Ja das mit dem Bild ging einwandfrei.
Es ist aber leider gegen das Urheberrechtsgesetz hier abfotografierte Zeitschriftenausschnitte zu posten, sorry ![]()
Amarok PKW/LKW Steuern und Sonntagsfahrverbot
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Hier auch ein interessanter Link zum Thema: http://www.rechtslupe.de/steue…0Rechtslupe%20(Rechtslupe)
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Darf ich es zitieren?
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Zitieren mit Quellenangabe sollte unproblematisch sein.
Grüße KOV
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na das soll mal einer verstehen lach
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Steuerlich sollte es doch aber bei jedem gleich sein oder? Der Hubraum ändert sich ja nicht...
Was habt ihr denn so für Versicherungen also welche Firma? -
Bitte für Versicherungen einen neuen Thread aufmachen, falls dieser noch nicht existieren sollte.
Gruß KOV
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Hier mal die Situation für die Schweiz:
Gemäss mündlicher Auskunft des Strassenverkehrsamtes Luzern gilt der Amarok DC (und der SC sowieso) als Nutzfahrzeug und das ist offenbar in Stein gemeisselt. Der Schlüssel ist wie folgt:
Gesamtnutzlast minus im Fahrzeugausweis eingetragene Personen x 75 kg ergibt das Ladegewicht. Ist das Ladegewicht grösser als das Gesamtgewicht der eingetragenen Personen, gilt das Fahrzeug als Nutzfahrzeug sofern nutzfahrzeugspezifische Merkmale vorhanden sind. Also, eine Brücke, ein Kasten oder was ähnliches.Ich betone, das ist die mündliche Aussage von der technischen Auskunft des Strassenverkehrsamtes Luzern. In schriftlicher Form habe ich das nirgends gefunden. Ich habe es aber jedenfalls aufgegeben, meinen Amarok als PW eintragen zu lassen.
Richtig so, diese information hab ich auch, nur wenn du ihn als PKW ummelden möchtest musst du ihn ablasten lassen, damit das personen gewicht höher ist als das lasdegewicht.
Und sonntags fahrverbot für den amarok egal ob mit oder ohne anhänger egal welche art gibt es in der schweiz nicht.
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Grad im Nachbarforum gefunden. Is auch schon was älter, ein Gerichtsurteil zur Steuer Amarok Doka.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6450.php
Vielleicht kann man den irgendwo oben anheften, bis das es neuere gibt.
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Hallo TagedesDonners,
Wo genau bekommt man so ein Schreiben her wie du als Bild reingestellt hast?
Die 3,5 Tonnen zählen nur für das zugfahrzeug oder für alles?
Weil drin steht das der amarok weniger hat.
Ich fahre nämlich des öfteren mit einem bootstrailer rum und von daher wollte ich wissen ob ich das hier im Saarland darf.
Bzw in Frankreich, direkt grenznähe.Wäre super wenn mir jemand erzählen kann was ich jetzt genau darf und was nicht.
Danke schon mal im vorraus.
Lg
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Beim zuständigen Straßenverkehrsamt bzw. Zulassungsstelle.
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Hallo Amarok Freunde,
Wer kann mir genau erklären wie und wann ich mit Sportgeräte anhänger wie Wohnwagen, Pferdeanhänger und Bootstrailer fahren darf?
Da wir ja einen LKW haben ist es doch verboten sonntags mit einem Anhänger zufahren.
Bräuchte bitte mal eine genaue erklärung.
Vielen Dank.
Lg der Bulle
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Privatfahrten sind mit Sportgeräten grundsätzlich problemlos; heißt:
- Pferdehänger nicht für den Schlachthof
- Bootstrailer nicht für den Krabbenkutter [emoji12] -
Es hängt 1. von der LKW-zulassung und der Art Anhänger ab, die du ziehen möchtest. Außerdem musst du das Bundesland beachten, das du befahren möchtest...
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und von dem der bei Dir vorm Fenster steht und Papiere sehen möchte
, mich wollten die schon am Feiertag mit WW stehen lassen !!!!!! war aber nicht , da meiner ein PKW ist :zunge: -
Zur Info:
Bei meinem »Neuen« ist nun inzwischen auch der Steuerbescheid eingegangen.
Zulassungsbehörde sagt: LKW
Finanzbehörde sagt: PKW -
Heute hatte ich nen neuen Steuerbescheid im Briefkasten. Nach nunmehr einem Jahr Besteuerung als LKW, findet das Zollamt jetzt, das es Zeit ist ab dem kommenden Abrechnungszeitraum als PKW zu besteuern ...
Ergo, es geht von 172 aus 368 € hoch ...
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Mich hat es auch erwischt :aufreg:
Von 172€ auf 432€!!
Wieso bist du bei 368€??Hat jemand Erfahrung mit einem Einspruch?
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Oh Wow ! da bin ich mal gespannt auf meinen Steuerbescheid. Mein vorheriger ( auch 2.0 TDI Passat CC auch EU5 ) musste 200€ löhnen ...
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Heute gekommen
von 172 auf 442€