Hallo werte Amaroker,
ich hoffe auf euer Schwarmwissen bezüglich Eintragung/Nichteintragung/Nichteintragungsfähigkeit von Bergeösen in Österreich.
Ich habe bei meinem Rock im Sommer nun die Rival Bergeösen nachgerüstet, welche ich schon seit 2 Jahre zu Hause liegen hatte.
Jetzt hatte ich wieder Pickerltermin (in Deutschland die HU) und die Werkstatt hat mir widerwillig eine Verlängerung gewährt, weil die Bergeösen nicht im den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
Die anderen Umbauten sind eingetragen aber leider wurden damals die Ösen nicht rechtzeitig geliefert.
Damals hat der KFZ Sachverständige gesagt, dass es kein Problem sei, weil die Ösen ja unten liegen und damit wie der Unterfahrschutz zu betrachten ist, der ja auch nicht eingetragen werden muss.
Nachdem die Werkstatt eine offiziellen Stellungnahme der Behörde haben will, habe ich nun bei der zuständige, behördlichen KFZ Prüfstelle diesbezüglich angefragt und folgende Antwort erhalten:
"...
Aus technischer Sicht, sind die Abschleppvorrichtungen vorne links und rechts bei nicht gebrauch zu entfernen. Begründet wird dies, dass der §33 Abs. 6 KFG 1967 zum greifen käme.
„Veränderungen am Fahrzeug, welche die Eigenschaften negativ verändern, ist unzulässig!“
Von technischer Seite würde dies eine höhere Verletzungsgefahr bei einen Unfall zur Folge haben, als bei einen gleichen Fahrzeug ohne diese Abschleppvorrichtungen.
...".
Das ist alles, sonst nichts ... keine Info was man jetzt machen kann oder ob ich die Ösen demontieren muss, wie von der Werkstatt gefordert.
Für mich ist die Stellungnahme reiner Blödsinn, weil die Bergöse einen anderen Zweck hat als eine normale Abschleppvorrichtung.
Außerdem gibt es auch heute noch Autos, bei denen die Ösen freiliegend sind. Schaut euch den Ineos oder den Ranger an. Allerdings ist das dort Serie.
Auch das mit der Verletzungsgefahr finde ich als nicht zutreffend, weil die Ösen ja über die Fahrzeugkante nicht vorragen.
Daher die Frage an euch, wie könnte man argumentieren bzw. gibt es auch in Ö Amaroker, die Erfahrungen gemacht haben und mir sagen können, wie man vorgehen könnte.
Oder es gibt einen Sachverständigen oder Anwalt, der mir hier argumentativ weiterhelfen kann. Danke im Voraus.
Mit Grüßen aus der Steiermark
chocho