man bekommt maximal den Wiederbeschaffungswert, also 21.000!
Wenn das Auto in der Restwertbörse z.Bsp 6.000 bekommt. Bekommst sogar nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert also 15.000. Nur wenn du Reparieren lässt, dann dürfen die Reperaturkosten plus Restwert nach Börse den Wiederbeschaffungswert überschreiten. Aber mur bis zu einer gewissen Grenze. Glaube um die 20% , weiß es aber nicht genau.
Der Gutachter kann das aber ganz genau erklären!
Ich würde schauen ob ichvdas in einer freien Werkstatt vielleicht für 10.000 Richten lassen kann und würde mich ausbezahlen lassen. Für die 10.000 Euro kannst du die MwSt einfordern und die Differenz hast dann für eventuelle späte Folgeschäden und wenn nichts kommt für die Wertminderung.
Oder auszahlen lassen und versuchen das Fahrzeug gut zu verkaufen und so mehr als 21.000 zu bekommen.
Grüße Stephan.