Amarok PKW/LKW Steuern und Sonntagsfahrverbot


  • Hallo Zusammen,


    also ich hatte heute auch einen netten Herren vom Zoll am Telefon. ICh möchte am Montag einen 2013 2.0 TDI zulassen.
    Also aktuell wird er nach Gewicht versteuert. Bei Aufbau BA und 2820 Kg würde eine Steuer von 354 € anfallen. Beim umschlüsseln auf BE dann wie hier schon geschrieben 172 €. Somit lohnt das Umschlüsseln auf die Dauer denke ich auf jeden Fall.


  • Das ist Quatsch... 354 ist die Pkw Steuer, nach Gewicht als Lkw sind es 172...
    Es gibt keinen Unterschied mehr von BA zu BE...
    Gruß Heiko


    mh das verwirrt mich jetzt etwas.
    Der Beamte hat auf Grund der letzten Zulassung die Steuer ermittelt. Im Fahrzeugbrief steht N1BA + Fahrzeugklasse LKW und Aussage war es sind/waren 354 €
    Dann habe ich gefragt, was es ausmachen würde wenn ich auf BE umschlüssle. Er hat es in seinem System nachgesehen und gab als Antwort 172 €.


    Liegt es dann daran, dass trotzdem das Fahrzeug Klasse LKW hat? Also an der Kombi LKW + BE?
    Ansonsten frag ich mich warum der Vorbesitzer dann mit LKW und BA davor 354 € gezahlt hat.


    Für mich ist das ganze etwas Neuland. Der Beamte hat für mich eine sehr kompetenten Eindruck gemacht, auch wenn er auf die Gesetzgebung und die Lücken und die Kombi LKW mit 5 Sitzen und einer Geschwindigkeit 170 Kmh etwas geschimpft hat.

  • Moin,moin
    Habe das Auto erst gekauft und zugelassen. Habe dann gesehen ,das da BA drin steht und bin dann zur GTü,habe ein Gutachten machen lassen und dann umschreiben lassen.Einen Steuerbescheid hatte ich bis dahin noch nicht vom Zoll bekommen. Lg

  • Moin!


    Wenn Du noch keinen Steuerbescheid erhalten hast, erklärt es einiges!


    Der Amarok wird seit Ende letzten Jahres als LKW, also nach Gewicht besteuert!


    Ich war auch sehr überrascht, als der Zoll mich angeschrieben hatte, um künftig weniger Geld haben zu wollen!


    Viel Spaß mit Deinem Amarok!


    LG


    Uwe

  • Moin!


    Ich wollte damit sagen, dass Dein Auto vor und nach der Umschreibung als LKW besteuert wird.


    Vor der Gesetzesänderung haben viele den Weg der Umschreibung gewählt, um die Steuern vom PKW-Satz (Hubraum + Ausstoß) auf LKW (Gewichtsbezogen) zu reduzieren.


    Siehe hier auch die vorherigen Beiträge!


    Nachteile haste jetzt aber kleine.


    LG


    Uwe

  • Hättest dir sparen können... und ob da Pickup oder LKW steht ist wurscht, N1 bleibt es trotzdem, N1 = Lkw!


    Wurde ja bereits tausendfach erklärt.... ;-)


    Gruß Heiko

    "Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"


  • ...ich glaube das Kapitel 'Steuer' kann man jz doch mal endgültig schließen - oder?
    Vielleicht irritiert das (ehmalig sinnvolle) Umschreiben nur noch....


    würde ich nicht sagen, eher das Gegenteil, es steht ja jetzt oft genug hier drin das man die Umschreibung NICHT mehr braucht


    er hat also das Geld für die Umschreibung umsonst ausgegeben, und der GTÜler ist ein Abzocker, weil der hätte es ihm ja auch sagen können das es nicht mehr nötig ist



    wenn die Leute immer nur die halben Threads lesen sind sie selber schuld, das sie das machen, sieht man oft an den Fragen, die ne Seite vorher bereits beantwortet sind, aber zu faul zum lesen



    ja und das mitm LKW hat ja Heiko schon gesagt es ist nach wie vor ein N1G


    und das steht ja auch drin


    Geländefahrzeug für Güterbeförderung bis 3,5t, auf deutsch also ein geländegängiger LKW


    das Wort PICKUP ist die Karosserieform, wie KOMBI oder CABRIO, hat nichts mit PKW/LKW zu tun, kann auch ein PKW Pickup sein

  • Ich weiß, ein altes Thema, aber ich habe mich jetzt etwas eingelesen und durch die Forenbeiträge gekämpft.

    Vor der Zulassung habe ich schon etwas gesucht und viel davon gelesen, dass PickUps meist als PKW versteuert werden. Vorbesitzer hat aber wie viele auch als LKW Steuern gezahlt, daher wollte ich es auf mich zukommen lassen. Ich dachte, ich bin besonders clever, dass ich die Abnahme meines RSi Hardtops erstmal noch nicht mit eintragen lasse, weil sich dadurch (5) Zeile 2 ändert von "Lastkraftwagen" zu "BA geschlossener Kasten" und (4) von "BA" zu "BA03".


    Jetzt habe ich heute die Infos hier gelesen und merke, dass ich ziemlich unclever war, weil es scheinbar überhaupt keine Rolle gespielt hätte und ich die Eintragung nun nachträglich machen lassen muss und doppelt zahle :D


    Mein Auto wurde im Oktober angemeldet und ich habe Bescheid als LKW Versteuerung (185€ für 3080kg zGM) bekommen. Ist aus Eurer Sicht hier noch irgendwas verdächtig, was mir doch wieder in die Suppe spucken könnte bzgl. LKW Besteuerung? Ne, oder?

    pasted-from-clipboard.png


    ww/wahlweise sagt ja eigentlich schon, dass ich auch ohne HardTop noch fahren dürfte. Weiß jemand, was die Änderung von BA zu BA03 bedeutet?


    Viele Grüße
    Martin

  • Jou, habe ich alles gelesen. Aus Deiner Sicht wäre die Eintragung von oben also auch problemlos in die Papiere zu übernehmen ohne dass der Zoll die Steuer revidiert, oder?

    Ich lese gerade noch diesen Thread in einem allgemeinen Forum, aber in Summe denke ich, dass meine Änderung kleine Probleme bereitet und dass ich auch keinen Vorteil mehr habe von Änderung auf BE. https://www.pickuptrucks.de/fo…-ergibt-steuerfestsetzung