...war klar das so eine Frage kommt!
Logischerweise gibt es auf die Fahrwerksveränderung keine Werksgarantie. Da muss im Zweifel der Hersteller bzw der Umrüster haften. Eine Garantie über die eingebauten Teile (Stoßdämpfer usw) läuft auch über 2 Jahre. (Koni selber gibt lebenslang), und auf die Einbauleistung ein halbes Jahr.
Nur bei Seikel...(ist der Werksumrüster)gibt es eine Art Werksgarantie, bzw eine Unbedenklichkeitserklärung von VW. Hier kann der Kunde die Sachen " von Werk" bestellen, (wird auch nur nachträglich im Werk umgerüstet) und ist bei Problemen auch durchs "Werk" abgedeckt.
Das ist bei ALLEN Umbauten so, auch bei Produkten von Dir oder anderen Herstellern innerhalb der EU. Wie es bei Produkte außerhalb der EU steht, weis ich nicht. Aber hier greift auch keine Werksgarantie! Was soll die Frage?