Umklassifizierung von PKW zu LKW

  • Hallo zusammen!


    ich habe vor mir einen Amarok 2.0 TDI 4Motion BJ 2013 zuzulegen.
    Nun hat sich folgendes ergeben. In den Papieren sind die Schlüssel M1G und Aufbauart BB hinterlegt, was zur Folge hat, dass das Fahrzeug als PKW versteuert ist.


    Gibt es eine Möglichkeit das Fahrzeug wieder als LKW zuzulassen? Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht?


    Vielen Danke vorab!

  • Klar, einfach zum TÜV gehen und rückgängig machen lassen


    Aber eigentlich kannst froh sein das er kein LKW ist, du kannst überall Parken und hinfahren ohne Einschränkungen auch Sonntags mit Anhänger usw dafür zahlst meist weniger VS aber bisschen mehr Steuer


    Viele wären froh wenn es beim V6 noch gehen würde

  • Danke für die nette Begrüßung :becks:


    Ich kam gestern von einem Kurztrip zurück und hab mich auf der Autobahn gefragt ob das auch für mich gilt:


    [Blockierte Grafik: https://pics.freiepresse.de/DYNIMG/38/65/6633865_W900.png]
    Wenn ich das richtig verstanden habe gilt das für Pickups auf Privatfahrten unter 3,5t nicht :jump:
    Dein eingeschränktes Parkverkehrszeichen sind für mich Kleinigkeiten und nicht weiter relevant. Ich hatte befürchtet es gäbe irgenwo doch noch größere Einschränkungen ...

  • Zitat


    Wenn ich das richtig verstanden habe gilt das für Pickups auf Privatfahrten unter 3,5t nicht


    hast auch nicht richtig verstanden (sind 2 Worte zu viel)


    Zitat


    Dein eingeschränktes Parkverkehrszeichen sind für mich Kleinigkeiten und nicht weiter relevant


    wenn jedes Mal 40 Euro Strafe zahlen willst dann nicht, oder nur wo parkst wo kein solches Schild steht


    leider stehen die an sehr vielen Parkplätzen, achtet nur keiner drauf, aber die Grünen achten drauf

  • Moin!


    Jetzt stehe ich auch auf dem Schlauch …


    Ich war der Meinung, dass nach der Gesetzesänderung des §30 StVO an Sonn- und Feiertagen nur die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern und entsprechende Leerfahrten verboten sind.


    Somit darf ich doch ein für mich privat gekauftes Auto mit einem Trailer zu mir oder auch ne Fuhre Erde mit meinem Kipper von mir zu meinen Eltern transportieren dürfen? Ich muss es halt selbst machen und darf an solchen Tagen keinen Gewerbetreibenden dazu beauftragen! Lege ich so für mich aus!


    Die Regelung von Sport- und Freizeitanhängern gab es vorher, das fahren mit dem Wohnwagen war glaube ich nicht einheitlich und in Zuständigkeit der Länder - also in manchen erlaubt und in anderen verboten …



    Versicherungstechnisch habe ich die Erfahrung gemacht, dass es die Vergünstigungen wie z.Bsp. Rabattretter beim LKW nicht gibt, selbst wenn man diese Vorzüge bei Wechsel von PKW auf LKW-Versicherung noch hatte.


    Dafür haste bei der LKW-Zulassung keine Kilometerbegrenzung bzw. Aufschläge und freie Fahrerwahl im Vergleich zur Autoversicherung.


    Auch das Parken sollte man berücksichtigen, wenn nur für PKW vorgesehen. In Berlin gibt es im inneren Bereich sogar das PKW-Schild und zusätzlich das Gewichtslimit von 2,8t. Da ist der Amarok dann generell raus, der kleinste Amarok hat mind. 2820kg.


    Sollte man alles berücksichtigen und gegeneinander aufrechnen.


    :kopfkratz2:


    LG
    Uwe

  • Drehstuhlpilot
    Genau so ist es. Hat mir die Autobahnpolizei auch so bestätigt. Hatte ich ja bereits schon mal geschrieben im anderen Bereich.
    Rein theoretisch könnte ich privat auch einen 40 Tonner fahren.... Die Art des Anhängers spielt keine Rolle mehr.


    Gruß Heiko

  • Moin!


    Ja, da blickt keiner mehr durch!


    Und das wesentliche ist dann noch, von der Rennleitung auch in der Situation sofort sein Recht zu bekommen.


    Ich komme mit meiner LKW-Zulassung gut klar, da ich nur privat unterwegs bin, also ohne gewerbliche Überschneidungen und das in der Regel mit Anhang nur regional.


    Auf dem Dorfe in NRW weht noch nen anderer Wind, nicht zu vergleichen mit der Hauptstadt…


    LG
    Uwe

  • Moin, hier steht es so:
    Wochenendfahrverbot für den LKW - Fahrverbote 2022 (bussgeldkatalog.org)


    [url=https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/sonn-und-feiertagsfahrverbot/#:~:text=An%20Sonn%20-%20und%20Feiertagen%20d%C3%BCrfen%20in%20der,gilt%20nur%20f%C3%BCr%20den%20G%C3%BCterverkehr%20im%20gewerblichen%20Bereich.]Lkw-Fahrverbot: Für wen gilt das Sonntagsfahrverbot? | ADAC[/url]




    Gruss
    Frank

  • Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 (Straßenverkehrsordnung) geregelt.
    Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren.


    https://www.bag.bund.de/DE/The…erbot_gesetz_2017neu.html

  • Moinsen!


    Ich stehe jetzt kurz vor dem Kauf und wollte darauf achten, dass der Amarok eine Zulassung als LKW (meiness Wissens nach Kennzeichnung BE) hat bzw. bekommt.


    Ich nutze den Wagen weder gewerblich noch mit Anhänger; wenn ich das jetzt richtig deute kann mir da kein Nachteil draus entstehen. Nach meiner Information von anderer Seite ist die Steuer für den "LKW" gerade mal ein Drittel derer vom "PKW", das finde ich allein schon nen Grund...


    Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege :-)


    Schönes Wochenende!

    Harry

  • Er ist ab Werk IMMER ein Lkw. N1 ist Lkw und BE bzw BA ist die Aufbauart, die spielt aber keine Rolle mehr, versteuert nach Gewicht...

    Ich weiß garnicht wie oft das hier schon geschrieben wurde...🤣


    Gruß Heiko