• Hallo,


    ich habe ebenfalls meinen zweiten Brief von Volkswagen bekommen.

    Gebaut ist der Amarok im Mai 2016 und das Datum zur EG Typgenehmigung ist der 24.06.2015.


    Eine Abfrage bei einem Vertragshändler mit der Fahrgestellnummer konnte nicht eindeutig klären, ob dieses Update "zwingend" erforderlich ist oder nicht!

    Mir wurde geraten erstmal nichts weiter zu unternehmen bevor nicht die Aufforderung vom KBA kommt.


    Gibt es denn hier im Forum jemand der schon die Aufforderung direkt vom KBA bekommen hat? Ich meine nicht das beigefügte Blatt an dem Schreiben von VW, mit dem Hinweis zur Ermittlung der Halterdaten die auch vom KBA kommen.


    Gruß Stefan

  • Moin zusammen, mein erster Brief von VW kam im Dezember, der im Rundordner landete.

    Der zweite Brief kam im März, wo ich auch zum TÜV musste.

    Ja man kommt theoretisch nicht übern TÜV ohne das neue Update .

    Seit letzter Woche habe ich nun das Update drauf, welches sich allerdings mit der Optimierung beißt. Seitdem will er permanent regenerieren.

    Ich könnte kotzen.😖

  • Der Burner, das muss ich jetzt noch schnell vorm Schlafengehen loswerden:
    Ich habe VW eine Mail geschrieben (an eben die Mailadresse, die in dem wundertollen Schreiben als Kontaktadresse angegeben ist), in der ich den Sachverhalt geschildert, um Korrektur der eigenen Datensätze hinsichtlich meines Fahrzeugs und um Einstellung der Drohgebärden gebeten habe.


    Die Antwort folgte nach wochenlanger Bearbeitungsdauer:


    "(...) Die richtige Kontaktperson für Ihr Anliegen zur Rückrufaktion ist Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge

    Partner. Die Mitarbeitenden vor Ort stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. (...)"

    Ich werde auf die Händlersuche verwiesen.


    Was für eine Frechheit! Da fällt mir nicht mehr viel zu ein. Als kämen die Schreiben von meinem nächstgelegenen Händler und als könnte der irgendwas an dem Prozedere ändern.

  • Kam bei mir auch am Wochenende zum wiederholten mal.


    23M5 betrifft Fahrzeuge mit Bauzeitraum 12.01.2010 - 23.09.2013.

    Meiner also auch nicht :-)


    VW hat zuviel Geld in der Portokasse, daher die "Werbeschreiben" :)


    Ralf

    Hier im Norden sind die Berge nicht hoch, sondern lang und manchmal kurvig :-)

  • So, Gestern kam die Aufforderung offiziell vom KBA.


    Mit Fristsetzung, das Ende Mai eine Meldung vom KBA an die Zulassungstelle geht.

    Angedroht werden Maßnahmen, die zur "Untersagung des weiteren Betriebs auf öffentlichen Straßen...."


    Habe jetzt beim KBA erst einmal um die Korrektur der dort hinterlegten Daten gebeten, da das Produktionsdatum meines Amarok ein Modelljahr 2015 ausweist (F an 10ter Stelle der FIN).

    Hier im Norden sind die Berge nicht hoch, sondern lang und manchmal kurvig :-)

  • Jo, dann sollen die das mal aktuell halten. Nach wie vor betrifft mich das auch noch nicht, bisher kam nur das Werbeschreiben von VW.

    G an 10ter FINstelle.


    Bin gespannt ob die Tage bei mir dann auch wieder was kommt oder was bei dir das KBA sagt.


    Grüße, Johannes

  • Hatte auch das Schreiben vom KBA heute im Briefkasten. Darauf hin dann auch eine eMail geschickt mit dem pdf vom KBA zu dem 23M5 das dort steht für Fahrzeuge 2010-2013 und meiner von G=2016 ist. Bin mal gespannt was oder ob was darauf kommt. Aber spätestens vor dem 29.05. muss ich dann doch anrufen falls nix kommt. Hab keine Lust in irgendwelche Gebühren von der Zulassungsbehörde zu laufen...

    Man darf gespannt sein. :/


    Grüße, Johannes

  • F ist Modelljahr 2015.
    Ist die FIN denn nicht aber so festgelegt und überall im Fahrzeug eingestanzt?

    Soll heißen, bei mir ist die FIN auch ....F.... Ich hab aber Baujahr 2014 und Kaufjahr 2014 - theoretisch albern, weil das Modell erst im Jahr danach auf den Markt kam :D

    So. Aber was bringt es, zu verlangen, dass all die FIN-Stanzungen geändert werden und eine neue FIN eingetragen wird?

  • Ich verfasste gerade folgende E-Mail an das KBA - denn die Vermittlung im KBA stellt niemanden durch, wegen "überlaufen".



    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am 03.04.26 einen Brief erhalten, welcher sich auf ein Softwareupdate meines VW Amaroks beziehen möchte und eine Stilllegung zum 29.05.2026 ankündigt.


    Da ich von VW bereits mehrere unlautere Aktionen, wie versuchtes Unterschieben von Softwareveränderungen und schriftliche Suggestionen auch unter Verwendung ihres KBA-Logos erlebt habe, zweifle ich an der Echtheit dieses Schreibens.


    Gründe:

    Meine FIN ist seit Aufdeckung des Thermofenster-Problems bis heute weder bei der VW-Herstellerhomepage als vom Diesel-Thermofenster-Sachverhalt betroffen vermerkt.

    Noch ist meine FIN auf der KBA-Homepage in der Rückrufrecherche mit Stickoxid-Problemen vermerkt; und auch ist sie nicht in der von Ihnen zur Verfügung gestellten Übersichtsliste (.pdf) enthalten (Weder per Baujahr, per Code noch per kW-Leistungsangabe). (https://www.kba.de/DE/Themen/M…atik/uebersicht1_pdf.html, Stand: 04.03.2026)

    Auf Ihrer KBA-Homepage ist der Rückruf-Code 23M5, welcher von VW behauptet wurde, weder allgemein gelistet noch meiner FIN zugeordnet. (https://www.kba-online.de/rrdb/buerger/#/ergebnisliste, Stand: 04.03.2026)

    Mit Hilfe Ihrer Suchfunktion lässt sich keine Information zu Rückrufcode 23M5 verifizieren.

    Zudem weist Ihr Schreiben weder eine Unterschrift aus noch namentlich einen anordnenden Beamten, keinen Sachbearbeiter und keinen persönlichen Ansprechpartner.

    Des Weiteren ist auf dem Schreiben eine Nummer vermerkt, welche ein Aktenzeichen zwar suggerieren mag, jedoch als solches nicht benannt oder ausgewiesen ist.


    Des Weiteren steht bislang und noch immer die medial öffentlich kommunizierte Erkenntnis an, dass die von VW angebotenen Software-Updates erneut ein unzulässiges Thermofenster enthalten und damit weiterhin unzulässig sind.


    Das Schreiben weist damit eine beachtliche Anzahl an Indizien auf, die berechtigte Zweifel an der Echtheit zulassen und die auch wegen verbrauchten Vertrauensvorschusses auf diese Weise nicht auszuräumen sind.


    Ihre Telefonanschlüsse werden durch die Vermittlung laut Herrn Heiling, nicht bedient, da "zu überlaufen" (Stand 04.03.2026, 12:56 Uhr).


    Demnach steht Volkswagen im Verdacht, weitere Fahrzeuge - so auch meines - in der Software manipulieren zu wollen, bevor eine Betroffenheit jener Fahrzeuge offiziell bekannt wird. Damit würden zum einen Beweise vernichtet werden und zum anderen VW unberechtigt schadlos gehalten werden, da die Möglichkeit auf Nachweisbarkeit im Zivilprozess nicht mehr gegeben ist.

    Meine Daten:

    Halter: ************
    FIN: WV1ZZZ2HZFH0xxxxx
    Typ: Volkswagen
    Modell: Amarok
    Baujahr: 2014 (Modelljahr laut 10. Stelle der FIN (F = 2015!))
    Leistung: 103 kW


    Sie werden hiermit aufgefordert, die Zweifel Punkt für Punkt sachgerecht auszuräumen um einem legitimen Anspruch zu vermitteln oder andernfalls mitzuteilen, dass das Schreiben vom 16.02.2026! an mich aus tatsächlichen Gründen ohne Belang ist, sodass ich in die Lage versetzt werden rechtliche Schritte zu unterlegen.


    Es steht zudem im Raum, dass unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine finanzielle Besserstellung (Vergleich Betrug gem. § 263 StGB) erreicht werden soll, was das KBA als Zeuge oder Tatwerkzeug oder gar behelfend einbeziehen würde.


    Die E-Mail hab ich abgebrochen, weil...: s. u.
    _____________


    So, nun habe ich mit einem kleinen Trick, doch jemanden ans Telefon bekommen.


    Diesem Herrn Levels vom Auskunftsdienst der Marktüberwachung des KBA habe ich am 04.03.2026, 13:56 Uhr die obigen Vorhalte gemacht. Er sagt dazu Folgendes:

    Das KBA gibt die Stilllegungs-Schreiben mit Stichdatum 29.05.2026 heraus. Das ist Tatsache.
    Das KBA handelt auf Grund der Betroffenheitsmeldungen von VW. D.h.: VW meldet alle FINs die angeblich betroffen sind.
    Gibt man auf der KBA-Seite seine FIN oder den Rückrufcode ein, bekommt man allenfalls

    VW

    Modelle:
    AMAROK

    Produktionszeitraum:
    12.01.2010 - 23.09.2013

    Auf die Anmerkung hin, dass das Baujahr 2014 somit nicht eingeschlossen ist und DENNOCH ein Stilllegungsschreiben versand wurde, sagte Herr Levels, dass diese Übersicht nur eine grobe Übersicht sei. Die genauen Listen der betroffenen FINs hat nur der Hersteller, VW. Das KBA arbeitet hier demnach lediglich auf Zuruf vom VW-Konzern - von dem wir mittlerweile wissen, wie "korrekt", "vertrauenswürdig" und "wahr" die Aussagen sind - § 263 StGB lässt grüßen.
    Abschließend gab Herr Levels an, dass alle weiteren Modalitäten mit dem Hersteller zu kommunizieren sind. Das hieße, dass VW dazu bewegt werden muss, entweder
    - zu erklären, dass mein Fahrzeug von einem unzulässigen Thermofenster betroffen ist, oder

    - die Produktionszeiträume von 2014 fälschlicherweise dem KBA gemeldet wurden.

    Mit diesem Schreiben ginge man im ersten Falle in den Zivilprozess, da nun erst die Erkenntnis kam, dass 23M5 auch Thermofenster in Bj. 2014 betrifft.
    Oder man ginge mit dem Schreiben im letzteren Falle zum KBA, damit das KBA den Stilllegungsbrief zurücknimmt, weil es fälschlich ausgestellt wurde.



    An die Kämpfer unter euch:

    Was sind eure Gedanken dazu?

  • kein Mensch will die FIN ändern, und wenn du deinen nach Juli gekauft hast, bzw er da gebaut wurde ist es ein 2015er Modell, auch wenn ihn schon in 14 gekauft hast, das ist schon 1000 mal erklärt worden

    Dann danke, für die erneute Aufklärung.

    Das heißt, ich habe ein 2014 gekauftes 2015er Modell, welches die Betroffenheit eines 2013er Thermofensters hat.

    Okay.
    Es gibt das Gerücht, dass das 23M5 Update erneut ein unzulässiges Thermofenster enthält.
    Fragen:

    1. Ist verwaltungsrechtlich zulässig, dass man ein unzulässiges Thermofenster mit einem anderen unzulässigen Thermofenster beheben muss?
    2. Kommt jemand an das Gutachten ran, welches 23M5 als Thermofenster identifiziert?

  • Hatte auch das Schreiben vom KBA heute im Briefkasten. Darauf hin dann auch eine eMail geschickt mit dem pdf vom KBA zu dem 23M5 das dort steht für Fahrzeuge 2010-2013 und meiner von G=2016 ist. Bin mal gespannt was oder ob was darauf kommt. Aber spätestens vor dem 29.05. muss ich dann doch anrufen falls nix kommt. Hab keine Lust in irgendwelche Gebühren von der Zulassungsbehörde zu laufen...

    Man darf gespannt sein. :/


    Grüße, Johannes

    Das KBA, Herr Levels, sagte mir heute am Telefon, dass die Listen des KBA nur aus FINs bestehen. Das KBA glaubt pauschal, was VW denen an betroffenen FINs zusendet. Das KBA prüft nicht, ob hinter der FIN das passende Baujahr steckt. Angeblich können die das sogar nicht mal prüfen. Dies könne nur der Hersteller. Was der sagt, ist "Gesetz".
    Schlimmer noch: Das KBA hat auf seiner Seite Listen rausgegeben über betroffene Fahrzeuge/-typen/-Baujahre. Das KBA sagt, dass die Listen nur grobe Listen sind. Die genauen Listen sind beim vertrauenswürdigen Hersteller zu erfahren.


    Zusatzinfo KBA: Auf der VW-Seite, wo man angeblich prüfen konnte, ob der eigene Amarok betroffen ist vom Dieselskandal, da konnten wir Amaroker NOCH NIE sehen, dass wir betroffen sind. Lag laut Herrn Levels daran, dass die VW-Rechercheseite für einen anderen, anfänglich kleinen Kreis an Betroffenen eröffnet wurde. UND: VW hat die Seite veralten lassen, nicht gepflegt. Damit war und ist sie für die Recherche wertlos.

    Das sind m. E. alles taktische Manöver zur langfristigen Schadensersatzverschleppung. Suggestion, Desinformation, Manipulation und Salami-Taktik.
    Das müsste man aber aufarbeiten und übersteuern können.

  • Habe heute den Brief (datiert auf 16.02. – warum kommt der erst jetzt?!) vom KBA erhalten mit Androhung der Weitergabe meiner Halter- und Fahrzeugdaten zum 29.05.2026 an die Zulassungsstelle.


    Keine Ahnung was ich mache. Allein die Tatsache, dass ich mich da jetzt wieder darum kümmern muss und mindestens ein halber Tag Zeit dafür draufgeht ist doch äußerst unbefriedigend.

  • ich würde die drohen lassen


    wenn von der Zulassung dann das schreiben kommt, würde ich darauf hinweisen das es nur für Fahrzeuge bis 2013 gilt und dein Auto ja nachweislich viel Später gebaut wurde

    So in etwa hab ich ja meine E-Mail formuliert, und um Einstellung des Verfahren für mein Fahrzeug gebeten mit Rückmeldung. Darauf hin müssten das KBA sich ja theoretisch äußern irgendwann demnächst.

    Erstmal müsste ich damit nun wieder abwarten.


    Und ja wie zwischen durch erwähnt, scheinbar habe se die Briefe noch "reifen" lassen und nicht gleich verschickt. Notfalls gehts doch zum Update und wieder zum Chiptunen...aber egal wieviel, den Aufwand und das Geld will ich mir sparen.


    Grüße,

    Johannes