Das KBA interessiert sich nur für Briefe. Es ist ein Amt. Die denken wie ein Amt. Das KBA weiß, dass VW dich mit einem Brief erfolgreich informiert hat.
Das ist alles, was ein KBA braucht, um dich zu belasten.
Herr Levels vom KBA sagt, dass die VW-Webseite mit FIN-Check nicht relevant ist, weil sie bekanntermaßen veraltet ist.
Kannste also auf und nieder hüpfen.
Einzige Chance: VW meldet deine FIN beim KBA als nicht betroffen ab. Machen die nicht. Pustekuchen.
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Also ich habe innerhalb von 20 Stunden nach meiner Email eine Antwort erhalten!
Meine email von gestern 13:23
Sehr geehrte Frau XXXX, Frau XXX
Laut ihrem Schreiben beabsichtigen Sie meine Übermittlungssperre aufzuheben, wegen einer Rückrufaktion!
Allerdings ist mein Fahrzeug überhaupt nicht von dieser Rückrufaktion betroffen. Meine FIN ist seit Aufdeckung des Thermofenster-Problems bis heute weder bei der VW-Herstellerhomepage als vom Diesel-Thermofenster-Sachverhalt betroffen vermerkt.
Noch ist meine FIN auf der KBA-Homepage in der Rückrufrecherche mit Stickoxid-Problemen vermerkt; und auch ist sie nicht in der von Ihnen zur Verfügung gestellten Übersichtsliste (.pdf) enthalten (Weder per Baujahr, per Code noch per kW-Leistungsangabe). (https://www.kba.de/DE/Themen/M…atik/uebersicht1_pdf.html, Stand: 04.03.2026)
Auf Ihrer KBA-Homepage ist der Rückruf-Code 23M5, welcher von VW behauptet wurde, weder allgemein gelistet noch meiner FIN zugeordnet. (https://www.kba-online.de/rrdb/buerger/#/ergebnisliste, Stand: 04.03.2026)
Mit Hilfe Ihrer Suchfunktion lässt sich keine Information zu Rückrufcode 23M5 verifizieren. Auch 2 Nachfragen bei 2 verschiedenen VW Autohäusern zu meinem Fahrzeug brachte dasselbe Ergebnis!
Demnach steht Volkswagen im Verdacht, weitere Fahrzeuge - so auch meines - in der Software manipulieren zu wollen, bevor eine Betroffenheit jener Fahrzeuge offiziell bekannt wird. Damit würden zum einen Beweise vernichtet werden und zum anderen VW unberechtigt schadlos gehalten werden, da die Möglichkeit auf Nachweisbarkeit im Zivilprozess nicht mehr gegeben ist.
Meine Daten:
Halter: XXXXX
FIN: WV1ZZZ2HZFH00XXXX
Typ: Volkswagen
Modell: Amarok
Baujahr: 2014 (Modelljahr laut 10. Stelle der FIN (F = 2015!))
Leistung: 103 kW
Anbei ein entsprechende Abfrage bei VW
Ich bitte Sie hiermit, die Zweifel Punkt für Punkt sachgerecht auszuräumen um einem legitimen Anspruch zu vermitteln oder andernfalls mitzuteilen, dass das Schreiben vom 16.02.2026! an mich aus tatsächlichen Gründen ohne Belang ist, sodass ich in die Lage versetzt werden rechtliche Schritte zu unterlegen.
Es steht zudem im Raum, dass unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine finanzielle Besserstellung (Vergleich Betrug gem. § 263 StGB) erreicht werden soll, was das KBA als Zeuge oder Tatwerkzeug oder gar behelfend einbeziehen würde.
Mit freundlichen Grüßen / reagards
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Die Antwort von heute 08:50
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie wurden als Fahrzeughalter von mir über die Rückrufmaßnahme informiert. Ihre Übermittlungssperre wird durch die Rückrufmaßnahme nicht aufgehoben.
Ich habe Ihre Nachricht anonymisiert an den betreffenden Fachbereich in unserem Hause weitergeleitet. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich Sie darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nicole XXX
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mal sehen was vom Fachbereich kommt