Amarok PKW/LKW Steuern und Sonntagsfahrverbot

  • Hallo zusammen,
    Ich bin neu im Forum und möchte meinen "neuen - gebrauchten" Amarok morgen zulassen.
    Ich hab mich jetzt mal durch das Forum "gesucht" und unzählige Berichte hier und auch in anderen Foren gelesen zur PKW Zulassung.
    Wenn Ich es richtig sehe kommt für mich (DoKa, BJ 2013) nur eine PKW Zulassung in Frage, da die Steuer ja sowieso nach PKW berechnet wird, ABER die Versicherung soll laut WGV (nach LKW da kein PKW gefunden wurde in ihrem Programm!) bei mir mit 935 Euro zuschlagen.
    Meine Frage nun, reicht es tatsächlich aus beim TÜV (bin aus Baden-Württemberg) vorzufahren, damit diese Umschreibung durchführt wird, oder benötige ich das entsprechende Gutachten das für viel Geld im Internet verkauft wird, inkl. der Dämmmatten?
    Dann könnte ich nämlich die Eintragung in den Papieren direkt danach auf der Zulassungsstelle machen.
    Danke schon mal!


  • Moin,
    ich konnte durch einen Versicherungswechsel einige Hundert Euro pro Jahr einsparen. Schau mal bei der KFZ-Versicherung mit den 3 Buchstaben vorbei. Die haben in ihrem Firmenlogo ein Schild ;-)

    Das Leben ist hart, aber die einzige Zeit, in der man Spaß haben kann!

  • Moin,
    Lkw Fahrverbot wird immer noch durch gesetzt. Am Karfreitag mit Anhänger in Frankfurt main angehalten worden 570euro plus 25 euro bearbeitungs Gebühr weiterfahrt ab 22 uhr nicht gut :(
    Ich will jetzt lkw steuern oder eine pkw Zulassung ein von beidem muss jetzt her.
    Sport und Freizeit Zwecke werden nicht berücksichtigt nur mit Sondergenehmigung ist die Fahrt möglich.
    Liebe grüße
    Thomas


  • Erkläre es bitte genauer :huh: :kopfkratz2:

  • Da Frankfurt zu Hessen gehört und Hessen den Beschluss der Veekehrsministerkonferenz aus 2007 bisher nicht umgesetzt hat, ist dieses Vorgehen prinzipiell richtig.
    Allerdings gibt es Urteile die Anders entscheiden aber danach kann sich kein Polizist richten.
    Mir erscheint für eine private Fährt die Strafe nur recht hoch! [emoji848]


    Wenn gewerblich spielt es nämlich keine Rolle ob es ein Wohnwagen ( zum Beispiel zur Baustelle) war.

  • Moin Jungs und Mädels...
    Im März habe ich bei meinem Rok beim TÜV folgende Änderungen begutachten lassen:
    Änderung der Aufbauart von BA auf BE (offene Ladefläche).
    Statt Lastkraftwagen steht nun Pickup.
    Laut Auskunft vom Hauptzollamt gibt es bei BE keinen Spielraum was die Steuern betrifft, ist grundsätzlich LKW.
    Auf telefonische Nachfrage kam nun der neue Steuerbescheid, 172 €.


    Sonntagsfahrverbot bleibt unberührt da die Fahrzeugklasse gleich geblieben ist.
    Aber da ist ja eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland auf dem Weg...


    Bitte jetzt nicht totdiskutieren, ich weiß das es TÜV Stationen gibt die es nicht mehr umschreiben (warum auch immer) und es gibt ebenso Zollämter, die es nicht anerkennen (wollen)....


    Vielen Dank auch den Leuten aus dem Pickuptrucksforum für die Infos!


    Gruß Heiko

    "Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"

    Einmal editiert, zuletzt von EDK ()

  • Ganz blöde Frage...


    Das Hauptzollamt Augsburg sagte mir Auf Nachfrage, dass es TEURER würde und man als Grundlage nur den frei zugänglichen Steuerrechner hätte........


    1.: Ohne Worte (Naja, ne Kollegin von mir hat in meinem Auftrag angerufen und evtl. was verwechselt)


    2.: Ist ja nicht ganz unwahr, aber welche Grundlage nehme ich denn beim Steuerrechner?

  • War kurz vor Frankfurt main. Anhänger war mit mobil pkw hebebühne geladen (sport Anwendung ).
    Angehalten wurden auch "LKW" mit Pferde und Wohnanhänger bin noch mit der Bußgeldstelle in Verhandlungen.
    Unterschied zwischen Privat und Gewerblich sieht das Fahrverbot nicht vor. Es wird aktuell zu jeder fahrt eine separate Ausnahmegenehmigung benötigt. Hab mich genau und recht lange mit allen Behörden beschäftigt.
    [hr]


    Gibt eine neuere Version:
    Als halter selbst gefahren, zugelassen oder angeordnet
    [hr]
    Ergebnisse wird es ca 06.2017 geben. Sobald entschieden, werde ich über den Ausgang berichten.
    [hr]
    Noch zur info genaues Bußgeld sind mit allen Gebühren 602 euro

  • Es gibt Neuigkeiten was das LKW Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen betrifft!!!


    Wenn ich das richtig deute sind in Zukunft nur noch gewerbliche Fahrten mit LKW mit und ohne Anhänger verboten.


    Gruß Heiko

  • Danke Heiko,


    Das werde ich mir gleich ausdrucken und ins Auto legen. Anhänger hinter dem Amarok herziehen an Sonn- und Feiertagen dürfte jetzt kein Problem mehr sein solange private Zwecke verfolgt werden :becks: .


    Gruß


    Frank

    A=Automobil
    M=Multifunktion
    A=Allradantrieb
    R=Reisen
    O=Offroad
    K=Kameradschaft

  • Klingt ja mal ganz gut, aber rechtskräftig ist da wohl noch nichts....


    Zitat: "Die Bundesregierung wird gebeten...."

  • Find ich auch klasse.... allerdings hat das ganze einen entscheidenden Haken:


    Was ist mit der Ferienreiseverordnung?!?


    Ich hoffe einfach mal, da gibt es in kürze dann auch ne Änderung für. Ich hab nämlich noch nix gefunden.


    Grüße sick

    Wer barfuß läuft, dem kann man nix in die Schuhe schieben.