kompakt S

  • Die Person wird unter der Straßenbahn eingeklemmt, weil sie unter die keilförmig aufsteigende Front geriet. Die Straßenbahn läuft also auf die Person auf.

    so ein Schmarrn, Straßenbahnen sind nicht Keilförmig und haben schon seit Urzeiten einen Überfahrschutz in Form eines Bügels der Personen vor sich herschiebt und gleichzeitig ne Notbremsung auslöst


    hier an mindestens 7 Modellen erkennbar, und selbst an diesem über 120 Jahre altem Oldie gut zu sehen, die hatten sogar noch ein Gitter, da bist dann reingefallen wie in eine Hängematte

  • so ein Schmarrn, Straßenbahnen sind nicht Keilförmig und haben schon seit Urzeiten einen Überfahrschutz in Form eines Bügels der Personen vor sich herschiebt und gleichzeitig ne Notbremsung auslöst


    hier an mindestens 7 Modellen erkennbar, und selbst an diesem über 120 Jahre altem Oldie gut zu sehen, die hatten sogar noch ein Gitter, da bist dann reingefallen wie in eine Hängematte

    Du meinst die Straßenbahnen, die du kennst. Aber ich rede von jenen, die du nicht kennst. Von Schmarrn ist da keine Rede - egal wie sehr du das so siehst. Dein "Schmarrn" fährt in Leipzig spazieren. Uraltes Wissen ist eben immer noch alt. Und modern heißt in modernen Zeiten nicht unbedingt besser. Selbst die Römer waren z.T. weiter entwickelt - im Mittelalter war's dann vergessen.
     [Blockierte Grafik: https://www.bimmelbus-leipzig.de/Bahnen/NGT12/NGT12_2.jpg]

    "Schmarrn"

  • auch die alten Tatra Straßenbahnen die bei euch fuhren hatten schon nen Schutzbügel, hier gut zu sehen


    und die neuen sowieso

    Letzteres ist kein Schutzbügel. Der wurde abgeschafft.

    Und hier mal ne erläuternde Skizze - worauf auch immer du hinauswolltest. Personen werden von dieser Fahrzeuggeometrie eingekeilt, niedergepresst und dabei gerollt wie eine Fliege mit der flachen Hand auf dem Tisch, ob du willst oder nicht. Ich spreche aus Erfahrung.

    Und vor dem dann nachfolgenden Rad gibt es ebenfalls keine Fang- oder Ableitvorrichtung. Mit entsprechender Folge für Personen.


    Sei's drum, es ging um den Amarok + Umbauten mit ebensolcher Geometrie in Sachen Fußgängerschutz - und die Art, wie z.T. unsinnig Behörden über Sicherheit nachdenken.