Amarok PKW/LKW Steuern und Sonntagsfahrverbot

  • Da dies ja ein schwieriges Thema ist, dass uns immer wieder beschäftigt versuche ich hier mal eine kleine Übersicht zu geben.
    Ich bitte darum das nicht tot zu diskutieren sondern allenfalls durch hilfreiche Tipps zu ergänzen.


    1. Der Amarok wird von VW immer als LKW ausliefert. Somit muss er die (einfachere) Euro5 für LKW erfüllen statt die Euro5 für PKW. Zudem senkt VW somit seinen LKW-Flottenverbrauch bzw. steigert seinen PKW-Flottenverbrauch nicht. Es ist nicht davon auszugehen, dass VW in Zukunft auch PKW-Amaroks ausliefert!


    2.Eine Umschlüsselung
    Sie ist möglich aber nicht (überall) einfach. Es gibt mittlerweile Anweisungen an Prüfstellen , dies nicht zu tun. Trotzdem gibt es Anbieter die ein Gutachten dafür anbieten. SK
    Das kostet derzeit 649,- + ca. 50,- beim Prüfer. Ihr erhaltet dafür das Gutachten (auf eure Fgstl.Nr.) und einen Satz Dämmatten (da der Amarok original die Geräuschnorm PKW um 1DB verfehlt). Wer sich dieses Gutachten kaufen möchte sollte vorab mit seinem Prüfer sprechen! Ansonsten gibt es hier im Forum einige die Tipps zum richtigen Prüfer geben können!


    3. Versicherung:
    Ihr solltet immer genau prüfen ob sich rein für die Versicherung die Umschlüsselung lohnt. Die SF-Klassen sind beim LKW anders, bei einigen macht das 1000,- aus bei anderen nur 100,-. Normal sollte die PKW immer billiger sein als die LKW


    4.Fahrverbot an Sonntagen
    Allein der Amarok als LKW macht noch keine Probleme. aber laut Stvo §30 ist es LKW (egal wie schwer) mit Hänger nicht erlaubt an Sonntagen zw.0:00 und 22:00 zu fahren (auf allen Straßen!)


    Dies ist die EINZIGE gesetzliche Regel.


    Ausnahmen davon:
    Auf der Verkehrsministerkonferenz 09./10.10.2007 in Merseburg haben die Verkehrsminsiter der Bundesländer sich geeinigt folgende Regel in ihren Ländern umsetzen zu wollen:


    Unbeschadet der gesetzlichen Regelung in § 30 Abs. 3 StVO gilt gemäß der Verkehrsministerkonferenz vom 09./10.10.2007 in Merseburg folgende Regelung:
    1. Das Sonntagsfahrverbot gilt ferner nicht für:
    .
    .
    1.6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.


    Da es sich aber nur um die Einigung hinsichtlich eines Vorhabens handelte, musste die im nächsten Schritt von allen Verkehrsministern umgesetzt werden. Leider ist das nicht überall erfolgt. Und die STVO steht immer über einer Anweisung eines Ministers...


    Daher hier eine Karte von den Bundesländern (rot= nein , grün= ja)


    bundeslaender-LKW-Fahrverbot.png


    Das heißt, man kann (rechtlich) am Sonntag nicht von Süd nach Nord mit Amarok und Wohnwagen fahren!
    Wie gesagt, ich beleuchte hier den rechtlichen Hintergrund. Unter Amarokern ist mir kein Fall bekannt, der sein Auto stehen lassen musste.
    Zudem gibt es mittlerweile Gerichtsverfahren die klarstellen was Freizeithänger sind. Wohnwagen, Pferdehänger, Bootshänger klar! Hänger Mit Holz für den heimischen Kamin - in der Regel nicht! Schwieriger wird's dann noch wenn's ein Firmenfahrzeug ist.


    Es besteht die Möglichkeit bei örtlichen Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen (Kommunalrecht, daher sag ich dazu hier nichts, bitte probieren!)


    5.Steuer:
    rechtlich sauber ist der Amarok DC ein Fahrzeug zum Personentransport ( heißt nicht PKW-Zulassung deswegen schreibe ich auch nicht PKW :cool: ). Das erkennt man daran, dass mehr Platz zw. Gaspedal und Rückbank ist als von Ladeflächenanfang bis Ende. Das Steuerrecht kennt Unterschiede anhand von Zulassungen nicht!
    Mittlerweile wird die Steuer allerdings durch den Zoll eingezogen, diese scheinen teilweise noch unsicher mit den Regelungen und setzen LKW Steuer an. Das ist zwar mit knapp 200,- günstiger, es kann aber passieren, dass man das nachzahlen muss. Da das Steuerrecht hier eindeutig ist, hilft dann auch kein Widerspruch. Wer wenig zahlt - Glück gehabt!


    6.Anbauten
    Die Richtlinien für PKW's sind wesentlich schärfer als die für LKW's ( Fußgängerschutz usw.) daher sind viele Sachen am Amarok LKW erlaubt, die man an einem PKW nie eingetragen bekommen würde (bsp. Rockslider) Auch hier rede ich vom Rechtlichen Standpunkt nicht von der gelebten Realität. Prinzipiell gilt nämlich ein Gutachten/ABE für Zubehör immer nur für Amarok LKW, beim PKW ist alles eine Einzelabnahme (außer es steht explizit drin ' auch PKW).
    Kümmert sicher selten jemand. Allerdings bedenkt: Eure Versicherung wird es ggfl. im Schadensfall wissen (Frontbügel für LKW bei Fußgängerpersonenschaden mit PKW). Auch hier gilt: Fragt uns / gern auch mich)


    So! Ich hoffe ich habe nichts vergessen! Nochmal: ich persönlich lasse auch mal 5 gerade sein, bin mir aber gern über die Vorschriften im klaren. Daher ist das kein Bericht mit erhobenem Zeigefinger sondern nur eine Zusammenfassung!
    [hr]
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    Einmal editiert, zuletzt von Michael ()

  • MoinTdD,


    2 Anmerkungen:


    Punkt 2: um 1dB zu laut betrifft nur die ersten Amaroks, inzw. "ohne techn. Änderung" N1G --> M1G
    Gemäß Auszug aus beiligenden Unterlagen zum Gutachten (sollte mindestens für MJ2014/15 sein):



    Punkt 6: Rockslider - Laut TÜV-Sachverständigen sind diese unter dem Fahrzeug montiert und stehen nicht über die Karosse raus, bedürfen von daher keiner Eintragung (gilt hier vermutlich nur für die Kastenform von René --> die Rohrform geht weiter raus). Mit gleicher Begründung Ebenfalls keine Eintragung für Motor und Getriebeschutzplatte, unter dem Auto interessiert es nicht.

    Hier im Norden sind die Berge nicht hoch, sondern lang und manchmal kurvig :-)

    Einmal editiert, zuletzt von Deichrutscher ()

  • tach zusammen,


    zum Thema Umschlüsselung muss nunmehr auch noch folgendes beachtet werden:


    Seit dem 1. November 2014 benötigen alle neu angemeldeten PKW´s ein Reifendruckkontrollsystem. Dabei gilt als Neuzulassung auch die erstmalige Zulassung als PKW, wenn das Fahrzeug davor als LKW zugelassen war. Wer also jetzt seinen Amarok auf PKW umschlüsseln lässt, muss ein solches teures System einbauen.


    Da das RDKS für LKW und Pickups (noch) nicht vorgeschrieben ist, wird das wohl auch erstmal in Zukunft gelten, wenn VW den Amarok nicht "freiwillig" ab Werk mit einem solchen System ausrüsten wird.


    Gruß
    Markus

  • In Ö ist das glaube ich ein wenig anders. Du kannst den Amarok als Privtfahrzeug oder Firmenfahrzeug anmelden.
    unter 3,5 to GG gibt es kein Sonntagsfahrverbot.

  • Hier mal die Situation für die Schweiz:
    Gemäss mündlicher Auskunft des Strassenverkehrsamtes Luzern gilt der Amarok DC (und der SC sowieso) als Nutzfahrzeug und das ist offenbar in Stein gemeisselt. Der Schlüssel ist wie folgt:
    Gesamtnutzlast minus im Fahrzeugausweis eingetragene Personen x 75 kg ergibt das Ladegewicht. Ist das Ladegewicht grösser als das Gesamtgewicht der eingetragenen Personen, gilt das Fahrzeug als Nutzfahrzeug sofern nutzfahrzeugspezifische Merkmale vorhanden sind. Also, eine Brücke, ein Kasten oder was ähnliches.


    Ich betone, das ist die mündliche Aussage von der technischen Auskunft des Strassenverkehrsamtes Luzern. In schriftlicher Form habe ich das nirgends gefunden. Ich habe es aber jedenfalls aufgegeben, meinen Amarok als PW eintragen zu lassen.

  • Seit dem 1. November 2014 benötigen alle neu angemeldeten PKW´s ein Reifendruckkontrollsystem. Dabei gilt als Neuzulassung auch die erstmalige Zulassung als PKW, wenn das Fahrzeug davor als LKW zugelassen war. Wer also jetzt seinen Amarok auf PKW umschlüsseln lässt, muss ein solches teures System einbauen.


    nein ist nicht relavant , da die Erstzulassung mit Übernommen wird ! Heut erst gemacht .

  • Da im Moment wenig Zeit habe bin ich jetzt erst über den Beitrag gestolpert.


    Micha, Top Beitrag .
    Sehr schöne Zusammenfassung .
    Aus versicherungstechnischer Sicht kann ich noch dazufügen das z.b. Bei uns der Amarok als PKW meist teurer ist . Das liegt daran das unser LKW Grundtarif recht günstig ist.
    Das ist aber von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich.
    Allein um Versicherungsprämie zu sparen, lohnt sich meist eine Umschlüsselung nicht.
    Das haben wir in den letzen 2 Jahren oft genug ausgerechnet .


    Die Sache mit dem Sonntagsfahrverbot ist natürlich noch mal etwas anderes.


    Grüße


    Jürgen

  • wurde schon mal irgendjemand von Euch irgendwann (in den "roten" Bundesländern) mit einem Anhänger(Sport, Freizeit...) Sonn- oder Feiertags angehalten und musste was Blechen oder stehenbleiben?!?

    LERNE AUS DEN FEHLERN ANDERER! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen.

    Einmal editiert, zuletzt von CanRok ()

  • Das mein ich ja, solange das privat und zu Freizeit zwecken ist juckt es glaub ich keine Sau in ganz Europa. (Mansch andere Länder haben die Einschränkungen auch)
    Das es die Vorschriften gibt (rote Bundesländer) stimmt ja schon, wird aber nicht angewandt...


    Habe mich vor meiner LKW Zulassung in vielen anderen Foren umgehört... und da kennt auch keiner einen der stehenbleiben musste.
    Zumindest nicht mit Wohnwagen oder Freizeitanhänger... und darum gehts uns ja


    und ein bisschen Revoluzer steck ja in jedem von uns :powertothepeople: :powertothepeople: :powertothepeople: :D

    LERNE AUS DEN FEHLERN ANDERER! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen.

  • Hier ein Auszug aus dem Passendem Handlungskonzept Schleswig-Holstein als Beispiel, erstellt auf der Grundlage der Ländervereinbarung.10.2007ImageUploadedByTapatalk1422922426.972138.jpg
    Im Zweifelsfall wäre es am besten sich an die Zulassungsstelle zu wenden und sich trotzdem eine Ausnahmegenehmigung zu besorgen.
    Den Begriff Freizeitanhänger kann man doch schon etwas ziehen wie ein Kaugummi.... Es gab auch schon Aussagen wie "alles was sie Privat transportieren" zählt unter Freizeitanhänger-betrieb... Alles eine Auslegungssache!

  • Moin Leute
    ich fahre oft Sonntags mit meinem Gespann
    (2,7T Anhänger , 4m x 2m Ladefläche)
    hier in HH über die Autobahn.
    Zwar nur ca.5Km. Aber kontroliert hat mich
    bis jetzt in gut 3 1/2 Jahren noch keiner.
    Muß aber auch sagen das ich keine Angst
    davor habe. Da ich Frischgemüse transportiere.
    Somit falle ich unter Punkt 2.1 der SH Liste.
    Nur mal so nebenbei.


    Gruß Detlef

  • Denn sie wissen nicht was sie tun - passt gerade gut zu Ostern, trifft aber genau so auf den Zoll zu :D


    Habe unseren Rok vor/bei Erstzulassung sofort auf PKW umschlüsseln lassen (deshalb auch 3 Jahre TÜV) - den Zoll interessiert das wohl nicht - für die ist und bleibt es ein Lastkraftwagen - ob ich will oder nicht :vogel:


    Habe gerade den Zollbescheid, sorry den Kfz-Steuerbescheid bekommen: 185 Euronen und nix anderes :thumbsup: - kann man verstehen - muss man aber nicht :becks:


    Gespartes Geld gut anlegen und abwarten was irgendwann einmal noch kommt - vom Zoll :jump:


    Grüße
    Claus



    P.S. Hätte ich forciert den Amarok auf LKW-Steuer zu trimmen, hätte das nie und nimmer geklappt :toni:

    Ein einziger Buchstabendreher kann den ganzen Text urinieren...