1 % Regelung Firmenwagen

  • Hallo


    ich führe Fahrtenbuch, seit dieser Schmarrn irgendwann 89 oder wann das war eingeführt wurde


    selbst das wurde mir einmal teilweise gestrichen weil es Lücken hatte, weil das Navi abgestürzt war



    ein zweites Mal hatte ich nur nen doofen Sachbearbeiter, der unbedingt meinte er muß mir das nicht abnehmen, da hab ich aber nach dem dritten Einspruch dann bei der Schiedsstelle gewonnen und es musste anerkannt werden


    seit einigen Jahren hab ich eins aufm Handy das automatisch alles mitschreibt und Finanzamtkonform ist


    gibts hier kostet nix, oder als Pro Version einmalig 10 euro



    der neue Amarok ist ja nun ein LKW, angeblich braucht man da weder Fahrtenbuch noch 1% Regel, trotzdem führe ich weiter Fahrtenbuch, die 1% Regel ist viel zu teuer, so viel fahr ich nicht privat, ich komm im ganzen Jahr nur auf 3-5% Privatanteil und falls die das eh nicht anerkennen, dann hab ich wenigstens mein Fahrtenbuch


    Problem wird halt sein wen der LKW eigentlich ein Pkw ist und es auch kein weiteres Fahrzeug gibt, dann wirds ähnlich wie bei der KFZ Steuer sein, sie wollen dich abzocken


    die Frage ist halt, wieviel Lust hast du mitm Finanzamt zu streiten, ich hab da kein Problem mit, denen meine Meinung zu sagen und hab mich bis jetzt immer durchgesetzt wenn ich im Recht war

  • Hallo,
    vielen Dank für deine Rückmeldung. der Tipp mit der App ist super. Die OBD Buchse ist bei mir nämlich schon durch das ScanGauge belegt.
    Ich werde ab jetzt auch ein Fahrtenbuch führen. Die 1%-Regel kommt für mich auch nicht in Frage, fahre vielleicht 1000 Kilometer im Jahr Privat.
    Das mit der LKW-Zulassung habe ich mir anfangs auch gedacht. Leider heißt es in einigen Gerichtsurteilen das die KFZ-Steuerliche Einstufung in dem Fall nicht von Belang ist.
    Im Endeffekt muss das Fahrzeug nicht für Privatfahrten geeignet sein.


    Ich hab zwar im Amarok keine Rücksitze drin, dafür aber Nappa-Leder usw.
    Jeweils ein PKW für Sommer und Winter ist auch vorhanden. Ich denke aber trotzdem das wenn dem Prüfer der Amarok nicht gefällt man den kürzeren zieht. Für manche ist das ja das gleich wie jeder andere "übermotorisierte" SUV.
    Mit Streiten habe ich kein Problem, aber mit Nachzahlung für mehrere Jahre schon. Bekanntlich sitzt das Finanzamt ja am längeren Hebel. Dann lieber Fahrtenbuch und gut ists.


    Danke für das teilen deiner Erfahrung

  • @Gartner , bitte deine "Fachausdrücke" abändern, sonst mach ich das...
    Wir sind hier solche Ausdrücke nicht gewohnt und sie sind auch nicht erwünscht...


    Gruß Heiko

    "Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"

  • mitm Finanzamt streiten ist eigentlich ganz einfach


    wenn einem was nicht passt, Einspruch einlegen, und das immer wieder, beim dritten Mal gehts an die Schiedsstelle



    ich bin dann da hin, hab der Frau meine ganzen Rechnungen mitgebracht, Eingang und Ausgang und mein Navi unter die Nase gehalten, dort das Fahrtenbuch geöffnet und gezeigt und erklärt was sie da sieht


    nämlich die Abfahrt heute von zu Hause, aber nicht die Ankunft hier, die wird in die Tabelle erst eingetragen wenn ich das Fahrtenbuch beende


    das hab ich dann gemacht und schwupps war der Eintrag da, dann hab ich die Tabelle nur einmal angetippt und wollte sie dann schliessen


    das geht aber dann nicht mehr, weil die Tabelle meint man hat was geändert, aber ändern lässt es sich nicht, bzw dann abspeichern, man kann dann nur noch
    mit "Gewalt" raus gehen,, also ist die Tabelle nicht zu verändern


    das hat die Dame dann auch verstanden, dann gings nur noch wie weit die Fahrten realistisch sein können, dazu hab ich ihr dann ein paar Beispiele gezeigt


    zb hier losgefahren, zum Hornbach (siehe Adresse und Rechnung mit gleichem Datum und Uhrzeit), dann weiter zum Kunden und irgendwo beim Kunden findet sie dann auch auf der nächsten Rechnung das Material was ich vorher gekauft habe, genauso konnte sie alle km Stände mitm Verbrauch nachrechnen und mit den Tankabrechnungen vergleichen


    ich hab ihr dann viel Spass beim abgleichen gewünscht und bin gegangen, etwa drei Monate später kam ein Paket mit meinen Ordnern und zwei Tage danach der Brief, Steuer wird geändert, ihre Erstattung ist unterwegs


    es geht also, man muß nur hartnäckig sein und darf nicht gleich aufgeben, die müssen sich genauso an Gesetze halten wie wir


    und wenn ich Fahrtenbuch führe, dann müssen sie das auch anerkennen

  • EDK, sorry ist mir gar nicht aufgefallen. Hoffe so passt es? Werde in Zukunft besser darauf achten.
    [hr]
    @Glonntaler,


    ja, man muss nur wissen wie.
    Alles lass ich mir vom Finanzamt auch nicht gefallen.
    Die wollten letztens unmengen an Belegen, hab dann einfach die Ordner verpackt und hingeschickt.
    Wirkt manchmal wie reine Schikane

  • Hallo Amaroker und 1% ige und andere Steuerfüxe, gibt es hierzu etwas aktuelles oder wartet man einfach auf den Betriebsprüfer?

    Habe noch einen Honda CRV in den Büchern (ohne AHK) und ein privates Mobbed UND eine Firmenmobbed.


    Beim Firmenmobbed mault schon meine Buchhalterin, andere haben Luxuspferde und Yachten im Anlagenvermögen, ich brauch das Mobbed um den LKW abzuholen... lassen wir es drauf ankommen...


    Gutes 2025


    Felix

  • ich führe seit 198X Fahrtenbuch, seit dieser Mist mit der 1% Regelung eingeführt wurde


    damals hatte ich nen 79er BMW 528, der keine 2000 DM mehr Wert war, aber mal Neu über 50000 DM gekostet hatte, da ich keinen Bock hatte monatlich 500 DM zu versteuern hab ich natürlich mit dem Fahrtenbuch angefangen.


    mittlerweile macht das Handy das automatisch


    es gibt Leute die behaupten für LKW braucht man kein Fahrtenbuch, da aber unsere höhergelegten Golf ja rein Optisch keine LKW sind, lege ich es nicht drauf an und führe mein Fahrtenbuch auch weiterhin.


    2006 hatte ich mal so nen jungen Kasper als Sachbearbeiter, der meinte er muß das nicht anerkennen, hab dann dreimal Einspruch eingelegt gegen seine dämlichen Begründungen, dann gings vor die Schiedsstelle, die Dame dort hat dann mein Fahrtenbuch mit allen Rechnungen Tankbelegen usw abgeglichen und kam zu dem Schluss das alles OK ist, Steuererklärung wurde wie eingereicht genehmigt und die Steuer erstattet.


    Solange du für alle Fahrzeuge im Zweifelsfall schlüssige nachweisbare Fahrten hast, müssen sie es anerkennen


    aber da hier keine Rechtsberatung erlaubt ist, kann ich dir nur sagen, frag das Finanzamt, die sagen zwar, geh zu deim Steuerberater, aber da darfst dich halt nicht abwimmeln lassen, das FA muss dir Auskunft geben