Dachzelt auf Hardtop

  • Hi Leute, Thema nochmal aufgewaermt.
    Stecke in der Sache auch in nem Dilemma, will mir auch ein Hardtop kaufen und hatte auch erst vor, ein Dachzelt draufzusetzen. Problem ist, die tragefreudigen Hardtops sind recht teuer und optisch find ich sie eher nicht ganz so gelungen, wie die aus Kunststoff.
    Was ist denn, wenn ich das Dachzelt einfach vorne, also auf der Double-Cab aufsetze? Das Dachzelt soll ein recht großes werden, da wir zu 4t sind und alle oben schlafen sollen.
    Hat jemand Erfahrungswerte zum Thema „warum eigentlich hinten?“
    Wie hoch ist denn die Maximallast auf dem Kabinendach?
    Habe ich da etwas uebersehen, warum so ein Ding nach hinten muss?


    Gruß vom Niederrhein!

  • Vorab - es scheint dass hier der Unterschied zwischen dynamischer und statischer (Dach)Last nicht bekannt ist.


    Die dynamische Dachlast ist die, die immer als normale Dachlast angegeben wird. Mehr soll aufs Auto nicht rauf wenn es fährt, denn dazu ist ein Auto ja da.
    Wenn es (nur) steht sieht die Sache anders aus, und das spielt gerade beim Dachzelt schon eine Rolle. Denn wenn man in dem Ding drin ist und schläft wäre es ungünstig wenn das Auto führe.
    Von daher - 70 kg Dachlast heissen korrekterweise 70 kg dynamische Dachlast. Im Stand kann das Dach schon mehr ab - ein Metalldach zumindest.


    Bei GFK-Hardtops ist das nicht ganz so. Nicht ganz heisst dass zwar auch in dem Fall im Stand mehr Last aufs Dach darf, aber nicht soviel mehr wie bei einem Metalldach. Wenn man dort die dynamische Dachlast gerne auch schon mit sechs multiplizieren kann (420 kg), ist es bei GFK bestenfalls die Hälfte (210 kg).
    Der Grund ist ganz einfach - auch wenn ein GFKdach faserverstärkt ist, bleibt es doch Kunststoff und der trägt a) nicht soviel und b) reisst er gerne mal an den Belastungsstellen.


    Bei den neueren HTs, die nicht mehr aus GFK sind, schaut es noch schlechter aus. Das gibt es keine Risse bei Überlastung, sondern direkt Brüche.


    Wenn jedoch, wie es wie hier beschrieben bei Carryboy sein soll, in einem GFK-HT ein stabiler Rohrrahmen innen eingebaut ist und das Dachzelt durch das GFK direkt auf den Rohrrahmen gesetzt wird, dann gilt wieder die Regel für Metall.



    Warum das Dachzelt auf das HT und nicht auf die Kabine? Weil das Fahrwerk eines PUs dafür ausgelegt ist, dass die Zuladung hinten draufkommt. Und vor allem ein grosses 4P-Dachzelt würde, auf der Kabine montiert, die Fahreigenschaften deutlich und spürbar verschlechtern. Ganz abgesehen davon dass so ein Riesenteil da vorne schon von der Befestigung her schwierig zu montieren ist.

  • Servus,


    VW gibt in seinen ARL (Aufbaurichtlinien) die zulässigen Dachlasten an -> Kapitel 2.3.1
    Ich zitiere kurz (ohne Gewähr):
    - dynamische Dachlast: 100kg (DoKa)
    - statische Dachlast: 225kg (DoKa)
    Ich schließe mich noTracks an: ein DZ dieser Größe würde ich nicht auf die Kabine montieren.
    Wir fahren zu fünft, mit 2 DZ. Einem kleineren auf der Kabine, und einem größereren auf dem Alu- Hardtop. Und dieses ist mit dem Rahmen verschraubt. Denn die Bordwand ist von der Tragfähigkeit auch limitiert.


    Grüße
    Chris

  • Jau, das ergibt aus meiner Sicht Sinn! Danke! Und die Variante mit den zwei Zelten find ich auch echt top!!!
    Das stell ich der Lady des Hauses gleich auch mal vor!
    Dann werd ich mir wohl jetzt die Alu-Dose ordern…
    [hr]
    Obwohl, wenn ich so drueber nachdenke, wegen des Fahrverhaltens; Wenn wir 4 auf Achse sind, dann bin das ich mit 95 Kg, meine Frau -deutlich leichter ?- und meine beiden Luetten mit 2 u. 5 Jahren.
    Ich denke, da waere das fast zu vernachlaessigen, verglichen mit 4 ausgewachsenen Recken, was ja auch gehen sollte…
    Aber nochmal, die 2-Zelt-Variante find ich noch ne echte Ueberlegung wert, wahrsch. auch preislich am Ende womoeglich noch interessant.


    Danke nochmal…
    [hr]

  • Den Unterschied zwischen Alu und Stahl kennst du aber schon, oder? :D


    Der Preis ist ja echt gut, da kann man nichts sagen. Das Design sieht nicht schlecht aus.
    Minuspunkt: fehlende obere Bremsleuchte.


    Und das Recyclingzeichen auf dem Ding macht einen komischen Eindruck.


    Wenn ich dann das hier noch lese "Das Hardtop wird inklusive ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ausgeliefert. Eine Eintragung beim TÜV ist daher nicht notwendig." kommen mir schon massive Zweifel. Denn jeder Vollpfosten aus der Automotive-Branche weiss, dass ein HT weder eingetragen werden muss noch ein GA oder eine ABE braucht. Zumal in der Beschreibung ausdrücklich die Klammerbefestigung (Montage/Demontage mit Bordmitteln) erwähnt wird.
    Und dann auch noch nur 100 kg Dachlast (dyn.) für ein StahlHT? Ist das aus Konservendosenblech gebogen???
    Und dann wissen die noch nichtmal wie 'Vinyl' geschrieben wird.


    Das Produkt passt zum Vertreiber ...

  • Das RSI Evo wäre jetzt auch meine Wahl wenn ich eins bräuchte!!
    Ich hab mein Dachzelt auf dem Hardtop und klappe es nach hinten auf dann ist die Heckklappe überdacht und mit dem Vorzelt kann ich da komplett zu machen!


  • Es gibt übrigens nicht nur ein Alu-HT.


    Ausser dem südafrikanischen HT gibt es auch eines aus europäischer Produktion, das deutlich besser verarbeitet und dichter ist. Das hat im übrigen auch eine dynamische Dachlast von 400 kg, und auf Wunsch einen integrierten Dachträger.


    Auch wenn ich mein Alucab echt gern hab... das da sieht schon sehr cool aus und wenn ich nochmal vor der Entscheidung stünde, würde ichs mir genauer ansehen.

  • Habe jetzt gerade leider nur mein MobTel zur Hand, schaue mir das europ. Teil aber morgen auf jeden Fall auch nochmal genauer an.


    Mit den Dudes von Ullstein habe ich letzte Woche noch telefoniert, da meinte man, die Klammerbefestigungen haetten generell hoehere Lasten nicht all zu gern, durch die Komprimierung der Dichtungen und dadurch ein Lockern der Klammern. Was weiß ich..?



    Das RSI ist schon ein sehr geiles Geraet, aber das Woelflein hat die Portokasse nicht unbedingt voller werden lassen. Optisch gefaellt es mir am besten. Das AluCab fuegt sich irgendwie so gar nicht in die Optik des Schwatten ein, ganz subjektiv…
    Morgen werfe ich nochmal einen Blick auf das Euro-Produkt und werde schonmal beim Schrauber des Vetrauens ein Zeitfenster fuer die Montage (egal welches es wird) beantragen.


    Ueber das Ergebnis werde ich berichten.


    Das Reifenthema wird wohl auch noch kommen…


    Gruß und Dank fuer eure Antworten!
    [hr]
    400 Kg DYNAMISCH? Hast du dich da vertan?


    Seh mich schon mit Familie und Fernbedienung den Wolf aus dem Dachzelt heraus durch die Gegend schippern… ;)

  • Also - das Alu TOP wird nicht mit Klammern befestigt, sondern mit speziellen Füssen an den von VW vorgesehenen Lastbefestigungspunkten auf der Pritsche. Einmal angebracht lässt es sich jedoch genauso schnell wieder abbauen wie ein billiges Plastik-HT.


    Das Alu TOP hat einen eigenen Rahmen.


    Es gibt noch eine Menge Vorteile mehr die ich jetzt nicht alle aufliste.
    Wenn dich das Ding wirklich interessiert schick mir eine PN.


    Ich weiss, die Webseite des Herstellers ist Schxxxxx.
    Ich kenne das Alu TOP aus eigener Erfahrung und würde es jederzeit (wieder) kaufen.


    Und nein, ich bin weder der Hersteller noch mit ihm verwandt oder verschwägert. Und ich bekomme auch keine Prozente wenn ich ihm einen Kunden bringe.


    Und ja, die 400 kg dynamische Dachlast sind echt. Die statische Dachlast ... die glaubst du sowieso nicht.


    ******


    Dachlast und Klammerbefestigung - klar, wenn man die Klammern nicht richtig anzieht lockern die sich bei höherer Last. Sollten sie eben ein bisschen achtsamer bei der Montage sein, die Dudes... :D

  • Wenn ich dann das hier noch lese "Das Hardtop wird inklusive ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ausgeliefert. Eine Eintragung beim TÜV ist daher nicht notwendig." kommen mir schon massive Zweifel. Denn jeder Vollpfosten aus der Automotive-Branche weiss, dass ein HT weder eingetragen werden muss noch ein GA oder eine ABE braucht. Zumal in der Beschreibung ausdrücklich die Klammerbefestigung (Montage/Demontage mit Bordmitteln) erwähnt wird.


    Das Produkt passt zum Vertreiber ...


    Hallo,
    entschuldigt, dass ich diese Aussage gern richtig stellen möchte und auch so nicht im Forum stehen lassen möchte, da die Leser des Forums auf der Suche nach Antworten sicherlich korrekte Fakten und nicht Gerüchte wissen möchten.
    Soweit man eine solche Aussage bezüglich der Bewertung einer Laderaumabdeckung als Ladung macht dann bestenfalls so:
    Von einigen Sachverständigen kann ein Hardtop oder eine Abdeckung unter bestimmten Umständen auch als Ladung statt als äußeres Fahrzeuganbauteil interpretiert werden, um so einem Nachweis und Prüfung in Form einer ABE oder Ähnlichen Prüfnachweisen zu umgehen.
    In der Praxis sind die Meinungen über das Thema unter den Sachverständigen dennoch sehr geteilt und es kommt durchaus häufig vor, dass Sachverständige diese Interpretation einer Ladung nicht teilen und in der Konsequenz entsprechende Genehmigungen einfordern.


    Leider muss ich zur näheren Erklärung dieser Thematik etwas ausholen:
    Bei der Betrachtung, ob ein Anbauteil als äußeres Anbauteil zu bewerten ist oder nicht, ist das Merkblatt VD-TÜV 744 ausschlaggebend. Gerade hier steht aber nichts von einer derartigen Ausnahme und hiernach handelt es sich in erster Linie ganz deutlich um genehmigungsrelevante äußere Fahrzeuganbauteile. Hier wird z.B. auch ein Kofferraumdeckel explizit als genehmigungsrelevantes äußeres Anbauteil aufgeführt.


    Es stellt sich lediglich die Frage ob man hiervon abweichend den Laderaumdeckel oder das Hardtop eventuell auch als Ladung interpretieren könnte, um somit das Thema "Genehmigung" zu umgehen.
    Eine echte gesetzliche Grundlage für die Argumentation "eine Abdeckung und Hardtop sei Ladung" wird man so erstmal nicht finden und auch keine Definition zum Begriff "Ladung", welcher direkt aus diesem Rechtszusammenhang kommt. Man muss sie sich also schon zurecht argumentieren oder interpretieren.
    Aus anderen themenfremden Normen lassen sich zumindest mal die Definitionen zu "Ladung" zweckentfremden, um hierdurch das Thema "Ladung" besser argumentieren zu können.
    z.B. 2014/47/EU (eigentliches Thema der Richtlinie ist "Unterwegskontrolle")
    ‘cargo’ means all goods that would normally be placed in or on the part of the vehicle designed to carry a load and
    that are not permanently fixed to the vehicle, including objects within load carriers such as crates, swap bodies or
    containers on vehicles;


    oder die deutsche Version:
    „Ladung“ alle Güter, die normalerweise in oder auf dem für die Lastaufnahme ausgelegten Teil des Fahrzeugs platziert
    werden und nicht dauerhaft am Fahrzeug befestigt sind, einschließlich Gegenständen in Lastträgern wie Transportkisten, Wechselaufbauten oder Containern auf Fahrzeugen,


    Auch von Gerichten wurde der Begriff versucht zu definieren:
    Als Ladung i.S.d. § 22 StVO gilt demnach jedes für den Transport aufgenommenes Gut. Das bedeutet konkret: Jeder Gegenstand, der nicht zur Fahrzeugausrüstung gehört oder für den typischen Einsatzzweck des Fahrzeuges erforderlich ist, ist vom Fahrzeugführer als Ladung anzusehen. Dies umfasst auch Tiere und kleine Gegenstände wie Schlüssel, Handtaschen oder Smartphones.


    Demnach muss man als allererstes die Behauptung aufstellen, dass das Hardtop gar keine Fahrzeugausrüstung ist sondern ein Gegenstand, welcher sich auf dem Fahrzeug befindet um transportiert zu werden.
    Bereits dieser Punkt wird dem ein oder anderem Prüfer aufstoßen.
    Folgt man dennoch dieser Interpretation der "Ladung" wäre zu prüfen ob auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind:
    Hierzu gehört:
    „Ladung“ alle Güter, die normalerweise in oder auf dem für die Lastaufnahme ausgelegten Teil des Fahrzeugs platziert.....
    Bei kritischer Betrachtung ist es aber bei einem Pickup nicht vorgesehen die Ladung über die Ladefläche zu legen, sondern eben in die Ladefläche zu legen oder zu stellen. Hierdurch käme die Verwirrung bzgl. Genehmigung aber auch erst gar nicht zustande, da es dann ohnehin kein äußeres Anbauteil sein könnte.
    ...und nicht dauerhaft am Fahrzeug befestigt sind.... Dieser Punkt wird von den meisten Sachverständigen als "werkzeuglos" interpretiert aber auch die großzügigere Interpretation "mittels Bordwerkzeug" hab ich seltener schon gehört. Allerdings wäre leider auch im üblichen Bordwerkzeug zumeist kein 12er oder 13er Schlüssel, so dass auch diese Argumentation schwierig ist. Man müsste also Flügelmuttern auf den Klammern verwenden, damit dieser Punkt sauber dargestellt werden kann.
    Ebenso muss dann auch die Verkabelung werkzeuglos zu trennen sein.
    Nachdem die Argumentation soweit steht, könnte aber noch eine ganz kleine dumme Frage auftauchen:
    Warum sind nun eigentlich die zusätzlichen festen Ausstattungsteile dieses Hardtops wie z.B. der Scheiben und Bremsleuchte als genehmigungsrelevante Fahrzeugteile geprüft und mittels E-Zeichen für diese Funktion als Fahrzeugteil gekennzeichnet worden, wenn das Gesamtprodukt "Hardtop" laut der "Ladungs"-Argumentation gar kein Fahrzeuganbauteil sein soll sondern eine zufällig dort befindliche Ladung? Ladung soll doch eben gerade nicht genehmigungsrelevant sein - darum gehts ja im Kernpunkt der Argumentation.
    Dies wird gern als Widerspruch verstanden, was man leider kaum widerlegen kann.


    Alles in Allem ist das mit der Ladung schon eine sehr schwammige Geschichte und sollte ein HU Prüfer dies hinterfragen ,ist es mangels Argumenten eher unnötig diese Diskussion zu führen.
    Bei Weitem ist es leider nicht so, dass die Meinung mit der "Ladung" durch jeden Sachverständigen geteilt wird. Richtig ist, dass oft großzügig darüber hinweg gesehen wird. Es wird für einen Fahrzeughalter aber kaum möglich sein, sich rechtssicher hierauf zu berufen, wenn der Prüfer bei der nächsten HU oder Pickerl mal weniger großzügig ist.


    Seriöse Anbieter, erstellen im Regelfall für Ihre Laderaumabdeckungen, Hardtops und Überrollbügel entsprechende Gutachten oder ABE's, auch wenn dahinter ein größerer Aufwand steht. Ich würde deshalb keinesfalls sagen, dass alle diese namhaften Anbieter und Hersteller Vollpfosten sind und sich nicht mit den gesetzlichen Regelungen auskennen. Vielmehr kennen sie sich eben sehr gut aus und deshalb unternehmen sie diesen Aufwand um Ihre Kunden im Zweifelsfall nicht dumm dastehen zulassen.
    Natürlich ist es verständlich, dass der einhergehende Gesamtaufwand und die verbundenen regelmäßigen finanziellen Belastungen bezüglich solcher Genehmigungsverfahren und Unternehmenszertifizierungen für kleinere Unternehmen und Händler leider kaum umsetzbar sind und die Produkte deshalb ohne Genehmigungen veräußern.




    LG

  • Nice try.


    Das Problem ist dass alle Anbauteile, die sich mit Bordmitteln entfernen lassen, als Ladung gelten. Und da ändern auch seitenlange Postings nichts dran. Ganz besonders dann nicht wenn sie unseriös und von fehlender Sachkenntnis geprägt sind.


    Das Merkblatt VdTÜV 744 basiert (und ist deren nationale Umsetzung) auf der ECE R26 und dient als Prüfgrundlage für äussere Anbauteile an KFZ der Klassen M1 und N1. Par definitio also für Spoiler, Windableiter, Trittbretter oder ähnlichem. Ein Beispiel dafür ist hier zu finden.


    Zu dem Beispiel "Kofferraumdeckel". Das ist sicher kein Teil was man als Ladung deklarieren kann, weil es ein Teil ist welches zu einem geschlossenen Kraftfahrzeug gehört.


    Allerdings ist es auch kein Teil was an einem PickUp zu finden ist. Dort gibt es höchstens eine Laderaumabdeckung - und die ist folgerichtig (weil mit Bordmitteln entfernbar) als Ladung zu sehen und deswegen nicht eintragungspflichtig. Und auch so gut wie nie eingetragen.


    Übrigens ist der letzte Absatz des Vorpostings in allen wesentlichen Punkten unwahr. Weder Ford noch VW noch irgendein anderer Hersteller tragen Laderaumabdeckungen in die Fahrzeugpapiere ein. Hardtops werden nicht eingetragen. Wohnkabinen auch nicht.


    Das Ganze ist pseudorelevantes Geschwurbel und dient nur dazu, die Leser zu verwirren und zu verunsichern.

  • Hallo NoTracks,
    danke für die Antwort. Aber alles in allem ist wohl leider eher der Wunsch Vater des Gedanken als die Realität.
    Ich hab den langen Beitrag auch nicht für Dich und natürlich auch nicht gegen Dich geschrieben, sondern um die Aussagen für andere Leser zu korrigieren.
    Es geht nicht darum, dass ich Dir persönlich über den Mund fahren möchte.
    Im Wesentlichen steht in meinem letztem Beitrag alles was man dazu wissen muss drin mit den entsprechenden Verweisen zu den Rechtsgrundlagen.



    Nice try.


    Das Problem ist dass alle Anbauteile, die sich mit Bordmitteln entfernen lassen, als Ladung gelten. Und da ändern auch seitenlange Postings nichts dran. Ganz besonders dann nicht wenn sie unseriös und von fehlender Sachkenntnis geprägt sind.


    Das wäre schon toll, ist aber leider nicht so - :D :D eine solche Regel gibts leider nicht. Das würde vieles in Sachen Anbauteile viel einfacher machen.


    Hier zum Nachlesen:
    744 2.1
    Äußere Fahrzeugteile im Sinne dieses Merkblattes sind Einrichtungen, die entweder äußere Teile
    des Fahrzeugs ersetzen (Austauschteile) oder zusätzlich außen am Fahrzeug befestigt werden
    (Aufsetzteile) mit dem Ziel, das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs zu verändern und/oder
    dessen Aerodynamik zu beeinflussen.
    2.3
    Keine äußeren Fahrzeugteile im Sinne des Merkblattes sind Frontschutzsysteme gemäß
    VO (EG) 78/2009, seriengleiche Ersatzteile, zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen, Windabweiser
    an Schiebedächern und Seitenscheiben sowie Schmutzfänger an Radabdeckungen, Sonnenblenden, Folien und ähnliche Einrichtungen.
    Bereits in der Fahrzeugtypgenehmigung berücksichtigte äußere Fahrzeugteile sind ebenfalls nicht
    Gegenstand dieses Merkblattes.


    Da steht leider nichts davon. dass es keine äußeren Anbauteile sind, wenn ich es mit Bordwerkzeug demontieren kann.



    Das Merkblatt VdTÜV 744 basiert (und ist deren nationale Umsetzung) auf der ECE R26


    Dann bräuchte es ja keine 744 wenn das selbe drin steht.
    Die 744 fasst alle Normen zusammen, die das Thema äußere Anbauteile betreffen - insgesamt 12 an der Zahl und darunter auch die R26



    Weder Ford noch VW noch irgendein anderer Hersteller tragen Laderaumabdeckungen in die Fahrzeugpapiere ein. Hardtops werden nicht eingetragen.


    Hier sind die Bauteile entweder wie oft beim Überrollbügel in der Fahrzeughomologation enthalten oder haben eine Genehmigung in Form einer ABE und sind entsprechend gekennzeichnet.
    Beispiele:
    Das original Ford Hardtop hat die ABE Nummer 31080
    Original Deckel Amarok KBA 90693
    Original Rollo Ford KBA 91318



    LG


  • Wenn es dich stört dass ich mich direkt und unverblümt ausdrücke tut das mir leid, ist aber nur dein und nicht mein Problem. Empfindlichkeiten und so.


    Nein, da stehen deine Interpretationen drin, sonst nichts. Ob die dann auch zutreffend sind ist einen andere Geschichte.


    Natürlich gibt es diese Regel. Nur weil du sie nicht kennst heisst das nicht dass sie nicht existiert.
    Veröffentliche doch mal einen Link zum kompletten 744 und nicht nur die Auszüge, die gerade in deine Interpretation passen.


    Leider muss ich feststellen dass du keine Ahnung von Gesetzgebung und deren Anwendung hast. ECE-Richtlinien müssen natürlich in nationales Recht überführt werden, sonst könnten sie nur sehr schwer angewendet werden. Mach dich mal schlau.


    Ich schreibe über Produkte die ich (teilweise sehr, sehr gut) kenne. Und ich sehe dass dir das nicht gefällt. Auch das ist dein Problem, nicht meines. So what?
    Üble Nachrede ist übrigens ein Straftatbestand, wusstest du das?
    Da ist dann übrigens die Frage legitim warum du einen Hersteller derart "runterschreiben" willst - und welcher Art dein Interesse ist. Und ob du vielleicht in irgendeiner Form mit Ullstein Concepts liiert bist.

  • Nachtrag: der User Zaragoza hat mich privat angeschrieben und mich darüber informiert dass er sein Posting geändert hat. Er hat mich gebeten dass ich mein Quoting entsprechend seinen Änderungen anpasse.
    Ich denke da gerade drüber nach.


    Grundsätzlich - jeder ist für das was er/sie schreibt zu 100% verantwortlich. Das sollte er/sie auch immer im Hinterkopf haben. Ich bin mir dessen bewusst.