Mal eine andere Frage von PKW zu BE :
welche Einschränkungen gibt es da eigentlich in Sachen Überholverbot mit Anhänger zb. im Privaten Bereich ?
Und was ist gegenüber einer PKW Zulassung noch zu Beachten ?
Mal eine andere Frage von PKW zu BE :
welche Einschränkungen gibt es da eigentlich in Sachen Überholverbot mit Anhänger zb. im Privaten Bereich ?
Und was ist gegenüber einer PKW Zulassung noch zu Beachten ?
Hallo Dirk
Welche Einschränkungen du dabei genau hast weiß ich auch nicht aber wenn deiner schon PKW ist würde ich mir das Umschlüsseln sparen!
........ wenn deiner schon PKW ist würde ich mir das Umschlüsseln sparen
Hab ich eigentlich auch nicht vor , aber Interessieren würde es mich schon :kopfkratz2:
Vielleicht den ein oder anderen auch und es wurde noch NIE angesprochen :toni:
was meinst du mit überholen und Privat?
wenn da steht Überholverbot dann ist da Überholverbot, egal ob gewerblich oder privat
Verkehrsregeln gelten für alle, da wird nicht unterschieden
genauso wie Ladungssicherung, die muß genauso sein bei Privat, aber wenn man so rumschaut, hat da noch keiner was von gehört
wenn da steht Überholverbot dann ist da Überholverbot..
LKW Überholverbot :powertothepeople: zb , mit PKW eben nicht
[hr]
genauso wie Ladungssicherung, die muß genauso sein bei Privat, aber wenn man so rumschaut, hat da noch keiner was von gehört
volle zustimmung
LKW ab 3,5 T