mit deim 2016er kannst ja zu VW fahren, die sollen dir bestätigen das dein Auto das Update nicht braucht, der ist ja weit nach der Zeit gebaut
Update 23M5
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ich würde die drohen lassen
wenn von der Zulassung dann das schreiben kommt, würde ich darauf hinweisen das es nur für Fahrzeuge bis 2013 gilt und dein Auto ja nachweislich viel Später gebaut wurde
Mein Amarok ist EZ 06/2013, ist also betroffen.
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das ist schade, dann kann dir nur ein Tuner helfen, der entweder vorher deine Software speichert, oder danach die Änderungen wieder raus löscht, falls er dann nicht mehr gescheit läuft
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Auf der VW Seite gibt es sogar ne FIN Abfrage möglichkeit um zu sehen ob VW das Fahrzeug gelistet hat, meine war:
"Ihr Fahrzeug ist nicht betroffen."
https://www.volkswagen.de/de/b…-zur-diesel-thematik.html
Für dich Michael ist's natürlich doof das du mit deinem sogar in den Produktionszeitraum fällst. Da hilft dann ja tatsächlich nur vorher den Softwarestand sichern...
Grüße, Johannes
Nachtrag: Mit meinem neuen Kentnissstand und dem hier geschriebenen habe ich an VW ebenfalls eine eMail geschickt mit der Bitte um Erklärung was nun Sache ist und das ich nicht gewillt bin das Softwareupdate ohne weitere Erklärung zu machen.
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So, Gestern kam die Aufforderung offiziell vom KBA.
Mit Fristsetzung, das Ende Mai eine Meldung vom KBA an die Zulassungstelle geht.
Angedroht werden Maßnahmen, die zur "Untersagung des weiteren Betriebs auf öffentlichen Straßen...."
Habe jetzt beim KBA erst einmal um die Korrektur der dort hinterlegten Daten gebeten, da das Produktionsdatum meines Amarok ein Modelljahr 2015 ausweist (F an 10ter Stelle der FIN).
Bei mir dasselbe...bei VW FIn geprüft "
Lieber Volkswagen Kunde, wir bestätigen Ihnen, dass das Fahrzeug mit der von Ihnen eingegebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) WV1ZZZ2HZFH00xxxx nicht von der Software betroffen ist, die Stickoxidwerte (NOx) im Prüfstandlauf (NEFZ) optimiert. Mit freundlichen Grüßen Volkswagen AG"
werde die jetzt mal anschreiben
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Moin,
den Test habe ich soeben auch gemacht --> nicht betroffen

An die Marktueberwachung (@KBA) habe das direkt gemeldet:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
leider ist von Ihnen noch keine Eingangsbestätigung oder Antwort auf meine Mail vom 01.03.2026 gekommen.
In der Zwischenzeit habe ich die Fahrgestellnummer auf der Webseite von VW prüfen lassen. Demnach ist mein Fahrzeug nicht betroffen
(Screenshot der VW-Webseite vom 05.03.2026)
Bitte korregieren Sie Ihre Datenbank und löschen mein Fahrzeug aus dieser Liste.
Senden Sie mir bis zum 20.03.2026 eine Bestätigung der Korrektur, da ich ansonsten anwaltliche Unterstützung veranlassen werde.
Sollten mir Kosten durch eine von Ihnen unrechtmässige veranlasste Stillegung entstehen, behalte ich mir vor Schadenersatz, Kostenerstattung und Nutzungsausfallentschädigung einzuklagen.
Mit freundlichen Grüßen
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Unter uns gesagt prinzipell stehen die Chancen eher schlecht da überhaupt was zu bewirken, aber gut das verschiedene Anschreiben an KBA und VW gehen von verschieden Leuten. So einfach mit: "Du musst aber weil wir das wollen." lässt man sich ungern abspeißen.
Bin gespannt was dabei raus kommt oder ob jemand eine "quasi" sinnvolle Begründung bekommt warum das 23M5 Update unausweichlich ist.
Grüße, Johannes
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Unter uns gesagt prinzipell stehen die Chancen eher schlecht da überhaupt was zu bewirken, aber gut das verschiedene Anschreiben an KBA und VW gehen von verschieden Leuten. So einfach mit: "Du musst aber weil wir das wollen." lässt man sich ungern abspeißen.
Bin gespannt was dabei raus kommt oder ob jemand eine "quasi" sinnvolle Begründung bekommt warum das 23M5 Update unausweichlich ist.
Grüße, Johannes
Das ist relativ einfach:
Die DUH klagte, und das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein gab der DUH Recht: Nämlich, dass Thermofenster nicht existieren dürfen. Das OVG verpflichtete nun das KBA, VW zu zwingen, die Thermofenster in allen fälschlich zugelassenen Fahrzeugen zu verbannen. VW macht das indem sie allen betroffenen Briefe schreiben - man soll 23M5 aufspielen. Macht man es nicht, petzt VW an das KBA. Das KBA droht dann die Stilllegung an und zwingt den Kunden zum Update - wahlweise Abmeldung.
Das KBA weiß nicht viel über die betroffenen Fahrzeuge und glaubt nun alles, was VW behauptet - denn nur VW hat die Fahrzeugdetails. Das KBA ist hier also nur der dumme Handlanger mit Petzenfunktion - quasi das Inkasso-Unternehmen und die Zulassungstelle ist dann die Schufa.
Nimmt man das Urteil vom OVG, dann ist sogar auch das 23M5 unzulässig, weil: es enthält ein Thermofenster. Die sind ja verboten in EU.
Da es keine Lösung laut VW gerade gibt, ist die logische Konsequenz: Die DUH klagt erneut, weil das KBA und VW nur halbe Sachen machen, sie gewinnt erneut und alle Fahrzeuge (aktuell 7 Mio Stück plus 189 weitere Modelle) müssen stillgelegt werden, weil sie ohne Thermofenster nicht (nutzbringend) existieren können.
Jetzt kann man sich fragen, ob eine Revolution beginnt - ein Land ohne Fahrzeuge?
Nein, eine Reformation - de facto Zwangsenteignung und Umstellen auf Zwangselektro für quasi alle. Wer gewinnt? Die Kfz-Hersteller. Volk sauer. Wirtschaft gerettet. Volk glücklich. -
Bei mir dasselbe...bei VW FIn geprüft "
Lieber Volkswagen Kunde, wir bestätigen Ihnen, dass das Fahrzeug mit der von Ihnen eingegebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) WV1ZZZ2HZFH00xxxx nicht von der Software betroffen ist, die Stickoxidwerte (NOx) im Prüfstandlauf (NEFZ) optimiert. Mit freundlichen Grüßen Volkswagen AG"
werde die jetzt mal anschreiben
Das KBA interessiert sich nur für Briefe. Es ist ein Amt. Die denken wie ein Amt. Das KBA weiß, dass VW dich mit einem Brief erfolgreich informiert hat.
Das ist alles, was ein KBA braucht, um dich zu belasten.
Herr Levels vom KBA sagt, dass die VW-Webseite mit FIN-Check nicht relevant ist, weil sie bekanntermaßen veraltet ist.
Kannste also auf und nieder hüpfen.
Einzige Chance: VW meldet deine FIN beim KBA als nicht betroffen ab. Machen die nicht. Pustekuchen. -
Alternativ könnte man die DUH abschaffen

das würde viel mehr bringen und allen direkt helfen 
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So, zumindest habe ich mal eine Lesebestätigung (nach RFC822) des KBA-Mailsystems meiner Mail.
Ich hatte mir mal erlaubt per MailOption Empfangsbestätigung (MDN) und Übermittlungsstatus (DSN) anzufordern.
Empfangsbestätigung scheint von deren System unterdrückt zu sein, Lesebestätigung hat aber geklappt.
Ansonsten hätte ich wohl noch ein bestätigtes FAX hinterhergeschickt, das wäre dann gem. meinem Sendeprotokoll rechtssicher zugestellt.
Warten wir mal ab ....
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Bekommt man eigentlich noch TÜV, wenn man nach dem 23M5-Update mit Tuning überarbeitet?
Ich meine, da kommen ja doch wieder NOx-Werte aus der Abgasanlage, die unzulässig sind. -
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Das KBA interessiert sich nur für Briefe. Es ist ein Amt. Die denken wie ein Amt. Das KBA weiß, dass VW dich mit einem Brief erfolgreich informiert hat.
Das ist alles, was ein KBA braucht, um dich zu belasten.
Herr Levels vom KBA sagt, dass die VW-Webseite mit FIN-Check nicht relevant ist, weil sie bekanntermaßen veraltet ist.
Kannste also auf und nieder hüpfen.
Einzige Chance: VW meldet deine FIN beim KBA als nicht betroffen ab. Machen die nicht. Pustekuchen.Also ich habe innerhalb von 20 Stunden nach meiner Email eine Antwort erhalten!
Meine email von gestern 13:23
Sehr geehrte Frau XXXX, Frau XXX
Laut ihrem Schreiben beabsichtigen Sie meine Übermittlungssperre aufzuheben, wegen einer Rückrufaktion!
Allerdings ist mein Fahrzeug überhaupt nicht von dieser Rückrufaktion betroffen. Meine FIN ist seit Aufdeckung des Thermofenster-Problems bis heute weder bei der VW-Herstellerhomepage als vom Diesel-Thermofenster-Sachverhalt betroffen vermerkt.
Noch ist meine FIN auf der KBA-Homepage in der Rückrufrecherche mit Stickoxid-Problemen vermerkt; und auch ist sie nicht in der von Ihnen zur Verfügung gestellten Übersichtsliste (.pdf) enthalten (Weder per Baujahr, per Code noch per kW-Leistungsangabe). (https://www.kba.de/DE/Themen/M…atik/uebersicht1_pdf.html, Stand: 04.03.2026)
Auf Ihrer KBA-Homepage ist der Rückruf-Code 23M5, welcher von VW behauptet wurde, weder allgemein gelistet noch meiner FIN zugeordnet. (https://www.kba-online.de/rrdb/buerger/#/ergebnisliste, Stand: 04.03.2026)
Mit Hilfe Ihrer Suchfunktion lässt sich keine Information zu Rückrufcode 23M5 verifizieren. Auch 2 Nachfragen bei 2 verschiedenen VW Autohäusern zu meinem Fahrzeug brachte dasselbe Ergebnis!
Demnach steht Volkswagen im Verdacht, weitere Fahrzeuge - so auch meines - in der Software manipulieren zu wollen, bevor eine Betroffenheit jener Fahrzeuge offiziell bekannt wird. Damit würden zum einen Beweise vernichtet werden und zum anderen VW unberechtigt schadlos gehalten werden, da die Möglichkeit auf Nachweisbarkeit im Zivilprozess nicht mehr gegeben ist.
Meine Daten:
Halter: XXXXX
FIN: WV1ZZZ2HZFH00XXXX
Typ: Volkswagen
Modell: Amarok
Baujahr: 2014 (Modelljahr laut 10. Stelle der FIN (F = 2015!))
Leistung: 103 kWAnbei ein entsprechende Abfrage bei VW
Ich bitte Sie hiermit, die Zweifel Punkt für Punkt sachgerecht auszuräumen um einem legitimen Anspruch zu vermitteln oder andernfalls mitzuteilen, dass das Schreiben vom 16.02.2026! an mich aus tatsächlichen Gründen ohne Belang ist, sodass ich in die Lage versetzt werden rechtliche Schritte zu unterlegen.
Es steht zudem im Raum, dass unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine finanzielle Besserstellung (Vergleich Betrug gem. § 263 StGB) erreicht werden soll, was das KBA als Zeuge oder Tatwerkzeug oder gar behelfend einbeziehen würde.
Mit freundlichen Grüßen / reagards
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Die Antwort von heute 08:50
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie wurden als Fahrzeughalter von mir über die Rückrufmaßnahme informiert. Ihre Übermittlungssperre wird durch die Rückrufmaßnahme nicht aufgehoben.
Ich habe Ihre Nachricht anonymisiert an den betreffenden Fachbereich in unserem Hause weitergeleitet. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich Sie darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nicole XXX
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mal sehen was vom Fachbereich kommt
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Ich meine, da kommen ja doch wieder NOx-Werte aus der Abgasanlage, die unzulässig sind.
nö, darfst halt ned zu so nem Hinterhof Pfuscher gehen
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Bekommt man eigentlich noch TÜV, wenn man nach dem 23M5-Update mit Tuning überarbeitet?
Ich meine, da kommen ja doch wieder NOx-Werte aus der Abgasanlage, die unzulässig sind.Die betroffenen Fahrzeuge haben meines Wissens nach alle noch die Euro 5 Abgasnorm. In der Hauptuntersuchung wird bei diesen Fahrzeugen noch die Trübungsmessung durchgeführt. Hier werden keine Abgasbestandteile ermittelt sondern nur geschaut "wie dunkel" oder "wie Rußhaltig" das Abgas ist. Aktuell wird bei den Amaroks durch die Prüfgeräte der Prüforganisationen noch keine Abfrage gemacht welchen Datenstand das Motorsteuergerät hat. Somit sollte eine Änderung des Datenstandes nach einem Update nicht auffallen. Das kann sich allerdings ändern, wenn das ganze Thema hochkocht und seitens des KBA die nötigen Daten an die Prüforganisationen weitergeleitet werden, sodass diese den Softwarestand auslesen ähnlich wie es bei VW und diversen anderen Herstellern heute schon gemacht wird.
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Alles anzeigen
Also ich habe innerhalb von 20 Stunden nach meiner Email eine Antwort erhalten!
Meine email von gestern 13:23
Sehr geehrte Frau XXXX, Frau XXX
Laut ihrem Schreiben beabsichtigen Sie meine Übermittlungssperre aufzuheben, wegen einer Rückrufaktion!
Allerdings ist mein Fahrzeug überhaupt nicht von dieser Rückrufaktion betroffen. Meine FIN ist seit Aufdeckung des Thermofenster-Problems bis heute weder bei der VW-Herstellerhomepage als vom Diesel-Thermofenster-Sachverhalt betroffen vermerkt.
Noch ist meine FIN auf der KBA-Homepage in der Rückrufrecherche mit Stickoxid-Problemen vermerkt; und auch ist sie nicht in der von Ihnen zur Verfügung gestellten Übersichtsliste (.pdf) enthalten (Weder per Baujahr, per Code noch per kW-Leistungsangabe). (https://www.kba.de/DE/Themen/M…atik/uebersicht1_pdf.html, Stand: 04.03.2026)
Auf Ihrer KBA-Homepage ist der Rückruf-Code 23M5, welcher von VW behauptet wurde, weder allgemein gelistet noch meiner FIN zugeordnet. (https://www.kba-online.de/rrdb/buerger/#/ergebnisliste, Stand: 04.03.2026)
Mit Hilfe Ihrer Suchfunktion lässt sich keine Information zu Rückrufcode 23M5 verifizieren. Auch 2 Nachfragen bei 2 verschiedenen VW Autohäusern zu meinem Fahrzeug brachte dasselbe Ergebnis!
Demnach steht Volkswagen im Verdacht, weitere Fahrzeuge - so auch meines - in der Software manipulieren zu wollen, bevor eine Betroffenheit jener Fahrzeuge offiziell bekannt wird. Damit würden zum einen Beweise vernichtet werden und zum anderen VW unberechtigt schadlos gehalten werden, da die Möglichkeit auf Nachweisbarkeit im Zivilprozess nicht mehr gegeben ist.
Meine Daten:
Halter: XXXXX
FIN: WV1ZZZ2HZFH00XXXX
Typ: Volkswagen
Modell: Amarok
Baujahr: 2014 (Modelljahr laut 10. Stelle der FIN (F = 2015!))
Leistung: 103 kWAnbei ein entsprechende Abfrage bei VW
Ich bitte Sie hiermit, die Zweifel Punkt für Punkt sachgerecht auszuräumen um einem legitimen Anspruch zu vermitteln oder andernfalls mitzuteilen, dass das Schreiben vom 16.02.2026! an mich aus tatsächlichen Gründen ohne Belang ist, sodass ich in die Lage versetzt werden rechtliche Schritte zu unterlegen.
Es steht zudem im Raum, dass unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine finanzielle Besserstellung (Vergleich Betrug gem. § 263 StGB) erreicht werden soll, was das KBA als Zeuge oder Tatwerkzeug oder gar behelfend einbeziehen würde.
Mit freundlichen Grüßen / reagards
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Die Antwort von heute 08:50
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie wurden als Fahrzeughalter von mir über die Rückrufmaßnahme informiert. Ihre Übermittlungssperre wird durch die Rückrufmaßnahme nicht aufgehoben.
Ich habe Ihre Nachricht anonymisiert an den betreffenden Fachbereich in unserem Hause weitergeleitet. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich Sie darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nicole XXX
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mal sehen was vom Fachbereich kommt
Also die antworten schnell und ohne Probleme....leider nicht in meinem Sinne!
Heute kam die antwort
"
Sehr geehrter Herr xxx,
wie in meiner E-Mail vom 06. März 2026 zugesagt, teile ich Ihnen die Antwort aus dem Fachbereich „Marktüberwachung“ mit:
Hallo Frau xxxx,
ich habe den Status des u. s. Fz. durch VW überprüfen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Fz. durch VW versehentlich nicht dem deutschen Markt zugeordnet war. Da wir immer die weltweit betroffenen und offenen FIN abfragen, wurde uns die FIN von VW als betroffen und offen gemeldet und er (richtigerweise) vom KBA angeschrieben. Die VW-Werkstätten und der VW-Kundendienst haben das Fz. aber durch die falsche Marktzuordnung als nicht betroffen ausgewiesen.
Dies wurde nun korrigiert. Der Kunde wird jetzt auf Nachfrage bei seiner VW-Werkstatt oder bei der VW-Kundendienst-Hotline erfahren, dass bei ihm die Aktion 23M5 offen ist und abgearbeitet werden muss, um eine mögliche Betriebsuntersagung abzuwenden.
Sein Hinweis bezüglich des Baujahres wird durch VW gerade geprüft. Es kann sein, dass diese Angabe auf der KBA-Webseite falsch ist. Baujahr, Typgenehmigungsnummer, Handelsbezeichnungen und sonstige Kriterien sind in der Frage der Zugehörigkeit eines bestimmten Fahrzeugs zu einer bestimmten Rückrufaktion nachrangig. Bindend ist allein die FIN und deren Zuordnung zu Rückrufaktionen auf der Basis der Produktionsaufzeichnungen durch den Hersteller.
Ich hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nicole
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Zitat
Baujahr, Typgenehmigungsnummer, Handelsbezeichnungen und sonstige Kriterien sind in der Frage der Zugehörigkeit eines bestimmten Fahrzeugs zu einer bestimmten Rückrufaktion nachrangig.
Bindend ist allein die FIN und deren Zuordnung zu Rückrufaktionen auf der Basis der Produktionsaufzeichnungen durch den Hersteller.
Schon sehr geil, was da gerade vor sich geht.
"Das, was wir als beaufsichtigende Behörde und damit im Grunde letzte Instanz den Bürgern als Informationsquelle zur Verfügung stellen, um die Richtigkeit des Rückrufs zu verifizieren, hat keine Relevanz.
Dafür bildet das Verzeichnis, welches der Bürger nicht einsehen kann und von einem Konzern verwaltet wird, worauf wir als Behörde leider leider keinen Einfluss haben und auch kein Mitspracherecht ausüben können, die rechtlich bindende Grundlage, um die Fahrzeuge des betreffenden Bürgers behördlich stilllegen zu lassen.
Uns sind da echt die Hände gebunden."
Wenns da doch nur eine Behörde geben würde, die sich um so Kraftfahrtbelange kümmern würde.
Einfach ein richtig mieser, lächerlicher Witz.
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Bei den V6 Motoren werd das 23 DS aufgespielt. Teilweise ohne zu fragen bei der Inspektion oder so. Das scheint ja auch auf die Abgasreinigung zuzugreifen.
Vielleicht sollte man sich hier zusammen schließen und eine Schadensersatzklage einreichen. Ich habe mein Amarok 2019 gekauft und dem Händler gesagt, das ich den nur kaufe, wenn er nicht vom Abgasskandal betroffenen ist. Darauf hat er mir ein Dokument ausgedruckt welches von VW kann. Dieses Abfrage habe ich vor kurzem noch einmal gemacht und laut VW ist das Fahrzeug nicht vom Abgasskandal betroffenen. Und trotzdem wurde mir das Software Updates 23 DS aufgespielt.
Stellt sich die Frage wie werden die Fahrzeuge ermittelt die noch eine Software Abgleich brauchen? Sind es nur die Kunden die zu VW gehen, oder auch die die zu einer freien Werkstatt gehen. Was mich ärgert ist auch der Umgang mit mir als Kunde bei VW.
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Hallo Wölfe,
ich habe das Schreiben auch bekommen und war Gestern bei meinem Freundlichen.
Zur Info mein Wolf ist ein 2011er mit 163 PS.
Bin nun Gespannt ob und wie sich was ändert oder eben nicht.
Gruß der Bärliner

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Alles anzeigen
Hallo Wölfe,
ich habe das Schreiben auch bekommen und war Gestern bei meinem Freundlichen.
Zur Info mein Wolf ist ein 2011er mit 163 PS.
Bin nun Gespannt ob und wie sich was ändert oder eben nicht.
Gruß der Bärliner

Die 163 PS waren auch schon längst fällig . Die ab Sommer 12 eigentlich nicht.