Hallo Zusammen,
ich hatte mein Fahrzeug im Oktober 2017 umschlüsseln lassen und erwartete nun eine Anpassung des abgebuchten Betrages im Juli.
Da mir wieder der volle PKW-Besteuerungsbetrag abgebucht wurde, erhob ich gestern Einspruch per Mail und bekam prompt heute morgen die Rückmeldung, dass mein Fahrzeug nun manuell umgeschlüsselt wurde.
Falls jemand den gleichen Fall haben sollte, stelle ich euch hier den verwendeten Text, der ursprünglich von Schorninico stammt, zur Verfügung.
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Sehr geehrte Damen und Herren
Sie berechnen die Steuer für mein Fahrzeug (amtl. Kennzeichen: X-XX YYY) auf Grundlage der PKW-Besteuerung. Das ist so nicht korrekt.
Ein Ermessen im Bezug auf die Besteuerung als Fahrzeug zur Personenbeförderung oder zur Güterbeförderung wird Ihnen vom Gesetzgeber ausschließlich für die Fahrzeugarten N1 BA und N1 BB eingeräumt. Für die hier vorliegende Fahrzeugart BE ist eine dezidierte Abgrenzung zwischen LKW und PKW vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und somit auch nicht statthaft. Ihre Einstufung (PKW) bezieht sich auf § 18 (12) Kraftfahrzeugsteuergesetz und somit auf die Aufbauart BA. Mein Fahrzeug ist allerdings mit Aufbauart BE eingetragen. (Siehe Anlage Fahrzeugschein / Aufbauart wurde im Oktober 2017 geändert)
Ich möchte Sie daher bitten, mein Fahrzeug als Pickup / LKW einzustufen und den Steuerbescheid dementsprechend anzupassen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Grüße
Michael