Nachdem ich meinen Brief mit den 30 Tagen auch vor 2 Wochen bekam, habe ich Donnerstag einen Termin...ich hoffe der Karren überlebt es! Werde wohl klagen, habe Rechtsschutz
Update 23M5
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Nachdem ich meinen Brief mit den 30 Tagen auch vor 2 Wochen bekam, habe ich Donnerstag einen Termin...ich hoffe der Karren überlebt es! Werde wohl klagen, habe Rechtsschutz
Gegen was willst denn klagen?
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Dann geh halt ned hin
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Dann geh halt ned hin
Geht nur so lange wie die Zulassungsbehörde nicht anfängt zu schreiben. Dann wird's nen Amtsverfahren und das kostet erstmal mindestens deren Bearbeitungsgebühren... worauf ich gar kein Bock hab noch extra Gebühren zu zahlen.
Da mir das KBA ja auch direkt auf nachfragen gesagt hat, dass die die FIN gemeldet bekommen haben für das Update und die keinen Weg sehen das das nicht gemacht wird. Hab ich es dann doch machen lassen und war dann wieder bei der Kennfeldanpassung... Ja die Kosten hät ich mir gerne gespart. Aber was auch immer wer gemacht hat, die Öltemperatur ist letztlich nicht mehr so hoch bzw kriege ich nicht mehr auf so hohe Werte.
Grüße, Johannes
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Gegen was willst denn klagen?
Schadenersatz. Die rechtliche Lage für den VW Amarok hat sich im Abgasskandal – insbesondere beim Thema Software-Update und Thermofenster – massiv zu Gunsten der Verbraucher verbessert. Dank wegweisender Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) hat man sehr gute Chancen auf eine finanzielle Entschädigung, ohne dass man das Auto zurückgeben muss. Der BGH hat entschieden: Wenn VW eine unzulässige Abschalteinrichtung (wie ein Thermofenster im Software-Update) verbaut hat, reicht bereits einfache Fahrlässigkeit des Herstellers für einen Schadensersatzanspruch aus.
Habe neben dem Amarok ja noch 2 Touareg auf dem Hof und mag VW, habe aber auch keine Lust auf diesen Mist! Zumal es mich einen Vormittag kostet, also massiv Geld!
Dann geh halt ned hin
Na ja, habe eine Ankündigung zur Stilllegung bekommen, wenn innerhalb von 30 Tagen kein Nachweis kommt
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Wenn sich die Rechtliche Situation zu unseren Gunsten verändert hat, könnte Mann ja über eine Sammelklage nachdenken. Evtl. Über das Forum. Was meint Ihr?
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es gibt in D keine Sammelklagen, hört auf mit diesem Unsinn, wir sind nicht im Amiland
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Na ja, habe eine Ankündigung zur Stilllegung bekommen, wenn innerhalb von 30 Tagen kein Nachweis kommt
na und, erstmal abwarten ob die kommt, und dann kannst immer noch zu VW fahren
aber du willst ja Klagen, aber mit welcher Begründung
VW hat mein Auto kaputt gemacht
dann wird der Richter sagen, warum gehen sie dann hin
das ist wie wenn sagst,
"Hau mir mal mitm Hammer aufn Arm das er bricht"
und dann willst mich verklagen
sowas geht vielleicht im Amiland, aber ned bei uns
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na und, erstmal abwarten ob die kommt, und dann kannst immer noch zu VW fahren
Es war die Ankündigung, dass wenn bis zum 31.07. kein Nachweis kommt das auto still gelegt wird. Da ich wenig Interesse an Problemen habe, ist es nun gelaufen!
aber du willst ja Klagen, aber mit welcher Begründung
VW hat mein Auto kaputt gemachtKlage läuft über eine darauf spezialisierte Kanzlei und über Rechtschutzversicherung! Klage läuft über
Thermofenster im Diesel:
BGH bestätigt SchadensersatzanspruchBeim Thermofenster handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die Hersteller wie VW, Mercedes, BMW, Opel oder Fiat in ihren Diesel Fahrzeugen verwenden.
- Thermofenster ist unzulässig
- Software-Update kann zu Motorschaden führen
ZitatAlles anzeigenFast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.
Der Rückruf ist nach Angaben des KBA notwendig, weil die Reduzierung der Abgasrückführungsrate in Abgängigkeit von der Umgebungstemperatur nicht den Vorgaben der Europäischen Union und auch nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern entspricht.
Der EuGH hatte entschieden, dass Abschalteinrichtungen, die schon unter normalen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren, unzulässig sind. „Daher sind auch Thermofenster, die die Abgasrückführungsrate schon bei Umgebungstemperaturen unter 15 Grad reduzieren mit der Folge, dass dadurch die Stickoxid-Emissionen ansteigen, unzulässige Abschalteinrichtungen, die entfernt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Konsequenz ist, dass die betroffenen Amarok-Fahrer ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen. Das mag vielen bereits bekannt vorkommen. Denn schon als der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, mussten Millionen Fahrzeuge zurückgerufen werden, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Betroffen war auch der VW Amarok mit dem Dieselmotor des Typs EA 189.
Das Problem dürfte nun sein, dass bei dem Rückruf nicht nur eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wurde, sondern mit dem Software-Update eine andere Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters aufgespielt wurde. Das VG Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass das Software-Update bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält. Das KBA hat zwar bei dem erneuten Rückruf keine Angaben zu dem betroffenen Motortyp gemacht, aber schon anhand der Baujahre ist davon auszugehen, dass es sich um den VW Amarok mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 handelt.
Autokäufer sollten eigentlich darauf vertrauen können, dass sie ein Fahrzeug erworben haben, dass den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das Vertrauen der betroffenen VW-Kunden dürfte durch den erneuten Rückruf gelitten haben, zumal nicht klar ist, welche Auswirkungen das Software-Update auf den Motor hat. Denn VW hat bislang betont, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig sei. Der Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters trifft nicht nur den VW Amarok, sondern auch Modelle des Polo (Code 23M3), Crafter und Transporter (Code 23M4) sowie Touareg (Code 23M7 und 23N3).
Der Rückruf wird vom KBA überwacht und ist für die betroffenen Fahrzeughalter verpflichtend. Kommen sie dem Rückruf nicht nach, kann im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.
Betroffene VW-Käufer können aber Schadenersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Dadurch hat der BGH die Hürden für Schadenersatzansprüche insbesondere auch für Fahrzeuge mit einem Thermofenster gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Mal sehen was dabei rauskommt! Kostet mich nichts und beim Passat hat es mir damals 2.200 € Schadensersatz gebracht!
Jetzt mal zum fahren nach dem Update. Bisher 500 km abgespult, keinerlei Unterschied fühlbar...außer das er gefühlt etwas besser am Gas hängt und etwas agiler wirkt! Ansonsten nichts...
Werde weiter berichten, was beim fahren auffällt oder mit der Klage rauskommt
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das er gefühlt etwas besser am Gas hängt und etwas agiler wirkt
das ist doch dann gut, und kein Grund zu klagen
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So nun mal ein Bericht nach 2 Monaten und 5.000 km nach Update.
1. Keinerlei Probleme beim fahren oder mit einem Fehler...er läuft wie vorher, gefühlt etwas "stärker" als vorher
2. Nachteil, er verbrennt jetzt runde 1,2 Liter mehr Diesel auf 100km. Errechnet per Tank App, nicht per Anzeige (da sind es sogar 1,4 Liter)
Werde meine alte Software wieder aufspielen lassen
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Also wenn er nun mehr Power hat ist es logisch das er mehr braucht
dann mußt halt dein Gasfuß etwas zügeln
wenn er aber auf ner Strecke auf der immer mit z.B. 9l gefahren bist nun 10 brauchst bei gleicher Fahrweise und Zeit,
dann würde ich auch zurück spielen
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Alles anzeigen
Also wenn er nun mehr Power hat ist es logisch das er mehr braucht
dann mußt halt dein Gasfuß etwas zügeln
wenn er aber auf ner Strecke auf der immer mit z.B. 9l gefahren bist nun 10 brauchst bei gleicher Fahrweise und Zeit,
dann würde ich auch zurück spielen
Ich fahre ja grundsätzlich immer dieselbe Strecke, mit wenigen % Abweichung gleiche Geschwindigkeit...deswegen ist es tatsächlicher Mehrverbrauch. Gemessen auf etlichen zehntausend km!