Beiträge von Deerhunter

    Ich fahre ja grundsätzlich immer dieselbe Strecke, mit wenigen % Abweichung gleiche Geschwindigkeit...deswegen ist es tatsächlicher Mehrverbrauch. Gemessen auf etlichen zehntausend km!

    So nun mal ein Bericht nach 2 Monaten und 5.000 km nach Update.


    1. Keinerlei Probleme beim fahren oder mit einem Fehler...er läuft wie vorher, gefühlt etwas "stärker" als vorher


    2. Nachteil, er verbrennt jetzt runde 1,2 Liter mehr Diesel auf 100km. Errechnet per Tank App, nicht per Anzeige (da sind es sogar 1,4 Liter)


    Werde meine alte Software wieder aufspielen lassen

    Beim VW Passat (vor allem mit den 2.0 TDI Common-Rail-Motoren, Typ B6/3C) ist der Sechskant-Mitnehmer der Ölpumpe eine bekannte Schwachstelle. Durch Verschleiß rundet sich die Welle ab, wodurch die Ölpumpe keinen Antrieb mehr hat. Dies führt zu plötzlichem Öldruckverlust und oft zu einem kapitalen Motorschaden. Jetzt habe ich gestern gehört, dass Beim VW Amarok (insbesondere mit dem 2.0 TDI / BiTDI Motor) ist der Sechskant-Mitnehmer der Ölpumpe ebenfalls eine bekannte Schwachstelle. Im Laufe der Laufleistung (meist ab 100.000 bis 160.000 km) schlägt sich die Sechskantwelle abgerundet, wodurch sie in der Aufnahme der Ölpumpe oder der Ausgleichswelle durchdreht. Die Folge ist ein plötzlicher Totalausfall des Öldrucks, der ohne sofortiges Abstellen des Motors zu einem schweren Motorschaden führt


    Erfahrungen? Da dieses Problem ja im Passat schon ab Mitte 2010 abgestellt wurde, wäre es verwunderlich. Wenn ja, würde ich den Mitnehmer jetzt wechseln lassen, da die 165.000 erreicht sind. Bei meinem damaligen 2009 Passat war das Ding bei 170.000 km nahezu platt

    na und, erstmal abwarten ob die kommt, und dann kannst immer noch zu VW fahren

    Es war die Ankündigung, dass wenn bis zum 31.07. kein Nachweis kommt das auto still gelegt wird. Da ich wenig Interesse an Problemen habe, ist es nun gelaufen!



    aber du willst ja Klagen, aber mit welcher Begründung


    VW hat mein Auto kaputt gemacht

    Klage läuft über eine darauf spezialisierte Kanzlei und über Rechtschutzversicherung! Klage läuft über


    Thermofenster im Diesel:
    BGH bestätigt Schadensersatzanspruch

    Beim Thermofenster handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die Hersteller wie VW, Mercedes, BMW, Opel oder Fiat in ihren Diesel Fahrzeugen verwenden.

    • Thermofenster ist unzulässig
    • Software-Update kann zu Motorschaden führen

    Mal sehen was dabei rauskommt! Kostet mich nichts und beim Passat hat es mir damals 2.200 € Schadensersatz gebracht!



    Jetzt mal zum fahren nach dem Update. Bisher 500 km abgespult, keinerlei Unterschied fühlbar...außer das er gefühlt etwas besser am Gas hängt und etwas agiler wirkt! Ansonsten nichts...



    Werde weiter berichten, was beim fahren auffällt oder mit der Klage rauskommt

    Gegen was willst denn klagen?

    Schadenersatz. Die rechtliche Lage für den VW Amarok hat sich im Abgasskandal – insbesondere beim Thema Software-Update und Thermofenster – massiv zu Gunsten der Verbraucher verbessert. Dank wegweisender Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) hat man sehr gute Chancen auf eine finanzielle Entschädigung, ohne dass man das Auto zurückgeben muss. Der BGH hat entschieden: Wenn VW eine unzulässige Abschalteinrichtung (wie ein Thermofenster im Software-Update) verbaut hat, reicht bereits einfache Fahrlässigkeit des Herstellers für einen Schadensersatzanspruch aus.

    Habe neben dem Amarok ja noch 2 Touareg auf dem Hof und mag VW, habe aber auch keine Lust auf diesen Mist! Zumal es mich einen Vormittag kostet, also massiv Geld!


    Dann geh halt ned hin

    Na ja, habe eine Ankündigung zur Stilllegung bekommen, wenn innerhalb von 30 Tagen kein Nachweis kommt

    Nachdem ich meinen Brief mit den 30 Tagen auch vor 2 Wochen bekam, habe ich Donnerstag einen Termin...ich hoffe der Karren überlebt es! Werde wohl klagen, habe Rechtsschutz

    Also die antworten schnell und ohne Probleme....leider nicht in meinem Sinne!


    Heute kam die antwort


    "

    Sehr geehrter Herr xxx,



    wie in meiner E-Mail vom 06. März 2026 zugesagt, teile ich Ihnen die Antwort aus dem Fachbereich „Marktüberwachung“ mit:



    Hallo Frau xxxx,



    ich habe den Status des u. s. Fz. durch VW überprüfen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Fz. durch VW versehentlich nicht dem deutschen Markt zugeordnet war. Da wir immer die weltweit betroffenen und offenen FIN abfragen, wurde uns die FIN von VW als betroffen und offen gemeldet und er (richtigerweise) vom KBA angeschrieben. Die VW-Werkstätten und der VW-Kundendienst haben das Fz. aber durch die falsche Marktzuordnung als nicht betroffen ausgewiesen.



    Dies wurde nun korrigiert. Der Kunde wird jetzt auf Nachfrage bei seiner VW-Werkstatt oder bei der VW-Kundendienst-Hotline erfahren, dass bei ihm die Aktion 23M5 offen ist und abgearbeitet werden muss, um eine mögliche Betriebsuntersagung abzuwenden.



    Sein Hinweis bezüglich des Baujahres wird durch VW gerade geprüft. Es kann sein, dass diese Angabe auf der KBA-Webseite falsch ist. Baujahr, Typgenehmigungsnummer, Handelsbezeichnungen und sonstige Kriterien sind in der Frage der Zugehörigkeit eines bestimmten Fahrzeugs zu einer bestimmten Rückrufaktion nachrangig. Bindend ist allein die FIN und deren Zuordnung zu Rückrufaktionen auf der Basis der Produktionsaufzeichnungen durch den Hersteller.



    Ich hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe



    mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Nicole

    Also ich habe innerhalb von 20 Stunden nach meiner Email eine Antwort erhalten!


    Meine email von gestern 13:23


    Sehr geehrte Frau XXXX, Frau XXX



    Laut ihrem Schreiben beabsichtigen Sie meine Übermittlungssperre aufzuheben, wegen einer Rückrufaktion!


    Allerdings ist mein Fahrzeug überhaupt nicht von dieser Rückrufaktion betroffen. Meine FIN ist seit Aufdeckung des Thermofenster-Problems bis heute weder bei der VW-Herstellerhomepage als vom Diesel-Thermofenster-Sachverhalt betroffen vermerkt.


    Noch ist meine FIN auf der KBA-Homepage in der Rückrufrecherche mit Stickoxid-Problemen vermerkt; und auch ist sie nicht in der von Ihnen zur Verfügung gestellten Übersichtsliste (.pdf) enthalten (Weder per Baujahr, per Code noch per kW-Leistungsangabe). (https://www.kba.de/DE/Themen/M…atik/uebersicht1_pdf.html, Stand: 04.03.2026)


    Auf Ihrer KBA-Homepage ist der Rückruf-Code 23M5, welcher von VW behauptet wurde, weder allgemein gelistet noch meiner FIN zugeordnet. (https://www.kba-online.de/rrdb/buerger/#/ergebnisliste, Stand: 04.03.2026)


    Mit Hilfe Ihrer Suchfunktion lässt sich keine Information zu Rückrufcode 23M5 verifizieren. Auch 2 Nachfragen bei 2 verschiedenen VW Autohäusern zu meinem Fahrzeug brachte dasselbe Ergebnis!



    Demnach steht Volkswagen im Verdacht, weitere Fahrzeuge - so auch meines - in der Software manipulieren zu wollen, bevor eine Betroffenheit jener Fahrzeuge offiziell bekannt wird. Damit würden zum einen Beweise vernichtet werden und zum anderen VW unberechtigt schadlos gehalten werden, da die Möglichkeit auf Nachweisbarkeit im Zivilprozess nicht mehr gegeben ist.


    Meine Daten:


    Halter: XXXXX
    FIN: WV1ZZZ2HZFH00XXXX
    Typ: Volkswagen
    Modell: Amarok
    Baujahr: 2014 (Modelljahr laut 10. Stelle der FIN (F = 2015!))
    Leistung: 103 kW



    Anbei ein entsprechende Abfrage bei VW



    Ich bitte Sie hiermit, die Zweifel Punkt für Punkt sachgerecht auszuräumen um einem legitimen Anspruch zu vermitteln oder andernfalls mitzuteilen, dass das Schreiben vom 16.02.2026! an mich aus tatsächlichen Gründen ohne Belang ist, sodass ich in die Lage versetzt werden rechtliche Schritte zu unterlegen.



    Es steht zudem im Raum, dass unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine finanzielle Besserstellung (Vergleich Betrug gem. § 263 StGB) erreicht werden soll, was das KBA als Zeuge oder Tatwerkzeug oder gar behelfend einbeziehen würde.




    Mit freundlichen Grüßen / reagards






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    Die Antwort von heute 08:50


    Sehr geehrter Herr XXX,







    vielen Dank für Ihre Nachricht.







    Sie wurden als Fahrzeughalter von mir über die Rückrufmaßnahme informiert. Ihre Übermittlungssperre wird durch die Rückrufmaßnahme nicht aufgehoben.

    Ich habe Ihre Nachricht anonymisiert an den betreffenden Fachbereich in unserem Hause weitergeleitet. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich Sie darüber informieren.




    Mit freundlichen Grüßen




    Im Auftrag




    Nicole XXX

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    mal sehen was vom Fachbereich kommt

    Bei mir dasselbe...bei VW FIn geprüft "

    Lieber Volkswagen Kunde, wir bestätigen Ihnen, dass das Fahrzeug mit der von Ihnen eingegebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) WV1ZZZ2HZFH00xxxx nicht von der Software betroffen ist, die Stickoxidwerte (NOx) im Prüfstandlauf (NEFZ) optimiert. Mit freundlichen Grüßen Volkswagen AG"


    werde die jetzt mal anschreiben

    Es heißt ja entweder 200.000 km oder 10 Jahre

    Wo heißt es das? In meinen Unterlagen steht alle 210.000 km, nichts von 10 Jahren. Meine Passats hatten alle 180.000 km und das habe ich auch immer so gemacht und der letzte fährt mit meiner EX immer noch mit deutlich über 500k km.

    Der Zahnriemen sieht gut aus, aber trotzdem werde ich ihn bei ca. 170 - 180.000 wechseln!


    Ich bin auch beim Ölwechsel immer früher drann wie es der Intervall vorgibt

    Öl wechsel ich immer alle 15.000 km. Spannrollen hat er mit ca. 40.000 auf Garantie neu bekommen, weil es da ein Problem gab

    Habe einen Brief über das Kraftfahrtbundesamt (gesperrte Kennzeichen) bekommen, wegen diesem Update! Hat das schon jemand machen lassen? Probleme? Ist das ein "Muss"?