Servus,
durch die OME-Höherlegung meines V6 passt nun die Kugelkopfhöhe der Anhängerkupplung nicht mehr zum Tandem-Anhänger. Die hintere Achse am Anhänger wird deutlich mehr belastet, da der Anhänger nach vorne angewinkelt auf der ebenen Fläche steht.
Der Kugelkopf muss somit runter.
Nach Betrachten der konstruktiven Möglichkeiten bei original verbauter AHK bleibt nach meiner Bewertung nur das Lösen der AHK und das "Unterlegen" von Stahlplatten in der benötigten Stärke zwischen AHK und Rahmen.
Wie sieht es dann mit der Betriebserlaubnis aus? Muss das jemand "abnehmen" beim TÜV bezüglich Verkehrssicherheit i.Z.m. Versicherungsschutz?
Kennt jemand die Problematik und hat sie bereits erfolgreich "gelöst"?