Grüß Dich,
first things first: Du lässt Dich hoffentlich bereits von einem Anwalt vertreten.
Grundsätzlich kann eine negative Bewertung gegen einen Shop zu einer Abmahnung bzw. Klage führen.
Letztere folgt allerdings erst, wenn Du die gesetzte Frist verstreichen lässt. Jetzt mag es die Umgangssprache sein, "ich verklag dich!einself11!!", dabei ist es bis dahin noch ein weiter Weg. Oder aber, die Frist z.B. in der Abmahnung ist schon verstrichen.
Von hier gibts zwei Wege: Strafrecht. Oder Zivilrecht. Ersteres wird aller Voraussicht nach im Sande verlaufen (eingestellt werden). Bleibt der Zivilprozess. Würde immer noch sehr unangenehm werden.
Aber bevor es soweit kommt, was ist denn dran? Es gibt schlechte Bewertungen und es gibt schlechte Bewertungen.
Wenn Du davon abgesehen hast, persönlich beleidigend zu werden ("Der Betreiber ist ein grenzdebiler A****!"), verallgemeinernd und/oder verleumderisch ("Alles Müll! Hat bei mir nicht gepasst, bestimmt ist es auch bei anderen so!") oder einfach zu lügen (Defekt behauptet, der in Wahrheit nicht vorliegt), dann würde ich die Drohung seitens der Gegenseite als gegenstandslos erachten. Trotzdem mit eigenem Anwalt sprechen.
Achja, fand denn zuvor eine Kontaktaufnahme statt, sprich hatte der Shopbetreiber überhaupt innerhalb einer angemessenen Zeit die Gelegenheit Stellung zu beziehen und ggf. den Schaden zu ersetzen?
Mich würde schon interessieren, was das denn für Fußmatten sein sollen.
Mein erster Wolf hatte den Gummiboden, kein Fitzelchen Teppich. Das war äußerst angenehm, leicht zu reinigen. Der jetzige hat die Vollteppichausstattung, aber ich hatte bisher nie das Bedürfnis, mir über maßgeschneiderte Fußmatten Gedanken zu machen.
Allerdings steige ich auch nicht mit derart schlammigen Stiefeln ins Auto, wie es bei Dir wahrscheinlich schonmal passieren kann (ansonsten: zweites Paar Schuhe).