Da dies ja ein schwieriges Thema ist, dass uns immer wieder beschäftigt versuche ich hier mal eine kleine Übersicht zu geben.
Ich bitte darum das nicht tot zu diskutieren sondern allenfalls durch hilfreiche Tipps zu ergänzen.
1. Der Amarok wird von VW immer als LKW ausliefert. Somit muss er die (einfachere) Euro5 für LKW erfüllen statt die Euro5 für PKW. Zudem senkt VW somit seinen LKW-Flottenverbrauch bzw. steigert seinen PKW-Flottenverbrauch nicht. Es ist nicht davon auszugehen, dass VW in Zukunft auch PKW-Amaroks ausliefert!
2.Eine Umschlüsselung
Sie ist möglich aber nicht (überall) einfach. Es gibt mittlerweile Anweisungen an Prüfstellen , dies nicht zu tun. Trotzdem gibt es Anbieter die ein Gutachten dafür anbieten. SK
Das kostet derzeit 649,- + ca. 50,- beim Prüfer. Ihr erhaltet dafür das Gutachten (auf eure Fgstl.Nr.) und einen Satz Dämmatten (da der Amarok original die Geräuschnorm PKW um 1DB verfehlt). Wer sich dieses Gutachten kaufen möchte sollte vorab mit seinem Prüfer sprechen! Ansonsten gibt es hier im Forum einige die Tipps zum richtigen Prüfer geben können!
3. Versicherung:
Ihr solltet immer genau prüfen ob sich rein für die Versicherung die Umschlüsselung lohnt. Die SF-Klassen sind beim LKW anders, bei einigen macht das 1000,- aus bei anderen nur 100,-. Normal sollte die PKW immer billiger sein als die LKW
4.Fahrverbot an Sonntagen
Allein der Amarok als LKW macht noch keine Probleme. aber laut Stvo §30 ist es LKW (egal wie schwer) mit Hänger nicht erlaubt an Sonntagen zw.0:00 und 22:00 zu fahren (auf allen Straßen!)
Dies ist die EINZIGE gesetzliche Regel.
Ausnahmen davon:
Auf der Verkehrsministerkonferenz 09./10.10.2007 in Merseburg haben die Verkehrsminsiter der Bundesländer sich geeinigt folgende Regel in ihren Ländern umsetzen zu wollen:
Unbeschadet der gesetzlichen Regelung in § 30 Abs. 3 StVO gilt gemäß der Verkehrsministerkonferenz vom 09./10.10.2007 in Merseburg folgende Regelung:
1. Das Sonntagsfahrverbot gilt ferner nicht für:
.
.
1.6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.
Da es sich aber nur um die Einigung hinsichtlich eines Vorhabens handelte, musste die im nächsten Schritt von allen Verkehrsministern umgesetzt werden. Leider ist das nicht überall erfolgt. Und die STVO steht immer über einer Anweisung eines Ministers...
Daher hier eine Karte von den Bundesländern (rot= nein , grün= ja)
bundeslaender-LKW-Fahrverbot.png
Das heißt, man kann (rechtlich) am Sonntag nicht von Süd nach Nord mit Amarok und Wohnwagen fahren!
Wie gesagt, ich beleuchte hier den rechtlichen Hintergrund. Unter Amarokern ist mir kein Fall bekannt, der sein Auto stehen lassen musste.
Zudem gibt es mittlerweile Gerichtsverfahren die klarstellen was Freizeithänger sind. Wohnwagen, Pferdehänger, Bootshänger klar! Hänger Mit Holz für den heimischen Kamin - in der Regel nicht! Schwieriger wird's dann noch wenn's ein Firmenfahrzeug ist.
Es besteht die Möglichkeit bei örtlichen Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen (Kommunalrecht, daher sag ich dazu hier nichts, bitte probieren!)
5.Steuer:
rechtlich sauber ist der Amarok DC ein Fahrzeug zum Personentransport ( heißt nicht PKW-Zulassung deswegen schreibe ich auch nicht PKW :cool: ). Das erkennt man daran, dass mehr Platz zw. Gaspedal und Rückbank ist als von Ladeflächenanfang bis Ende. Das Steuerrecht kennt Unterschiede anhand von Zulassungen nicht!
Mittlerweile wird die Steuer allerdings durch den Zoll eingezogen, diese scheinen teilweise noch unsicher mit den Regelungen und setzen LKW Steuer an. Das ist zwar mit knapp 200,- günstiger, es kann aber passieren, dass man das nachzahlen muss. Da das Steuerrecht hier eindeutig ist, hilft dann auch kein Widerspruch. Wer wenig zahlt - Glück gehabt!
6.Anbauten
Die Richtlinien für PKW's sind wesentlich schärfer als die für LKW's ( Fußgängerschutz usw.) daher sind viele Sachen am Amarok LKW erlaubt, die man an einem PKW nie eingetragen bekommen würde (bsp. Rockslider) Auch hier rede ich vom Rechtlichen Standpunkt nicht von der gelebten Realität. Prinzipiell gilt nämlich ein Gutachten/ABE für Zubehör immer nur für Amarok LKW, beim PKW ist alles eine Einzelabnahme (außer es steht explizit drin ' auch PKW).
Kümmert sicher selten jemand. Allerdings bedenkt: Eure Versicherung wird es ggfl. im Schadensfall wissen (Frontbügel für LKW bei Fußgängerpersonenschaden mit PKW). Auch hier gilt: Fragt uns / gern auch mich)
So! Ich hoffe ich habe nichts vergessen! Nochmal: ich persönlich lasse auch mal 5 gerade sein, bin mir aber gern über die Vorschriften im klaren. Daher ist das kein Bericht mit erhobenem Zeigefinger sondern nur eine Zusammenfassung!
[hr]
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