Das läuft automatisch! Zurücklehnen und genießen! :cheer:
Gebrauchtwagen von LKW zu PKW
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hab heute auch meinen Bescheid bekommen, 172,60€
so mag ich das

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Hi Leute,
muss das Thema hier leider noch einmal aufgreifen.
Wurde ja schon mehrfach besprochen und auch in der FB-Gruppe gibt es hierzu oft Beiträge.
Ich dachte bei meiner Zulassung wäre das alles erfolgt, weil ich wusste er ist auf LKW zugelassen.
Jetzt habe ich trotzdem mal nachsehen und tatsächlich steht bei mir der Zusatz bzgl. Personenbeförderung und somit zahle ich mehr wie die hier so oft angegeben ca. 180 EUR.
Bevor ich jedoch jetzt auch eine Umtragung vornehmen lassen, wollte ich erstmal nachfragen, ob man dadurch ggf. Nachteile haben kann.
Sorry falls diese hier ggf. schon beschrieben wurden und ich sie überlesen habe.
Danke und Gruß
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wenn im Schein statt N1G bei dir M1G steht, dann ist er als PKW umgeschlüsselt und kostet natürlich auch PKW Steuer
deshalb steht da auch was von Personenbeförderung
wenn er N1G ist steht da Güterbeförderung bis 3,5t und dann muß da auch noch BE stehen, damit er nur 179 € kostet
Nachteile hast keine, im Gegenteil, du darfst überall parken und auch Sonntags mit jedem Anhänger rumfahren
mit LKW gibts einige Beschränkungen die eben auch für Klein LKW gelten, wissen nur viele nicht
aber die Grünen wissen es mittlerweile das die meisten Pickup LKW sind und achten darauf
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Berichtigt mich falls ich falsch liegen sollte aber als PKW ist ja die dritte Bremsleuchte Pflicht und beim LKW nicht wäre jetz noch ne Einschränkung die mir einfällt..
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leider falsch, sind bei N1 genauso Pflicht
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Berichtigt mich falls ich falsch liegen sollte aber als PKW ist ja die dritte Bremsleuchte Pflicht und beim LKW nicht wäre jetz noch ne Einschränkung die mir einfällt..ich habe meinen Rok als PKW und am Hardtop keine 3. Bremsleuchte ! Es hat den Tüv und Polizei noch nie Interessiert .
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dann hasst du bis jetzt einfach Glück gehabt
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Hi,
als ich meinen 4Zylinder (2014) gekauft hatte, wollte ich den auch zuerst auf PKW umschlüsseln. Das Gutachten kostete damals mehrere 100€ (Venta Supply hatte das). Das ging nur bis zu einem gewissen Taga der ersten Zulassung. Denn ab dem Tag X durften keine Euro 5 PKW mehr neu zugelassen werden. Also: nicht alle 4 Zylinder wären auf PKW umschlüsselbar.
Dazu kam: in Hessen hat die Zulassungstelle sich geweigert trotz Gutachten und TÜV die Umschlüsselung zu machen. Hessen geht (STichwort "Marburg") seltsame Wege, was Änderungsabnahmen etc angeht. Ich hätte den Wagen also erst auf jemand bekanntes in einem anderen Bundesland zulassen, dann umschlüsseln, dann wieder mit verkaufen und dann selber in Hessen zulassen müssen....
Nun kam in der Zwischenzeit die Regelung für das Sonntags Fahrverbot raus, was die Privatfahrten mit Anhänger auch mit LKW (egal ob BA/BE) erlaubt hat.
Welche Vorteile bleiben also übrig, wenn man auf PKW umschlüsselt
1. Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot auch für komerzielle Fahrten (wenn man einen Anhänger dran hat)
2. Bei manchen Versicherungen bessere Konditionen
3. Verbotsschilder (Mit LKW drauf) gelten bei Anhängerbetrieb nicht.
4. Leichteres Portemonnaie, da egal ob BA/BE die PKW Steuer fällig würde.VG
Eva -
Hi,als ich meinen 4Zylinder (2014) gekauft hatte, wollte ich den auch zuerst auf PKW umschlüsseln. Das Gutachten kostete damals mehrere 100€ (Venta Supply hatte das). Das ging nur bis zu einem gewissen Taga der ersten Zulassung. Denn ab dem Tag X durften keine Euro 5 PKW mehr neu zugelassen werden. Also: nicht alle 4 Zylinder wären auf PKW umschlüsselbar.
Dazu kam: in Hessen hat die Zulassungstelle sich geweigert trotz Gutachten und TÜV die Umschlüsselung zu machen. Hessen geht (STichwort "Marburg") seltsame Wege, was Änderungsabnahmen etc angeht.
das ist nicht ganz richtig,
1. kann ich auch Heute noch Fahrzeuge umschlüsseln
2. müssen sie nur vor 31.08.2015 erstmals zugelassen sein
3. ist im Preis von 550€ das Gutachten vom TÜV für die Zulassungsstelle enthalten,
man geht damit direkt zur Zulassung und lässt es ändern, der Hessen TÜV ist somit uninteressantund dann gibts halt schon noch ein paar Gründe wie schon öfters gesagt
z.B. Parken
ich durfte mit meim alten hier parken, mit dem neuen nicht mehr
bei diesen Schildern aber
dürfen wir alle nicht parken, egal ob PKW oder LKW
wissen aber die wenigsten, zum Glück auch die Politessen meist nicht
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Moin,
steinige mich nicht :-), aber bei den unteren nach würde ich jetzt mal auf die 2,8t-Grenze tippen.
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Top die Watte quillt
hast in der Fahrschule aufgepasst

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Das war aber schon lange her (1981)

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bei mir noch länger

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Alter Mann :-))
o.k. 2 Jahre kann ich noch nachlegen (Klasse 4 1979), damit kam man aber nicht in die gefragte Gewichtsklasse

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den 4er hab ich im April 77 gemacht und den 2er dann 84
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Alles anzeigen
das ist nicht ganz richtig,
1. kann ich auch Heute noch Fahrzeuge umschlüsseln
2. müssen sie nur vor 31.08.2015 erstmals zugelassen sein
3. ist im Preis von 550€ das Gutachten vom TÜV für die Zulassungsstelle enthalten,
man geht damit direkt zur Zulassung und lässt es ändern, der Hessen TÜV ist somit uninteressantund dann gibts halt schon noch ein paar Gründe wie schon öfters gesagt
z.B. Parken
ich durfte mit meim alten hier parken, mit dem neuen nicht mehr
bei diesen Schildern aber
dürfen wir alle nicht parken, egal ob PKW oder LKW
wissen aber die wenigsten, zum Glück auch die Politessen meist nicht
1. habe nie das Gegenteil behauptet.
2. Ja auch das steht drin.. "Tag x"
- Schwamm drüber -Gleichwohl noch mal zur Ummeldung in Hessen. Da ist der Zulassungsstelle an einigen Punkten schei** egal was in Gutachten etc drin steht. Das Thema habe ich mit meiner Can Am auch zu genüge gehabt.
Venta Supply schreibt sogar selber: "Neuer, ab 17.03. 2014 geänderter Lieferumfang für alle Bundesländer außer Niedersachsen, Nordrhein Westfalen + Hessen:"In den anderen 13 Bundesländern sollte es klappen.
VG
Eva -
Zitat
ich habe meinen Rok als PKW und am Hardtop keine 3. Bremsleuchte ! Es hat den Tüv und Polizei noch nie Interessiert .Das ist richtig und okay so, denn das Hardtop und auch andere Abdeckungen gelten als Ladung solange sie ohne Spezialwerkzeug zu entfernen sind. Und deine Ladung darf die dritte leuchte verdecken
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Das ist richtig und okay so, denn das Hardtop und auch andere Abdeckungen gelten als Ladung solange sie ohne Spezialwerkzeug zu entfernen sind. Und deine Ladung darf die dritte leuchte verdecken
Als Neuer gleich mal widersprechen ist glaube ich nie allzu günstig, aber von der Dekra habe ich vor kurzem folgende Info per Mail bekommen:
Zitat von DekraAlles anzeigen
Ein Verdecken von lichttechnischen Einrichtungen durch Aufbauten oder Ladung ist nicht zulässig. Sollte es dazu kommen, sind die verdeckten Einrichtungen z. B. an einem Leuchtenträger zu wiederholen.
[...]
[Es] [...] sind alle (teilweise) verdeckten Leuchten zu wiederholen. Wichtig ist, dass es nicht zu Irritationen führen darf.Nur Scheinwerfer und Leuchten[, die] nicht vorgeschrieben sind müssen im Verdeckungsfall nicht wiederholt zu werden. Jedoch gilt bei Fahrzeugen der EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw) und N1 (Lkw bis 3,5 t zGM) mit EG-Typgenehmigung (ab 1.10.1998) das diese mit einer dritten Bremsleuchte ausgerüstet sein müssen. Diese muss dann nach der derzeit geltenden Rechtslage im Verdeckungsfall natürlich auch wiederholt werden. (vergleiche o.g. § 49a Absatz 9a StVZO)
[...] man [könnte] das Hardtop als Leuchtenträger betrachten. Optimal wäre eine Verbindung die automatisch beim Aufsetzen des Hardtops die originale Bremsleuchte trennt oder ausschaltet und die Verbindung am Leuchtenträger/Hardtop herstellt.Also wäre es eine Möglichkeit, eine dritte Bremsleuchte ans Hardtop zu spaxen und das ganze noch mit der Bordelektronik zu verbinden. Wie und ob man diese Schaltung realisiert dürfte der Formulierung nach eher zweitrangig sein.
Nicht dass es am Ende doch mal wen vom TÜV oder der grünen (bzw. mittlerweile blauen) Fraktion interessiert. Kann natürlich auch sein, dass TÜV und Polizei das anders sehen als die DEKRA, soll ja auch schon vorgekommen sein, dass sich TÜV und TÜV nicht einig waren.
Viele Grüße und bitte steinigt mich nicht

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Alles anzeigen
wenn im Schein statt N1G bei dir M1G steht, dann ist er als PKW umgeschlüsselt und kostet natürlich auch PKW Steuerdeshalb steht da auch was von Personenbeförderung
wenn er N1G ist steht da Güterbeförderung bis 3,5t und dann muß da auch noch BE stehen, damit er nur 179 € kostet
Nachteile hast keine, im Gegenteil, du darfst überall parken und auch Sonntags mit jedem Anhänger rumfahren
mit LKW gibts einige Beschränkungen die eben auch für Klein LKW gelten, wissen nur viele nicht
aber die Grünen wissen es mittlerweile das die meisten Pickup LKW sind und achten darauf
Hab mal mit meinem Versicherungsvertreter telefoniert. Der konnte mir aber auch nicht direkt sagen, ob sich an der Versicherung etwas ändert.
Er hat gemeint kommt drauf an, ob sich die WKZ-Nr. ändert.Habe mir jetzt alle Beiträge nochmal durchgelesen, aber irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
In 2017 wurde mein Rok als LKW bei der Versicherung angemeldet (PKW ging damals nicht). Steuer zahle ich aber PKW.

Muss ich der Versicherung die Umschlüsselung von BA auf BE überhaupt melden? :kopfkratz2:
Danke und Gruß