Amarok PKW/LKW Steuern und Sonntagsfahrverbot

  • Hallo Zusammen,
    wer hat Ahnung zu Fragen über die Zulasssung (bitte keine Spekulationen)?
    Meine Situation:
    Ich bekomme in Kürze meinen SC mit abnehmbarer Bimobilkabine.
    Hier gibt es nun zwei Möglichkeiten der Zulassung:
    1. Als LKW mit Wechselaufbau (Wohnkabine wird mit Schnellverschlüssen am Basisfahrzeug befestigt). Das ist die Standardvariante von Bimobil.
    Nachteil:
    Fahrzeug wird als LKW versichert (teurer)
    Eingeschränkte Anhängerfahrten am Sonntag


    2. Als Sonderfahrzeug Wohnmobil (hier wird die Kabine mit Muttern statt mit Schnellverschlüssen befestigt).
    Nachteil:
    Ich weiß nicht, ob ich mit dem Wohnmobil fahren darf (z.B. auch mit Anhänger) wenn die Wohnkabine abgestellt ist.


    Steuer ist in beiden Fällen die selbe.


    wer weiß was?
    Grüße aus Berlin
    nobu

  • Hallo nobu,


    Also die Versicherung als LKW muss nicht teurer sein als eine PKW-Versicherung. Hatte ich jetzt gerade Anfang des Jahres von meinem Versicherungsdienst erfahren. War dann sogar bei der gleichen Versicherung 3 € irgendwas günstiger. Gibt da wohl einige unterschiedliche Tarife.


    Gruß
    Christian

    Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit.

  • Die Karte für das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger hat sich geändert seit einiger Zeit :


    [Blockierte Grafik: http://uploads.tapatalk-cdn.com/20160810/20ab1b0c8bf435a355acbe2341a1f32d.jpg]

    Dateien

    "Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"

    Einmal editiert, zuletzt von EDK ()

  • nobu:


    wenn du die verschraubte Variante wählst, dann gehört die Kabine quasi zum Fahrzeug. Entsprechend werden die Abmessungen und die Gewichte mit der Kabine bestimmt.
    Der Aufbau beinhaltet die Dinge, welche das Fahrzeug zum Wohnmobil machen.


    Wenn du also ohne Aufbau fährst, ändert sich die Fahrzeugart, die Abmessungen und Gewichte stimmen nicht mehr.


    Fahren ohne Zulassung ist meine Diagnose für diesen Fall. Sollte das Womo steuertechnisch günstiger sein, käme evtl noch Steuerhinterziehung hinzu.


    Wenn es fest verschraubt ist, dann muss es zusammen bleiben.


    Gruss
    Lutz

    "Dieser Text wurde mit einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst"

  • Moin,
    dem widerspricht aber meinem derzeitiger Eintrag am T3-Bimobil.
    ich werde versuchen mein Amarok so einzutragen.
    Weiss leider nicht, wie ich hier meine Scans einfügen kann :kopfkratz2:
    nobu

  • Ich tippe einfach mal ab:
    Ziff. 5: SO.KFZ WOHNM. UEB. 2,8 T
    Ziff. 22: ....Abnehmb.Wohnteil Herst. Bimobil,Aufl.: Es dürfen sich während d. Fahrt keine personen im Wohnteil aufhalten.Bei Fahrten o.Wohnteil Beförderung v. Gütern nicht mgl.


    Wenn ich das so beim Amarok eingetragen bekomme, bin ich zufrieden. :thumbsup:
    nobu

  • Der TÜV hat folgende Kriterien als Entscheidungs-Kriterien zu Grunde gelegt, nach denen ein Wohnmobil als solches zugelassen werden kann:


    Es muss eine Sitzgelegenheit mit einem Tisch vorhanden sein. Dieser Tisch darf klapp- oder auch abnehmbar sein.
    Es müssen Schlafplätze eingebaut sein. Schlafplätze gelten auch dann als Schlafplätze, wenn es sich um Sitzplätze handelt, die, zum Bett umgebaut, eine Mindestliegefläche von 1,8 Metern x 0,7 Metern ergeben.
    Es müssen im Camper Schränke oder zumindest Stauraum vorhanden sein. Ein Verstauen der Kleidung und des Proviantes muss während der Fahrt gewährleistet sein. Übliche Staufächer wie das Handschuhfach in Pkw oder Lkw gelten nicht als ausreichender Stauraum.
    Im Wohnmobil muss eine Küche verbaut sein. In dieser müssen sich sowohl ein fest eingebauter Kocher als auch die Einrichtung für Frisch- und Abwasser befinden. Ein Kocher gilt nicht als fest eingebaut, wenn er mit Flügelmuttern befestigt ist. Ist ein Kocher nicht fest eingebaut, muss sich im Wohnbereich ein entsprechend sicherer Raum befinden, in dem der Kocher benutzt werden kann.
    Ist die Mindestausstattung für die Zulassung als Wohnmobil nicht erfüllt, da nur ein Teilumbau stattgefunden hat, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart PKW oder LKW erhalten. Bei Fahrzeugen, die über eine herausnehmbare Wohneinrichtung verfügen, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart ebenfalls erhalten. Fahrzeuge mit Wechselaufbauten hingegen sind nur bei LKW und Anhänger möglich.


    Entweder war früher die Gesetzgebung anders, oder jemand hat nicht aufgepasst.


    Gruss
    Lutz

    "Dieser Text wurde mit einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst"


  • Die Karte für das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger hat sich geändert seit einiger Zeit :


    [Blockierte Grafik: http://uploads.tapatalk-cdn.com/20160810/20ab1b0c8bf435a355acbe2341a1f32d.jpg]


    Ey! Voll Cool! Dann kann ich ja jetzt endlich ohne Sondergenehmigung von NRW nach BW fahren!!!


    Route:
    NRW
    Niedersachsen
    Mecklenburg-Vorpommern
    Brandenburg (Wahlweise auch Berlin, wo man grade in der Ecke ist)
    Sachsen
    Bayern
    Und schon ist man in Baden-Würtemberg! :jump:



    :vogel: :vogel: :vogel: :vogel:

    Wer barfuß läuft, dem kann man nix in die Schuhe schieben.

  • Hallo,
    ich weiß das es mit den Steuer usw. ein heißes Thema ist und auch nicht
    Überall gleich behandelt wird.
    Ich habe mein Wolf am 6.1.17 beim TÜV vorgeführt und vom N1G-BA LKW zum N1G-BE Pickup umgeschlüsselt, am 10.1.17 dann die Fahrzeugpapiere ändern lassen, heute kam ohne das ich was machen musste der neue Steuerbescheid, vorher 421€ jährlich jetzt 172€,
    Ich weiß auch dass Steuergesetz wieder ändern könnte und das der Wolf immer noch ein LKW ist, aber erstmal ist es so wie es ist. Gesamtkosten 43,70€

  • Moin,
    Meiner ist nun auch von BA auf BE umgeschlüsselt. Mal schauen was der Zoll dazu sagt..... :D


    Gruß


    Frank


    Nachtrag vom 11.02.17


    Hat geklappt.... ich zahle jetzt nur noch 172€ Steuern :-)

    A=Automobil
    M=Multifunktion
    A=Allradantrieb
    R=Reisen
    O=Offroad
    K=Kameradschaft

    Einmal editiert, zuletzt von Stieby ()

  • erst zum TÜV und umschlüsseln lassen dazu brauchst du nur den Fahrzeugschein evtl Ausweis
    mit dem Schreiben zur Zulassungsstelle und umschreiben lassen dazu brauchst den Ausweis, Schein und Brief evtl. Versicherungsschein LKW wenn er auf PKW Versichert war.
    Wenn du einen Rollo hast und der TÜV mucken :aufreg: macht, wie bei mir, dann als Regenschutz oder Ladungssicherung verkaufen. :vogel:


    zusammen hat bei mit keine 50€ gekostet
    ZOLL steht noch aus
    gruß Bernie