Vorführung beim Zollamt

  • Hallo,


    mir ist das gleiche passiert wie einigen anderen auch hier im Forum. Nachdem ich meinen Amarok letztes Jahr zugelassen hatte bekam ich erfreulicher Weise einen KFZ-Steuer-Bescheid über einen LKW, soweit so gut! :D


    Nun ein Jahr später flatterte mir eine neuer Steuerbescheid ins Haus, nun mit der Festlegung als PKW und der daraus resultierenden fast vierfachen höheren Steuerlast. :aufreg:


    Ich habe nun daraufhin Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis auf die Einstufung als LKW und dem auch damit nachvollziehbaren erstmaligen Steuerbescheid. Zudem wurde seither weder der technische Zustand noch die Zulassung verändert.


    Nun erhielt ich erneut Post vom Zollamt mit der Aufforderung:


    Sehr geehrter Herr...


    um Ihren Einspruch abschließend zu bearbeiten, möchte ich Sie bitten innerhalb von 4 Wochen, ihr Fahrzeug zur Vermessung bei der nächsten Kontaktstelle vorzuführen.


    MfG...


    Anbei eine Liste von Kontaktstellen der Zollverwaltung.


    Hat jemand eine Ahnung was dort vermessen werden soll ? Glaubt der Zoll den Zulassungspapieren und der ABE nicht mehr ?
    Ist jemanden bereits ähnliches widerfahren und kann mir helfen oder Tipps geben?


    Viele Grüße


    Alex

  • Moin Alex,
    Also wenn ich mich nicht völlig vertue wollen die Jungs die fahrgastzelle und den Laderaum vermessen !
    Fahrgastzelle größer = Pkw
    Laderaum größer = LKW



    Gruß
    Mario


    Halt uns bitte auf dem laufenden was dabei raus kommt !! ( mein Einspruch ist von behördenseite auch noch offen ) !

  • Ja, würde mich auch ineressieren. Bitte weiter berichten. Ist aber wohl eine "Never ending Story"


    Laut Straßenverkehrszulassung, also auch für den TÜV hat der Amarok eindeutig die Merkmale des Lkw. So auch vom Werk aus gebaut, da weniger Vorschriften bezüglich der Fahrgastzelle und den dB Werten. Ich hatte Schwierigkeiten meinen als Pkw umschreiben zu lassen. Mir ging es haupsächlich um das Sonntagsfahrverbot, Lkw + Anhänger. Ging letztendlich mit Gutachten, Zusatzdämmung im Motorraum, abschließbarem "Kofferraum" (HT) und einem wohlwollendem TÜF'ler. Ein weiters Hindernis sind auch noch die Landratsämter. In BW ging das noch.


    Laut Steuerbehörde, damals noch regionales Finanzamt, ist der DC überwiegend zur Fahrgastbeförderung bestimmt, also Pkw. Offensichtlich hat das jetzt der Zoll verpeilt. Das Vermessen des Fahrgastraumes ist Auslegungssache. Die Einen (bei mir der TÜV) messen von Pedal zur Heckscheibe, die Anderen (Finazamt) vom Bodenblech hinter den Pedalen bis nach hinten.

  • ober ohne dem wird es schwer , ein Freund von mir mußte mit seinem Hilux 1,5 Kabiener zum Zoll !
    Dem wollten sie auch die LKW Zulasssung streichen bzw haben sie auch !
    Jetzt hat er hinten Gurte und Sitze raus und hat die LKW Zulassung wieder :vogel: ! Das war ein ganz schöner Akt und er Arbeitet selber bein Zoll .


    Der Zoll nimmt sich so nach und nach auch die 1,5 Kabiner zur Brust !

  • ganz so schlimm muss es nicht sein ! Es hat gelangt , das Schrauben in die Gurtaufname geschraubt wurden und dann angepunktet wurden ! hat dem Zoll bzw Tüv bei der wieder vorführung gelangt !

  • Damit wurde das Gewinde ja unbrauchbar ;)
    Im Prinzip geht's nur drum nicht gleich nach der Abnahme den Urzustand wieder herzustellen. Zumindest nicht ohne einen gewissen Aufwand.

    Schwarzer Humor ist so wie Essen. Hat halt nicht jeder.
    Aber einer lacht immer!

  • Ich hatte letzte Woche mit dem Zoll telefoniert um zu klären, was die eigentlich vermessen wollen was in der Maßkonzeptzeichnung im Zuge der Typgenehmigung beim KBA nicht ersichtlich sein sollte. Scheinbar waren Sie von der Frage etwas überrascht und konnten nur mitteilen, dass sie das Flächenverhältnis zwischen Kabine und Ladefläche ermitteln. Im Umbauportal gib es ja entsprechende offizielle Zeichnungen mit dem Maßen. Einzig das W105 Maß fehlt, was den Abstand zwischen Türverkleidung li zu re ausweist. Ich werde die ermittelten Maße mit Volkswagen abstimmen, damit dort nicht zu meinen ungustigen Mist gemessen wird. Und ja, die Fahrerkabine beginnt ab Spitze Fahrpedal, analog den Zertifizierungen vom KBA und der EU !! Das wurde mir auch so vom Zoll zugesichert.


    Nach meinem Recherchen kann das Verhältnis Laderaum / Kabine auch nur ein Indiz für einen LKW sein und in Summe muß das Gesamtfahrzeug betrachtet werden. Nach Rücksprache mit Volkswagen werden diese mir nun die schriftlich eine Bestätigung zukommen lassen aus der hervorgeht, dass der AMAROK von der Typgenehmigung ausschließlich als LKW genehmigt worden ist und nicht als PKW zertifiziert worden ist bzw. zertifizierbar ist. Soll heißen, das Fahrzeug ist vom Konzept und von der Bauart von vorne rein nur als LKW entwickelt worden. Ich denke das sollte reichen. Ansonsten geht's damit zum Anwalt !


    Am Freitag werde ich nun zum Vermessen gehen und warten was dabei raus kommt.


    Ich halte euch auf dem laufenden....


    PS: Die Trennwand in der Kabine sieht ja wild aus und wäre sicherlich für meine zwei Kindern aus derer Sicht nicht zu akzeptieren...
    ...wobei ich mir das durchaus vorstellen könnte ;)
    Alex

  • Vor 1-2 Jahren war mal die Rede davon, eine Regelung zu schaffen, die diesen Wirrungen in Deutschland mit Pick Up's und Steuer/Versicherung /Pkw/Lkw ein Ende setzen sollte.
    Waren anscheinend auch nur wieder Lippenbekenntnisse :angry:

    Schwarzer Humor ist so wie Essen. Hat halt nicht jeder.
    Aber einer lacht immer!

  • PS: Die Trennwand in der Kabine sieht ja wild aus und wäre sicherlich für meine zwei Kindern aus derer Sicht nicht zu akzeptieren...
    ...wobei ich mir das durchaus vorstellen könnte ;)
    Alex



    :D :D :D :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

  • [quote='Munga','https://woltlab.amaroker.de/forum/index.php?thread/&postID=25794#post25794']
    Soll heißen, das Fahrzeug ist vom Konzept und von der Bauart von vorne rein nur als LKW entwickelt worden. Ich denke das sollte reichen. Ansonsten geht's damit zum Anwalt !



    Das alte Problem: Zulassungsrecht ist nicht Steuerrecht. Das agiert der Staat mit gespaltener Zunge.


    Auslöser waren die SUV's a la Ml und X5.


    Hätte man das dann über eine Leistungsgrenze gemacht, wie z.B.: alle Fahrzeuge mit über 6kW/100kg zulässiges Gesamtgewicht, fallen aus dem LKW raster, dann hätte man eine vernünftige Lösung.


    Gruss
    Lutz

    "Dieser Text wurde mit einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst"

  • Wie sieht das denn aus, wenn der Amarok einen vom Werk eingebauten digitalen Tachographen hat (Fahrzeiten, Lenkzeiten etc. werden aufgezeichnet......wie beim "richtigen" LKW)?


    Hatte das bereits jemand?



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  • Also,


    ich habe jetzt einige Runden gedreht.
    Richtig, ich hatte das FZ beim Zollamt vorgeführt und man hat recht hemdsärmlig mit Leiter, Zollstock und Augenmaß den Amarok vermessen.
    Raus kam ein ermitteltes Verhältnis zwischen Kabine und Ladefläche von 52/48. Wobei dieses Verhältnis durchaus zu meinen Gunsten ermittelt wurde. Wenn man die Maßkonzeptzeichnungen des AMAROKS ansieht, kommt man auf ein ungünstigeres Verhältnis (Mehr Kabine als Ladefläche)
    Unabhängig der von mir zusätzlich erbrachten Nachweise von VW und des KBA die belegen, das für den AMAROK nur eine Typgenehmigung als LKW vorliegt, wurde seitens FA mit Verweis auf das o.g. Verhältnis der AMAROK nicht als LKW anerkannt.
    Aus meiner Sicht eine krasse Missachtung der Strassenverkehrszulassungsordnung und des BKA. Inwieweit eine Landesbehörde die Maßgaben einer Bundesbehörden rein aus dem monetärer Vorteiles - sozusagen willkürlich - beugen kann, müsste man noch auf dem Klagewege feststellen lassen.


    Mein Anwalt zumindest gibt diesem Vorhaben aus Sicht der aktuellen, nicht eindeutigen Rechtslage wenig Aussicht auf Erfolg. Kurzum hier hat der Gesetzgeber scheinbar seine Hausaufgaben nicht gemacht.


    Mein nächster Ansatz ist in Richtung Versicherung. Wenn dies Fahrzeug aus Sicht FA überwiegend der Personenbeförderung dient und ich als Privatperson keine Gewinnerzheilungsabsichten mit dem Fz, bzw. gewerbliche Tätigkeiten damit ausübe, werde ich versuchen bei der Versicherung den AMAROK, unabhängig Zulassung (analog FA) als PKW versichern zu lassen (Steuer mehr, Versicherung weniger)
    Die Unterlagen / Einschätzung seitens FA werde ich meiner Versicherung vorlegen und dann bin ich einfach mal gespannt. Habe hierbei wenig Hoffnung, aber auf die Stellungnahme bin ich mal gespannt.


    ALEX