Zitatman sollte einem Prüfer ja nicht widersprechen
warum nicht? der Aufkleber würde bei mir nichtmal den Hof vom TÜV mit verlassen
dein TÜVtler hat wie so oft keine Ahnung, und genau deshalb würde ich dem widersprechen, man darf sich nicht immer alles gefallen lassen
ZitatAlles anzeigenReifen deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird
also mach den blöden Aufkleber weg und papp den dem unfähigen auf die Scheibe