Habe einen Brief über das Kraftfahrtbundesamt (gesperrte Kennzeichen) bekommen, wegen diesem Update! Hat das schon jemand machen lassen? Probleme? Ist das ein "Muss"?

Update 23M5
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Guten Morgen Deerhunter,
Ich habe es Mitte Dez 24 machen lassen, war laut Schreiben und meiner freien Werkstatt ein Muss.
Probleme habe ich nicht direkt, etwas mehr Sprit, ca. 0,02L/100km mehr im Langzeitverbrauch.
Diesen ermittle ich per App da der Bordcomputer nicht passt.
Zudem habe ich das Gefühl das er bei warmen Temperaturen weniger Sprit braucht, bin auf das Frühjahr und den Sommer gespannt, wenn es mal mehrere Tage warm ist.
Die App sollte mir da ja dann mehr sagen.
2,0l BiTDI Bj.:2016
Grüße vom Härtsfeld
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Hallo Wölfe,
den letzten Brief den ich bekam habe ich meinem Freundlichen gezeigt.
Der meinte das das Update nicht gemacht wird, weil es gut ist wie es ist.
Es gibt eben nicht die Eier legende Wollmilchsau.
Ist zwar nicht das Thema hier,
aber der Verbrauch ist bei meinem Wolf extrem zurück gegangen seit dem ich den Schnorchel verbaut habe.
Gruß der Bärliner
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so ein Update ist erst ein MUSS wenn sie dir mit Zwangsstilllegung kommen, bis dahin gibts kein Update, ich hab auch nie eins machen lassen
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Heute kam bei mir auch ein Schreiben von VW, wegen AGR Korrektur an.
Mal schauen wann ich zum freundlichen komme.
Ölwechsel mache ich selber, und weitere Reperaturen mit einem bekannten (VW-ler)
der (Offizielle) Besuch einer VW-Werkstatt ist nicht vorgesehen.
2 Ltr, 168 PS EZ 2011 Modeljahr 2012
läuft bisher ohne (wesentliche) Probleme, bis auf verschleiss, - Reifen Bremsbeläge etc. (Km Stand bei 345.000)
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Mal schauen wann ich zum freundlichen komme.
am besten garnicht, lass das Auto wie es ist
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Hab das Schreiben auch bekommen mit bitte bitte und sei so lieb
Nö nö, das lass ich ma alles schön so wie es is, da muss ne andere Instanz mit tatsächlicher Stilllegung kommen, dann können wir mal drüber reden
Gruß, Johannes
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Moin,
meiner ist EZ 02.2015 EURO5 mit 130kw.
Laut Finabfrage auf der VW Webseite nicht von einem Update betroffen.
Kann das sein?
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Moin,
meiner ist EZ 02.2015 EURO5 mit 130kw.
Laut Finabfrage auf der VW Webseite nicht von einem Update betroffen.
Kann das sein?
Klar kann das sein... Ist ja ein recht frischer 4Zyl
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Kann das sein?
sei froh, oder willst lieber das dein Auto "Kaputt" ist
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Hab auch den Brief (von VWN) erhalten, halte aber vorerst die Füße still.
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Moin,
habe ich Freitag auch bekommen - betrifft lt. KBA aber anscheinend nur Produktionszeitraum 12.01.2010 - 23.09.2013.
Da bin ich 1 Jahr von entfernt, von daher für meinen gar nicht relevant....
Ralf
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Der nächste Brief kommt dann ca. 5 Monate später.
Da wird dann auch schon die eventuelle Stilllegung seitens Zulassungsbehörde angedeutet. Keine Ahnung ob die dann Ernst machen.
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machen sie nicht
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Hi,
ja heute auch wieder Post vom VW. Habe auch mal direkt erfragt wann meiner produziert wurde (im Feb 14).
Habe dann mal VW um Stellungnahme "gebeten" warum sie hier womöglich Datenschutz Schnidluder treiben.KBA habe ich auch mal um verbindliche Klärung gebeten, was denn nun gilt. Bleibt spannend.
Prophelaktisch habe ich einfach schon mal einen Updatetermin weit weit in der Ferne gemacht...VG
Eva
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Der nächste Brief kommt dann ca. 5 Monate später.
Da wird dann auch schon die eventuelle Stilllegung seitens Zulassungsbehörde angedeutet. Keine Ahnung ob die dann Ernst machen.
Das machen die ja auch schon immer gleich beim ersten Brief.
Solange kein Brief vom KBA selbst kommt, rühre ich mich auf sowas gar nicht. War bei der letzten Welle "Oh, uns ist aufgefallen, die Software in Ihrem Fahrzeug muss ganz ungeheuer dringend aktualisiert werden, weil wegen"-Schreiben genauso.
Sie geben sich zwar ziemlich viel Mühe, es so richtig wichtig aussehen zu lassen, weil ein Beiblatt mit KBA-Logo-Aufdruck beigefügt wird und immer wieder auf Stilllegung verwiesen wird. Aber außer, dass ich das für eine ziemliche üble Methode halte, die ich eigentlich nur von drittklassigen Verbrecherbaden aus Aktenzeichen XY gewohnt bin, juckt mich das nicht weiter.
Außerdem ist jeder gut beraten, sich den Eintrag im KBA Rückrufregister anzuschauen. Da steht genau drin, welche Baujahre tatsächlich betroffen sind. Jedes Baujahr, das drüber liegt: Glückwunsch, der Zettel kann ohne weiteren Kommentar zu den Akten!
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Frag für einen Freund. Wieviel Amarok‘s sind denn schon Stillgelegt worden? Es wird immer direkt davon ausgegangen das der Karren eigentlich in die Presse gehört. Oder ist das so ein Internetding. Erstmal alle bekloppt machen und dann ist alles doch nicht so schlimm. Oft frag ich mich ob es am Auto oder am Besitzer liegt. Mit keinen anderen Auto hab ich so einen verrückten Schwachsinn erlebt wie mit diesem verdammten Amarok. Ich liebe meinen Amarok, aber alles Drum herum hasse ich.
Herzliche Gruss
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Es wird, denke ich, genau daran liegen:
Ich liebe meinen Amarok
Andere Autos werden zwar auch geliebt, aber soweit ich das für mich beurteilen kann, ist der Amarok ein besondereres Auto, als andere.
Man hat sich die Karre in der ganzen Zeit genau so zusammen gebaut, wie man es haben wollte. Er ist zuverlässig, recht sparsam (trotz etwaigen "Kampfgewichts") und vielleicht sind noch gar nicht alle Umbauten fertig, die man sich so vorgenommen hat.
Dann kommt jemand daher und will einem etwas aufzwingen, das schlicht überflüssig ist, wenn sich dieser Jemand mal die Fahrzeugdaten für das eigene Fahrzeug ansehen würde (und davon abgesehen, zur Bauzeit des Fahrzeugs mal besser kein Schindluder mit Dieselfahrzeugen getrieben hätte!). Im Auslieferungszustand war das gesamte Fahrzeug inklusive aller Software für die Inbetriebnahme zugelassen. Stattdessen aber wird gleich mit der Stilllegungskeule gedroht, sollte man sich nicht fügen.
Es ist ein sehr emotionales Thema.
Und allgemein "funktionieren" Anordnungen (egal welcher Art) immer am besten, wenn man eben erstmal alle bekloppt macht, genau richtig.
PS: Habe jetzt meinen zweiten Brief bekommen.
Edit: Mir ist etwas aufgefallen. Könnte es sein, dass die "Produktionszeitraum"-Angabe im KBA Rückrufregister irreführend ist? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass damit das Baujahr bzw. Erstzulassung des Fahrzeugs gemeint ist: 12.01.2010 - 23.09.2013.
Mein Wolf hat EZ 05/14, würde also rausfallen.
Jetzt gibts aber noch die EG-Typzulassungsnnummer (im Fahrzeugschein unter K zu finden) und das Datum dazu (6). Hier steht 13.09.2013. Sollte also dieses Datum gemeint sein, dann wäre ich davon sehr wohl betroffen.
Wie ist das bei euch?
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mit der FIN kann ich nachschaun wann er gebaut wurde
19.03.2014
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Freitag habe ich mich per Mail ans KBA gewandt: Ich habe nachgefragt, wie der Punkt "Produktionszeitraum" zu verstehen ist und habe das Datum der Erstzulassung mit ins Spiel gebracht.
Hier die Antwort von heute Morgen (zügige Beantwortung, wie ich am Rande bemerkt haben möchte):
QuoteSollte ein Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen sein, wird der im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) hinterlegte Fahrzeughalter vom Hersteller schriftlich darüber informiert. Dies geschieht im automatisierten Verfahren. Da die Administration der von einem Rückruf betroffenen Fahrzeuge über den Hersteller abgewickelt wird, kann nur dieser Ihr Anliegen beurteilen und handeln.
Bitte beachten Sie, dass die Liste der betroffenen Fahrzeuge zu einer Rückrufaktion grundsätzlich durch den Hersteller erstellt wird, da nur diesem die genauen Produktionsdaten vorliegen. Die Erstzulassung des Fahrzeuges lässt nicht auf den Produktionszeitraum schließen.
Sie haben die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) über Rückrufe zu erkundigen. Unter dem Link "Presse" finden Sie die Jahrespresseberichte der letzten Jahre, in denen Sie einen Überblick über Rückrufaktionen von Fahrzeugen, an denen das KBA durch die Bereitstellung von Fahrzeughalteranschriften aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beteiligt war.
Auf unserer Website http://www.kba.de<http://www.kba.de> können Sie im Bereich KBA-Online-Dienste in dem Unterpunkt "Ist mein Fahrzeug von einem Rückruf betroffen?" Ihr Fahrzeug abfragen https://www.kba-online.de/rrdb/buerger/#/
Hier aufgeführte Rückrufaktionen beziehen sich auf den von Ihnen ausgewählten Fahrzeugtyp. Da die angezeigten Mängel jedoch oftmals bestimmte Ausführungen (Motorisierung, Karosserieform oder sonstige Ausstattungsmerkmale) betreffen, sind in der Regel nicht alle Fahrzeuge des Typs auch tatsächlich von der Maßnahme betroffen.
Detaillierte Auskunft erhalten Sie unter Angabe Ihrer 17-stelligen Fahrzeug-Identifizierungsnummer bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers oder dem Fahrzeughersteller.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Fahrzeughersteller.
Mit anderen Worten: Wendet euch an VW direkt und lasst die wissen, dass sie euch zu Unrecht kontaktieren und die Drückerkolonnenmethoden abstellen mögen.