1 % Regelung Firmenwagen

  • Hallo Gemeinde,


    Ich erwarte in der nächsten 4 Wochen meinen ersten Wolf...


    Habe direkt mal ein Frage.


    Bei mir handelt es sich um einen Firmenwagen.
    Ich bin Angestellter Serviceleiter in einem Handwerksbetrieb.
    Bisher hatte ich einem Passat, dieser wurde wie üblich
    mit 1 % des Listenpreises besteuert, da ich auch Privatfahrten absolvieren
    durfte.


    Der Amarok ist ja bekanntlich ein Nutzfahrzeug, zum transportieren
    von Lasten geeignet. Muss ich diesen auch zwingend mit 1 % versteuern ?


    Privat würde ich mit diesem Nutzfahrzeug gar nicht so fahren :-))


    Hat jemand eine ähnliche Situation oder Erfahrung ?


    Grüße vom Niederrhein


    Cat

  • Da der Zoll meinen als LKW angemeldeten Rok auch nach LKW besteuert habe ich die 1% Regelung nicht! angemeldet.


    Normalerweise ist die 1% Regelung auch anzuwenden wenn das Fahrzeug als LKW angemeldet ist aber als PKW vom Finanzamt (bzw. mittlerweile dem Zoll) versteuert wird, da die das jetzt nicht mehr machen sehe ich keine Veranlassung...


    Ob das rechtens ist wird sich wohl erst bei einer Betriebsprüfung herausstellen. Eine Nachzahlung der 1% Regel ist dann unumgänglich.
    Aber vorher wird sich dann mein Anwalt damit befassen.

  • Dazu möchte ich mal was schreiben :))


    Ich habe 4 Jahre meinen Rok in der Firma als Firmenwagen gefahren. Ohne Fahrtenbuch und ohne 1% Regelung!!


    warum: das gesetzt besagt ganz klar, PKW mit Privatnutzung! der Rok ist ein LKW, somit fällt er nicht in dieses Raster.
    das sind die Aussagen meines Steurberaters, und es kam von Ihm! nicht von mir. das Fin Amt kann in der Sache nichts machen. Erst recht nicht, wenn in dem Haushalt noch ein zweites Fahrzeug für Privatfahrten vorhanden ist. Dann kann sich das FinAmt die Zähne ausbeißen ohne Gesetzesänderung! :D :D


    Das sind meine Erfahrungen, somit mein Wissenstand!

    Welche triste Epoche, in der es einfacher ist, ein Atom zu zertrümmern, als ein Vorurteil !
    Albert Einstein

  • Ich habe 4 Jahre meinen Rok in der Firma als Firmenwagen gefahren.


    Warum schreibst Du in der Vergangenheit? Fährst Du ihn nicht mehr? Oder nicht mehr selbsständig?
    [hr]


    Wenn er Angestellter ist hat er ja damit ehh nix zu tun... aber ich denke er möchte es generell wissen wie sein Chef das handhaben soll...


    Du kannst ja auch z.B. einen kleinen Caddy als LKW haben... solange er nach LKW besteuert wird greift nicht die 1% Regelung.

    LERNE AUS DEN FEHLERN ANDERER! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen.

    Einmal editiert, zuletzt von CanRok ()

  • Hai,


    also ich fahre meinen Amarok als Privatwagen mit geschäftlicher Nutzung.


    Das läuft so:
    Von meinem Chef kriege ich als allgemeine Zulage zum Gehalt den Betrag, den ein Firmenfahrzeug (mit privater Nutzung) die Firma kosten würde.


    Wie gesagt als allgemeine Zulage nicht explizit als Fahrtkostenerstattung oder ähnlich!


    Beim Finanzamt gebe ich dann die geschäftlich gefahrenen Kilometer bei den Werbekosten an.
    Das funzt nun schon zwei Jahre.....
    Lohnt sich bei ca. 30.000km/a


    Und es ist MEIN Auto, ich kann also damit machen was ich will :)


    Vele Grüsse
    Frank

  • Fahrtenbuch schließe ich für mich persönlich aus, da die Vergangenheit gezeigt hat das ich zu undiszipliniert bin was die stupide Führung angeht :D

  • Hatte letztes Jahr lohnsteuerprüfung da war das ganz großes Thema !!! Ich bin angestellter der GmbH .. Amarok ist firmenwagen Prüfer wollte von mir 1 % Regelung
    Mit Steuerberater und Prüfer ausdiskutiert ....
    Argumente ;
    Der amarok ist ein LKW ! Ich fahre privat ja auch nicht / Gans selten mit 7,5 Tonnern
    rum
    Argumente : der amarok wird von allen. Genau wie die bullis und die 7,5 t gefahren ,
    Ich habe einen Privatwagen (ganz wichtig das der gleich oder Höherwertiger ) ist .
    Ich fahre den amarok oder bulli privat wen der private in Werkstatt ist. Allerdings fahre ich Privatwagen geschäftlich wenn amarok. Oder bulli in Werkstatt ist .
    Also ich bin damit durchgekommen :jump:

  • Also erstmal großes Lob an alle für die Antworten,
    macht wirklich Spaß und Sinn hier zu lesen.
    Ich war mal - dem Auto zu Liebe - in einem Fiat Spider bzw.
    Oldtimer Forum, da war alles etwas "steifer" .


    Habe zum Glück die Kurve bekommen und fahre bald das richtige Auto ;-)


    Bzgl. der 1% Regelung gibt es in der Tat so viele Meinungen wie ich befürchtet habe.
    Möchte schon legal vorgehen, denke aber, das es genügend Schlupflöcher gibt, das Ganze zu
    umgehen. Insbesondere beim Amarok.


    Ich bin nicht kleinlich, aber bei mir sind es inkl. Wegstrecke ca.300 € netto Differenz im Monat.
    Da lohnt es sich schon mal, Gedanken zu machen.

    Mein Chef ist auf meiner Seite, ich möchte halt nur unserem Steuerberater ein paar Varianten
    aufzeigen.


    Viel wichtiger ist allerdings, das VW endlich mal liefert !!!!!!!!


    Lg C.





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  • Mich würde grundsätzlich mal interessieren ob es für einen Chef genrerell attraktiv ist, einem Mitarbeiter einen Firmenwagen inl privater Nutzung zu geben. Er muss ja selbst irgendeinen Vorteil drin sehen.

  • Attraktiv insofern nicht, dass ihm natürlich auch nicht unerhebliche Kosten dabei entstehen. Ist ja klar, dass ein Amarok viele hundert Öre pro Monat kostet. Da muss er eben abwägen, ob der Nutzen für ihn höher ist. Ein Nutzen könnte daraus erwachsen, dass er an anderer Stelle erhebliche Kosten spart (z.B. durch kürzere dienstliche Fahrzeiten oder Flexibilität) oder daraus, dass ihm die Leistung des Mitarbeiters oder seine Rolle für das Unternehmen so viel Wert sind, dass er die mehreren hundert Euro Mehrkosten für das Fahrzeug in Kauf nimmt.
    Diese harten Zahlen scheinen vielen Chefs nicht so richtig bewusst zu sein oder Kosten für Kfz werden allgemein als "normal" eher akzeptiert. Anders kann ich mir manches Dienstfahrzeugverhalten nicht wirklich erklären.

    [hr]
    Steppenwolf – immer noch (2021) sehr zufrieden mit Amarok 2,0-BiTurbo-4motion seit September 2015 :thumbsup:

  • Dem Arbeitgeber ist dies insofern recht, da er den Wagen entweder abschreibt oder aber das Leasing als Aufwendung in seiner GuV verbuchen kann.
    Dem Gegenüber steht ein zufriedenerer Arbeitnehmer, der im autoverliebten Deutschland einen schicken Dienstwagen (mit nicht unerheblicher Aussstattung) fahren kann. Den geldwerten Vorteil, der daraus dem Arbeitnehmer entsteht, muss der Arbeitnehmer versteuern, empfindet den Dienstwagen aber auch als materielle Gehaltserhöhung. Eine echte Gehaltserhöhung, die dem Arbeitnehmer den Kauf dieses Fahrzeugs ermöglicht, wäre für den Arbeitgeber kaum zu finanzieren, denn er müsste ja nicht nur den Nettowarenwert, sondern auch alle Anschaffungs- und Betriebsnebenkosten mitfinanzieren, ohne dass es dies äquivalent steuerlich absetzen könnte.


    Es liegt also nicht unbedingt am Arbeitgeber, sondern am Arbeitnehmer, ob er sich den Dienstwagen leisten kann, da er die 1% Pauschalversteuerung mit allen Vorzügen (Tankkarte, Wartung, Steuer, Versicherung) gegen sein Fahrverhalten und den tatsächlich anfallenden monatlichen Kosten rechnen muss. Außerdem sind Dienstwagen meistens repräsentativ und nicht gerade in der familienfreundlichen unteren Mittelklasse angesiedelt.

  • Habe mir die Tage ein paar Gerichtsurteile durchgelesen. Wirkt so als wäre es immer Ermessenssache des Prüfers.
    Gibt es hier einen Handwerker der seinen Amarok im Anlagevermögen hat, kein Fahrtenbuch führt, keine 1%-Regelung anwendet und schon mal eine Außenprüfung hatte?
    Für mich wirkt es so das man nur mit einem perfekt geführten Fahrtenbuch auf der sicheren Seite ist.