Hallo Munga
schön, dass du dich doch nochmal gemeldet hast.
Mit dem Klagen haben schon andere versucht. Es ist allgemein bekannt, dass es nix bringt. Pickup und Doppelkabine = A...karte.
Ist erstmal so, und wird vermutlich auch noch länger so sein.
Vorführung beim Zollamt
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Zumal es auch genau so im jeweiligen Gesetz steht. Die Zulassung hat mit der Besteuerung rein rechtlich nichts zu tun!
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Die rechtlichen Grundlagen sind gegeben, keine Frage.
Dennoch spricht der Staat mal wieder mit gespaltener Zunge.
Auch ein Staat sollte sich festlegen können, welche Fahrzeugbauweise denn nun vorliegt.Wie konnte es zu dieser Stuation kommen?
Die SUV's X5 und ML kamen auf den Markt. Auch diese waren Nutzfahrzeuge und unterlagen
einem niedrigen Steuersatz.Das konnte aus Sicht der seinerzeitigen Regierung (2004) nicht sein. Somit wurde für
diese Fahrzeuge das Besteuerungsgesetz geändert, und zwar derart, daß auch die Doppelkabinenpickups
und viele Wohnmobile betroffen waren. Eine Besitzstandswahrung gabe es ebenso nicht.Wäre man seinerzeit etwas intelligenter vorgegangen, so hätte man eine Leistungsgewichtgrenze festsetzen
können, um Nutzfahrzeuge eindeutig von PKW unterscheiden zu können.Gruss
Lutz -
das ist aber nicht´s neues ! Mein Post Golf2 Diesel hatte auch eine LKW Zulassung , bis ich hin dann hatte !!!!! Da wahr es auf einmal nicht mehr möglich den wieder als LKW zu zulassen musste ein PKW werden :vogel: :vogel: :vogel: :vogel: :vogel: :vogel: :vogel:
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Dann möchte ich mal meinen Beitrag leisten.
Fahre nun seid 15 Jahren Pick-up, allerdings bis jetzt nur die aus Übersee also USA.
Zu Anfang wurde hier in Deutschland alles als LKW anerkannt, was eine Ladefläche hatte so konnte man zum Beispiel einen Chevrolet Tahoe die Rücksitzbank rausnehmen kloppte einen Holztrennwand rein die mind 60% der Ladefläche vom Fahrgastraum abtrennte und schon hatte man den klassischen SUV zum LKW umgerüstet und die hatten noch nicht einmal LKW in den Papieren stehen.
Da diese vorgehen aber ausuferte über die Jahre, wie Zb VW Passats usw umgebaut wurden um die viel teurere Dieselsteuer zb zu sparen wurde dem schnell ein Riegel vorgeschoben.
Vor 10 Jahren wurde dann schon auf das Verhältnis geachtet wieviel Sitzplätze so ein Fahrzeug hat. Hatte es mehr als 3 wurde man schon hellhörig und durfte zum Teil schon das Fahrzeug vorführen, die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit wurde zum Teil auch berücksichtigt. Mir bekannt sind Veränderungen bis hin zur Verblechung oder Abdunkelung der Scheiben und vom Verschweißen von Gurtverschraubungen.
Das war zb für mich der Grund mir immer einen Single Kabine zu holen da es dort never Probleme geben kann, weil dort immer die Ladefläche größer ist und ganz klar zu erkennen ist das es eher einem Nutzfahrzeug zuzuordnen ist als wie ein Doppelkabine.
Seid den nun im 2014 der Zoll die Besteuerung übernommen hat wird groß reine gemacht und alles auf einen einheitlichen Standart gebracht, was vorher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wurde. Was ist Festzuhalten:
Ein in den Fahrzeugpapieren benannter LKW ist noch lange kein LKW nach dem Deutschen Steuerrecht.
Wie wird gemessen.
Fahrgastzelle:
Türen zu! "Lichte Weite" von Innenverkleidung Fahrerseite (nicht Fensterschlitz!) zu Innenverkleidung Beifahreseite.
Das 2 Maß wird vom Gaspedal unter den Sitzen durch bis zur Rückwand gemessen. Daraus resultiert sich die Fläche des Fahrgastraums.Vermessung Ladefläche:
Ladefläche GEÖFFNET von hinten bis zur Kante der Ladeklappe gemessen und dann auf Höhe der Ladeflächenkannte die Breite gemessen. So ergibt sich die Flächenmessung der Ladefläche.Des Weiteren wird die eingetragene Höchstgeschwindigkeit sowie die Sitzplätze berücksichtigt.
Dann noch ein paar Info zur LKw Besteuerung. Das Gerücht das ich mit einer LKW Zulassung am Wochenende keinen Anhänger ziehen darf ist nicht richtig. Ich darf am Wochenende Freizeitanhänger ziehen in dem Falle Wohnwagen oder Bootsanhänger.
Hoffe konnte etwas helfen beim Thema LKW Steuer. -
All das entspricht auch meinen Erfahrungen, daher kann ich dies nur zu 100% bestätigen!
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Dann noch ein paar Info zur LKw Besteuerung. Das Gerücht das ich mit einer LKW Zulassung am Wochenende keinen Anhänger ziehen darf ist nicht richtig. Ich darf am Wochenende Freizeitanhänger ziehen in dem Falle Wohnwagen oder Bootsanhänger.
Hoffe konnte etwas helfen beim Thema LKW Steuer.Das ist leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Im Netz gibt es da ausreichend Berichte...
nobu -
Dazu gibt es im verlinkten Thread genug zu lesen, aber dort bitte nicht nur diskutieren, sondern informieren!
https://amaroker.de/Thread-ama…rn-und-sonntagsfahrverbotGruß Heiko
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Bis auf den Teil mit dem Fahrverbot sehr schön erklärt.
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Alles anzeigen
Die rechtlichen Grundlagen sind gegeben, keine Frage.
Dennoch spricht der Staat mal wieder mit gespaltener Zunge.
Auch ein Staat sollte sich festlegen können, welche Fahrzeugbauweise denn nun vorliegt.Wie konnte es zu dieser Stuation kommen?
Die SUV's X5 und ML kamen auf den Markt. Auch diese waren Nutzfahrzeuge und unterlagen
einem niedrigen Steuersatz.Das konnte aus Sicht der seinerzeitigen Regierung (2004) nicht sein. Somit wurde für
diese Fahrzeuge das Besteuerungsgesetz geändert, und zwar derart, daß auch die Doppelkabinenpickups
und viele Wohnmobile betroffen waren. Eine Besitzstandswahrung gabe es ebenso nicht.Wäre man seinerzeit etwas intelligenter vorgegangen, so hätte man eine Leistungsgewichtgrenze festsetzen
können, um Nutzfahrzeuge eindeutig von PKW unterscheiden zu können.Gruss
Lutzwas sollte diese grenze bringen? für lkw gilt ja eigentlich, das ich mehr leistung brauche je mehr gewicht ich transportiere......
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Was das bringen soll: eine eindeutige Unterscheidung Nutzfahrzeug - PKW.
setzt man solch eine Grenze bei z.B: 50 kw/to ergäbe das bei z. B: 2,8 to zGG
bis 140 kW = Nutzfahrzeug, darüber hinaus = PkW.Bei LKW mit z.B: 18 to zGG wäre dann bei 900 kW die Grenze, also 1200 PS.
Das sollte reichen.
Und man hätte auch den seinerzeitigen Wunsch erfüllt, daß die X5 und ML keine
Nutzfahrzeuge sind.Gruss
Lutz -
also wäre der v6 meist ein pkw. naja die probleme gibts bei uns nicht zum glück. bei uns gibts selbst den caddy als pkw als auch als lkw.